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Besuch von Freunden in North Wales ...was ist zu beachten ? (Gelesen: 801 mal)
shibumi
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Beiträge: 141

im schwarzen Wald, Germany
im schwarzen Wald
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch von Freunden in North Wales ...was ist zu beachten ?
09.09.2010 um 22:39:49
 
Hallo Fachleute,

meine Familie und ich wurde von Freunden aus North Wales ( GB ) eingeladen. Meine Gattin ist Kamerunerin, mein Sohn ( 7 Jahre ) und ich sind deutsch. Sohnemann ist in meinem Reisepass eingetragen. Reisetermin ist 12 / 2010, Reisedauer eine Woche.
Benötigt meine Gattin ein Visum ?
Benötigt Sohnemann eigenen Kinderpass oder ist seine vorhandene Eintragung in meinem RP hinreichend ?
Gruß,
shibumi
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Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
dth62f95@yahoo.com  
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch von Freunden in North Wales ...was ist zu beachten ?
Antwort #1 - 09.09.2010 um 22:54:00
 
shibumi schrieb am 09.09.2010 um 22:39:49:
Benötigt meine Gattin ein Visum ?


Ja, genannt "EEA family permit". (Familienmitglied eines nionsbürgers)

Guidance - EEA and Swiss nationals (INF 18)

EUN02 - EEA Family Permits (Anweisuingen für die Beamten, aber informativ)

Der Antrag wird in D elektronisch eingereicht, dann wird ein Termin gemacht.
Germany
(Link dort anklicken)

Das Formular ist VAF5
Achtung, das elektronische Formular kann leicht davon abweichen, dieses kannst du aber zur Info betrachten.

Das Ding ist gratis und sechs Monate ab Ausstellung gültig. Deine Frau muss mit dir oder nach dir einreisen. Rechne mit 1 bis 4 Wochen oder so für duie Erteilung, am besten jetzt beantragen, dann liegt es schon vor.

shibumi schrieb am 09.09.2010 um 22:39:49:
Benötigt Sohnemann eigenen Kinderpass oder ist seine vorhandene Eintragung in meinem RP hinreichend ?


Im Prinzip braucht er seinen eigenen Pass. Am besten die Botschaft vorher fragen, ob die Eintragung akzeptiert wird, mir ist aber keine Rechtsquelle dafür bekannt (laut der Richtlinie braucht er als Unionsbürger einen Pass oder Personalausweis).

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