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Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde (Gelesen: 1.516 mal)
minoucha
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
10.09.2010 um 15:14:04
 
Was wird noch bei der Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde geprüft bzw. was wonach wird noch gefragt und wie lang dauert das ganze?

Vielen Dank.

minoucha.
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Antwort #1 - 13.09.2010 um 17:10:22
 
Hallo,

sichere Auskunft erhältst Du wohl nur von der zuständigen Behörde. Je nach Rechtsgrundlage könnten Ausländerbehörde, Meldebehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und Sozialhilfeträge gefragt werden.

Die Dauer ist sehr unterschiedlich, es könnten Zeiten zwischen 4 und 12 Wochen sein. Wie gesagt, frage die zuständige Behörde - die müssten es am besten wissen.
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minoucha
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i4a ist echt klasse!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Antwort #2 - 13.09.2010 um 22:17:13
 
Hallo,

aber diese Anfragen wurden bereits gemacht und beantwortet, deswegen wurde den Gebührenbescheid zugesandet und die Urkunde gefertigt! Ich verstehe nur nicht warum wieder vor der Aushändigung noch eine Anfrage gemacht werden soll?!

minoucha.
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fons
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Antwort #3 - 13.09.2010 um 22:37:50
 
Siehe Ergebnis vom Chat eben: wir auch nicht so ganz.
Aber da gibt es eben lokal diverse Unterschiede in der
Verfahrenspraxis.

Unnerm Strich würd ich mir keine Sorgen machen.
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