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Tochter ohne Zustimmung in Pass eingetragen (Gelesen: 7.734 mal)
aynia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Tochter ohne Zustimmung in Pass eingetragen
10.09.2010 um 10:39:11
 
Hallo! Mein Nochehemann, algerischer Staatsbürger, hat ohne mein Wissen und meine Zustimmung unsre 2jährige Tochter in seinen Reisepass eintragen lassen. Könnte er sie damit am Flughafen z.B. einfach mitnehmen in sein Land? Kann ich dagegen etwas tun? Ich bekomme hier in Deutschland keinen Reisepass für mein Kind ohne seine Unterschrift....
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 10.09.2010 um 10:57:13
 
Ja, wird er können. Das die Algerier auch ohne deine Zustimmung das Kind eintragen, verwundert grad nicht.

Es gibt aber die Möglichkeit die Grenzbehörden vorab zu informieren und das Kind als gefährdet zu registrieren. Mag im Einzelfall helfen.. bei der Verschleppung in das europäische Nachbarland und anschließender Ausreise nach Algerien von dort wirds vermutlich keiner prüfen.

Ein wenig Grundinfo:

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Kindesentf%C3%BChrung

Ansonsten alleiniges Sorgerecht erwirken und gut aufpassen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 10.09.2010 um 13:40:50
 
aynia schrieb am 10.09.2010 um 10:39:11:
Mein Nochehemann, algerischer Staatsbürger, hat ohne mein Wissen und meine Zustimmung unsre 2jährige Tochter in seinen Reisepass eintragen lassen. Könnte er sie damit am Flughafen z.B. einfach mitnehmen in sein Land?


Soweit ich weiß, hat er in Algerien das alleinige Sorgerecht. D.h. wenn er mit dem Kind verreist, kann er alleine entscheiden, in welchem Land es in Zukunft wohnen soll.
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aynia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.09.2010 um 14:07:57
 
Das weiss ich auch, aber wie kann ich verhindern, dass er sie mitnimmt? Das alleinige Sorgerecht bekomme ich nicht einfach so...
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.09.2010 um 01:20:40
 
aynia schrieb am 10.09.2010 um 14:07:57:
aber wie kann ich verhindern, dass er sie mitnimmt? 

Du wirst es nie verhindern können, wenn er das gemeinsame Kind mitnimmt. Du schreibst ja selber, dass das alleinige Sorgerecht zu bekommen nicht so einfach ist. Somit stellt der Vater deines Kindes keine Gefahr für das Kind dar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 11.09.2010 um 16:25:42
 
aynia schrieb am 10.09.2010 um 14:07:57:
Das weiss ich auch, aber wie kann ich verhindern, dass er sie mitnimmt? Das alleinige Sorgerecht bekomme ich nicht einfach so...


Geh zunächst direkt zum Jugendamt und lass Dich beraten.

Gibt es außer dem Passeintrag Anzeichen, dass er möglicherweise eine Kindes-Entziehung plant? Trag das vor.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.09.2010 um 17:47:08
 
Wieso werden solche Eintragungen der Kinder in den Pässen der Eltern überhaupt (noch) akzeptiert ?

Die Kinder in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis verfügen allesamt über eigene Pässe (sogar die Babys).

Würde man grundsätzlich von allen Kindern eigene Pässe verlangen, dann wäre schon ein wesentlicher Schritt getan, um solche Kindesentziehungen entgegen den Willen eines Elternteils zu unterbinden oder doch etwas zu erschweren. 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 11.09.2010 um 18:44:44
 
Saxonicus schrieb am 11.09.2010 um 17:47:08:
Wieso werden solche Eintragungen der Kinder in den Pässen der Eltern überhaupt (noch) akzeptiert?


Da der algerische Vater sein algerisches Kind in seinen algerischen Pass hat eintragen lassen, müsstest Du Dich an die algerische Regierung wenden.

Eine Bestimmung für die Grenzpolizei irgendwo in der EU, diese Praxis nicht mehr anzuerkennen (d.h. das Kind nicht passieren zu lassen), würde vermutlich die halbe Welt betreffen.

Eine Sorgerechtsentscheidung hier (also z.B.: Die Mutter bekommt alleiniges Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht), ist in anderen Ländern der Welt längst nicht immer durchzusetzen – wenn dort die grundsätzliche gesetzliche Regelung einen "Automatismus" vorsieht (z.B. Vater entscheidet alles), dann entsteht immer ein Problem, wenn Vater und Kind dort sind.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.09.2010 um 19:42:04
 
reinhard schrieb am 11.09.2010 um 18:44:44:
Da der algerische Vater sein algerisches Kind in seinen algerischen Pass


Reinhard, andere Experte:

Bei der Ausreise sehen die Beamten der Bundespolizei, dass das Kind die algerische Staatsangehörigkeit hat. Doch es hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit, somit hat es, anders als der Vater, keine AE.

Würde das nicht zu Fragen führen? (Nicht nur weil Deutsche mit deutschen Dokumenten ein- und ausreisen sollen, sondern weil man in diesem Fall erstmal Fragen über den Status des Kindes stellen würde.)

Wichtiger, könnte dieser Punkt der Themenerstellerin helfen?

Manche Länder sehen Möglichkeiten vor, z.B. in den USA könnte das Kind bei einer Behörde gemeldet werden, dann kann keine legale Ausreise erfolgen, egal mit welchem Pass. Können weder die Polizei noch das Jugendamt sowas machen, - oder das Familiengericht?

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.09.2010 um 20:44:08
 
Mutly schrieb am 11.09.2010 um 19:42:04:
Bei der Ausreise sehen die Beamten der Bundespolizei, dass das Kind die algerische Staatsangehörigkeit hat. Doch es hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit, somit hat es, anders als der Vater, keine AE.

Würde das nicht zu Fragen führen?


in Deutschland eher schon. Aber es sind wird ja gemunkelt, dass in bestimmten anderen Schengenstaaten auch Illegale ungehindert ausreisen können (weg ist weg...).

Zitat:
Wichtiger, könnte dieser Punkt der Themenerstellerin helfen?


mir ist nicht bekannt, dass eine systematische Überprüfung bei der Ausreise im gesamten Schengengebiet erfolgt.

Zitat:
Können weder die Polizei noch das Jugendamt sowas machen, - oder das Familiengericht?


Im Wesentlichen produzieren die genannten Einrichtungen in solchen Fällen bedrucktes Papier. Ob das in der Realität irgendwas verändert, ist ein ganz andere Frage.

Muleta
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Petersburger
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Antwort #10 - 11.09.2010 um 21:14:03
 
Saxonicus schrieb am 11.09.2010 um 17:47:08:
Würde man grundsätzlich von allen Kindern eigene Pässe verlangen, dann wäre schon ein wesentlicher Schritt getan, um solche Kindesentziehungen entgegen den Willen eines Elternteils zu unterbinden oder doch etwas zu erschweren.

Würde es das?

Vermutlich nur, wenn das Dokument in einem Banksafe mit nur gemeinsamer Entnahmeberechtigung beider Eltern deponiert würde.
Oder bei einem Notar mit ähnlicher Anweisung.

Ansonsten könnte das Dokument wie auch das Kind "entwendet" werden.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 11.09.2010 um 21:20:43
 
reinhard schrieb am 11.09.2010 um 18:44:44:
Eine Bestimmung für die Grenzpolizei irgendwo in der EU, diese Praxis nicht mehr anzuerkennen (d.h. das Kind nicht passieren zu lassen), würde vermutlich die halbe Welt betreffen.

Ja und...?

Wir müssen doch auch in anderen Ländern die oftmals absurden Ein- oder Ausreiseregelungen akzeptieren, wieso sollten wir auf deren Befindlichkeiten Rücksicht nehmen, wenn sie nach/von Deutschland ein- bzw. ausreisen (wollen) ?

Jede Person braucht einen (eigenen) Pass. Punkt.

Eine, z.B. mit einem Ägypter verheiratete Deutsche benötigt die Einverständniserklärung ihres Mannes, um aus Ägypten ausreisen zu können.

Ebensogut könnte man bei einem Kind bei der Ausreise die Einverständniserklärung des anderen Elternteiles einfordern, wenn es mit nur einem Elternteil ausreisen will.
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reinhard
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Antwort #12 - 11.09.2010 um 21:30:53
 
Saxonicus schrieb am 11.09.2010 um 21:20:43:
Ebensogut könnte man bei einem Kind bei der Ausreise die Einverständniserklärung des anderen Elternteiles einfordern, wenn es mit nur einem Elternteil ausreisen will.


Das macht die Bundespolizei z.T. auch - siehe die erste Antwort oben.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1284107951/1#1

Problem ist nur, wenn der Vater (zum Beispiel!) nach Italien fährt und dann mit dem Schiff nach Algerien. Selbst wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht bekommt, kann das Gericht ja nicht einen algerischen Pass ändern – das Kind ist immer noch drin. Und ob die italienische Kontrolle dann etwas merkt, ist sehr fraglich.

Es geht ja nicht darum, ob Dir oder mir das gefällt, sondern darum, der Anfragenden die gewünschten Informationen zu geben oder gemeinsam hier zusammen zu tragen.
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Firilum
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Antwort #13 - 02.01.2011 um 22:50:50
 
Am Besten, wäre, das Kind gibt seine algerische Staatsangehörigkeit auf.
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Einbeck
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Antwort #14 - 03.01.2011 um 00:38:32
 
Beispiel Brasilien

Kinder brauchen eine Reiserlaubnis (auch zum Reisen innerhalb des Landes..)
wenn alleine mit Dritten  eine Reiseerlaubnis beider Elternteile..
wenn nur mit einem Elternteil  eine Reiseerlaubnis des anderen Elternteiles..
dies gilt aber nur für Kinder mit brasilianischer StA..
wenn Kind Doppelstaatler ist...bei Einreise mit ausländischen Pass und Ausreise mit gleichem ausländischen Pass merkt kein Grenzbeamter etwas..

allgemein zur Frage..
ein Unlösbares Problem.. es gibt weder ein weltweit einheitliches Passrecht oder Sorgerecht und Grenzbeamte sind im Regelfall nur zur Personen-(identitäts-)kontrolle da...
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