Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalts und Visum (Gelesen: 1.759 mal)
Lev Nikolajewitsch Tolstoj
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 35

Syktyvkar, Russia
Syktyvkar
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalts und Visum
12.09.2010 um 15:31:11
 
Hallo an alle.
Ich habe eine Frage,
Wenn man einen Deutsche Aufenthalts hat und befindet sich in Deutschland,
muss man Visum für untergenannten Länder kaufen? sagen wir mit Aserbaidschanischem Reisepass.
  zb Spiel  nach - " England- Amerika-Kanada-Australien". 
 
Zum Seitenanfang
  

Der Mensch glaubt, im Himmel nachholen zu dürfen,
was er auf der Erde versäumt hat

E=mc²
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalts und Visum
Antwort #1 - 12.09.2010 um 16:09:55
 
Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 12.09.2010 um 15:31:11:
Wenn man einen Deutsche Aufenthalts hat und befindet sich in Deutschland,
muss man Visum für untergenannten Länder kaufen? sagen wir mit Aserbaidschanischem Reisepass.
  zb Spiel  nach - " England- Amerika-Kanada-Australien". 
 


Mit "kaufen" meinst Du beantragen und die Gebühr bezahlen?

Ja, klar. Die deutsche AE hilft Dir auch: Wärst Du in Aserbaidschan, würde man ja kritisch fragen, ob Du denn nach dem Besuch zurückkehrst.

Wenn Du eine deutsche AE ist, sind in der Regel die Botschaften der Länder in Deutschland für die zuständig (Konsulat, je nach Bundesland nicht immer in Berlin!). Und Deine deutsche AE hilft Dir sehr, weil die leichter glauben, dass Du auch (nach Deutschland) zurückkehrst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Lev Nikolajewitsch Tolstoj
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 35

Syktyvkar, Russia
Syktyvkar
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalts und Visum
Antwort #2 - 12.09.2010 um 17:30:15
 
Danke schön, natürlich meinte ich beantragen also auf jedenfalls muss man bezahlen.  Smiley

Zum Seitenanfang
  

Der Mensch glaubt, im Himmel nachholen zu dürfen,
was er auf der Erde versäumt hat

E=mc²
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalts und Visum
Antwort #3 - 13.09.2010 um 00:43:05
 
Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 12.09.2010 um 15:31:11:
zb Spielnach - " England

Ob du hier ein Visum braucht oder nicht, hängt auch davon ab, ob man eine AE zum deutschen Ehepartner/Kind hat und mit ihm zusammen zu Besuchszwecken nach England reist.

Wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man ein Angehöriger eines EU-Bürgers ist und gemeinsam einreist, bräuchtest du kein Visum. Wenn man mit dem Flugzeug fliegen möchte, empfiehlt es sich aber, das Visum bei der Botschaft zu beantragen, da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß, dass eine gemeinsame Einreise mit dem EU-Bürger visumsfrei möglich ist.

Das Visum wäre auch kostenlos zu erteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefo
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalts und Visum
Antwort #4 - 13.09.2010 um 14:34:51
 
steini007 schrieb am 13.09.2010 um 00:43:05:
Ob du hier ein Visum braucht oder nicht, hängt auch davon ab, ob man eine AE zum deutschen Ehepartner/Kind hat und mit ihm zusammen zu Besuchszwecken nach England reist.

Wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man ein Angehöriger eines EU-Bürgers ist und gemeinsam einreist, bräuchtest du kein Visum. Wenn man mit dem Flugzeug fliegen möchte, empfiehlt es sich aber, das Visum bei der Botschaft zu beantragen, da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß, dass eine gemeinsame Einreise mit dem EU-Bürger visumsfrei möglich ist.


Bist du da ganz sicher? Soweit ich weiß, braucht der Ehegatte eines Deutschen das sog. EEA Family Permit, welches im Voraus beantragt werden muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalts und Visum
Antwort #5 - 13.09.2010 um 16:12:59
 
Steine meint die Möglichkeit nach §5(4) der Richtlinie

Britische Umsetzung: Regulation 11(4)

Dass die Möglichkeit völlig umgesetzt wurde (anders als im deutschen FreizügG/EU), heißt aber leider nicht, dass die Sache immer unproblematisch ist.

Ist man unterwegs mit einem EU-Ehegatten und der Heiratsurkunde (original und ggf englische Übersetzung mitbringen), klappt es im Regelfall.

Als Elternteil eines Unionsbürgers (also mit dem Kind; ohne den Ehegatten) müssten ferner die Bedingungen von EuGH Chen nachgewiesen werden, nämlich ausreichende Mittel, und ich rate davon ab, dass bei der Einreise zu versuchen.

Am einfachsten ist es, das EEA FP zu beantragen.

steini007 schrieb am 13.09.2010 um 00:43:05:
da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß


Nie weiß. Und gingen ein großes Risiko ein - dürfte die Person nicht nach GB einreisen, würde die Fluggesellschaft haften, sie dürften die Person nämlich gar nicht mitnehmen, ob sie um §5(4) der Richtlinie wissen oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema