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Als Deutscher Deutscher bleiben oder nicht (Gelesen: 872 mal)
Themen Beschreibung: Ist es möglich, nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit Deutscher zu bleiben?
eghosa
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Beiträge: 16

Abensberg, Bayern, Germany
Abensberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Als Deutscher Deutscher bleiben oder nicht
13.09.2010 um 18:24:38
 
Hallo

Meine Frage heute wäre: Wenn man Anspruch auf eine ausländische Staatsangehörigkeit hat - etwa aufgrund der Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen - und diese Möglichkeit wahrnimmt, kann man dann Deutscher bleiben? Das einzige, was ich ihm Gesetz dazu gelesen habe, ist, dass man einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen kann VOR  dem Erwerb der anderen. Kann mir jemand genaueres darüber sagen? Welche Maßstäbe gelten? Ist es von dem ausländischen Staat abhängig, also der Pass von welchem ausländischen Staat? Wo wird ein solcher Antrag gestellt und wie? Vielen Dank für Eure antworten.
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Als Deutscher Deutscher bleiben oder nicht
Antwort #1 - 13.09.2010 um 19:13:12
 
eghosa schrieb am 13.09.2010 um 18:24:38:
Wenn man Anspruch auf eine ausländische Staatsangehörigkeit hat - etwa aufgrund der Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen - und diese Möglichkeit wahrnimmt, kann man dann Deutscher bleiben?


Nur mit der von dir erwähnten Beibehaltungsgenehmigung, sonst verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit nach §25 StAG.

(Ausnahme: eine EU oder die schweizerische Staatsangehörigkeit wird erworben.)

eghosa schrieb am 13.09.2010 um 18:24:38:
Welche Maßstäbe gelten? Ist es von dem ausländischen Staat abhängig, also der Pass von welchem ausländischen Staat?


Der andere Staat muss Mehrstaatigkeit erlauben. Sonst muss es einen besonderen Grund geben, z.B. weil Rentenbeiträge sonst verloren gehen. Der persönliche Wunsch reicht nie und die sog. "Hinnahme" von Mehrstaatigkeit ist eine Ausnahme. Am besten mit der EBH bzw. im Ausland mit der Botschaft oder dem Bundesverwaltungsamt besprechen.

Nachrag: relevanter Link: Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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