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Amerikanische Frau und Kinder mit Amerikanischem Pass nach DE (Gelesen: 3.479 mal)
Ruben
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09.09.2010 um 01:11:15
 
Ich bin froh dieses Forum nach einiger Suche gefunden zu haben. Ich habe die vorhandenen Themen nach einer Situation durchsucht, die meiner aehnlich ist, aber leider nichts gefunden was den Nagel 100% auf den Kopf trifft. Ich waere sehr dankbar fuer jegliche Wegweiser die Ihr mir geben koennt.

Hier ist meine Situation:
Ich bin vor 11 Jahren in die USA ausgewandert und bin hier als "Resident Alien" mitr einer Green Card gemeldet. Ich bin seit 7 Jahren mit einer Amerikanerin verheiratet und wir haben zusammen zwei Kinder, die einen Amerikanischen Pass haben. Meine Frau und beide Kinder verstehen ein wenig Deutsch, sprechen es aber nicht. Wir planen in den naechsten Wochen fuer die Kinder einen Deutschen Pass zu beantragen, was relativ einfach von sich gehen sollte, da ich, der Vater, Deutscher Staatsbuerger bin. Wir ueberlegen im Laufe des Jahres nach Deutschland zu ziehen, da meine Mutter, die dort allein ist, aelter wird und in den naechsten Jahren Hilfe benoetigen wird.

Wenn ich alle Informationen, die ich bisher gefunden habe zusammenfuege und richtig verstehe, gibt es zwei Moeglichkeiten:

1. meine Kinder koennen mit dem Deutschen Pass, den sie aufgrund der Staatsbuergerschaft des Vaters (mir) bekommen koennen ohne Probleme nach Deutschland einreisen und dort bleiben. Meine Frau kann die Familienzusammenfuehrung zu den Kindern vor einem Umzug nach Deutschland beantragen und waere somit von der Nachweispflicht Deutsch sprechen zu koennen entbunden und muesste dann in Deutschland Deutsch lernen. Ich bin mir nicht im klaren, ob sie die Nachweispflicht nach einem Jahr in Deutschland hat, dass Sie Deutsch sprecht und liest. Es besteht keine Frage, dass sie die Sprache lernen wird, die Frage ist nur, muss sie einen Nachweis erbringen?

2. Die Kinder ergeben auch hier kein Problem aufgrund der moeglichkeit einen Deutschen Pass zu bekommen. Wenn ich alles richtig verstehe, was ich zu Amerikanischen Staatsbuergern gelesen habe stimmt, dann kann meine Frau ohne Antrag mit mir und den Kindern einreisen, da fuer Amerikaner keine Visumspflicht fuer Besuche gilt. Einmal in Deutschland koennen wir dann die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Habe ich alles richtig verstanden? Welche Moeglichkeit ist die bessere? Welche Probleme ergeben sich bei jeder der Moeglichkeiten? Sicherlich dauert es laenger die Familienzusammenfuehrung zum Kind zu beantragen als sich einfach in das naechste Flugzeug zu setzen und sich in Deutschland den Tatsachen zu stellen, aber ist der schnelle Weg ratsam?

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Mutly
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Antwort #1 - 09.09.2010 um 01:40:23
 
Deine Frau kann als US-Staatsangehörige eben einreisen und innerhalb der ersten drei Monate die FZF beantragen, §41 AufenthV

Wenn sie die FZF zum deutschen Kind beantragt, muss sie keine Deutschkenntnisse nachweisen, weder bei Antragstellung noch nach einem Jahr.

Wenn sie die FZF zu dir (zum Ehegatten) beantragt, muss sie den A1-Deutschtest machen bevor die AE erteilt wird. Ferner könnte eine Regelausnahme vorliegen (Wort anklicken).

Deshalb soll sie am besten die FZF zum deutschen Kind beantragen.

Für die NE (nach drei Jahren möglich) müssen Deutschkenntnisse vorhanden sein, inzwischen gibt es im Regelfall auch den Integrationskurs. Da spielt es keine Rolle, ob sie die FZF zum Ehegatten oder zum Kind beantragt.

Ich weiß nicht, ob US-Staatsangehörige überhaupt ein Einreisevisum bei der deutschen Botschaft in den USA beantragen können, da es nicht nötig ist. Aber deine Frau kann den Antrag eben im Inland stellen. Es gibt keinen Grund, das nicht zu machen. Sie braucht einen gültigen Pass und den deutschen Pass des (eigentlich eines) deutschen Kindes, möglicherweise auch dessen Geburtsurkunde. Ferner muss sie sorgeberechtigt sein, aber als Mutter ist sie das von Rechts wegen, somit braucht sie keinen Nachweis des Sorgerechts.

Zu prüfen wäre, falls eine Rückkehr vorgesehen ist, wann du deinen LPR, legal permanent residence, aufgrund Abwesenheit verlieren würdest, denn dann müsstest du die FZF zur US-amerikanischen Ehefrau erneut beantragen.
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Petersburger
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Antwort #2 - 09.09.2010 um 04:21:11
 
Mutly schrieb am 09.09.2010 um 01:40:23:
möglicherweise auch dessen Geburtsurkunde.

Nicht möglicherweise: Zwingend.

Womit sonst soll das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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steini007
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Antwort #3 - 09.09.2010 um 08:03:11
 
Mutly schrieb am 09.09.2010 um 01:40:23:
Ich weiß nicht, ob US-Staatsangehörige überhaupt ein Einreisevisum bei der deutschen Botschaft in den USA beantragen können, da es nicht nötig ist. 

Kann man. Die Einreise ohne Visum - auch wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist - ist eine Option und keine Verpflichtung. In gewissen Konstellationen kann es durchaus Sinn machen im Vorfeld das entsprechende Visum zu beantragen. Im Fall des TS dürfte die Möglichkeit der visumsfreien Einreise aber keine Probleme darstellen.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.09.2010 um 16:36:04
 
Petersburger schrieb am 09.09.2010 um 04:21:11:
Womit sonst soll das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden? 


Das Verwandtschaftenverhältnis müsste aber nachgewiesen werden, wenn der Themenersteller bei der Botschaft in den USA einen deutschen Pass für seine Kinder beantragt.

Somit wäre es nicht klar, warum das nochmal gemacht werden müsste. Oder kann die ABH nicht selbst nachschauen, dass die Antragstellerin Mutter des Kindes ist, dessen deutschen Pass gezeigt wird?

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Ruben
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Antwort #5 - 10.09.2010 um 15:01:37
 
Vielen Dank fuer die Hilfe, Dann habe ich anscheinend ja doch alles richtig verstanden und der ganze Prozess sollte recht einfach sein und hoffentlich ohne Probleme von sich gehen.

Ich habe jetzt noch eine Frage, wenn wir den Umzug schneller machen wollen, waere es ein Problem den Kindern in Deutschland den Deutschen Pass zu beantragen?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.09.2010 um 20:20:34
 
Deutsche, die auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen mit einem deutschen Pass nach Deutschland ein- und ausreisen.

Die Einreise wäre sowieso legal, denn die Einreise eines Staatsangehörigen kann nie illegal sein, aber eine Geldbuße wäre denkbar. Ob das wahrscheinlich wäre, könnte ein im Forum anwesender Vertreter der Bundespolizei sagen.
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Ruben
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Antwort #7 - 11.09.2010 um 04:26:16
 
Mutly schrieb am 10.09.2010 um 20:20:34:
Deutsche, die auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen mit einem deutschen Pass nach Deutschland ein- und ausreisen.

Die Einreise wäre sowieso legal, denn die Einreise eines Staatsangehörigen kann nie illegal sein, aber eine Geldbuße wäre denkbar. Ob das wahrscheinlich wäre, könnte ein im Forum anwesender Vertreter der Bundespolizei sagen.



Interessantes Problem! Wir sind mit den Kindern in den letzen 7 Jahren zum Urlaub mit dem amerikanischen Pass eingereist. Ich denke mir ich sollte die Frage stellen: "Haben meine im Ausland geborenen Kinder nur einen Anspruch die Deutsche Staatsbuergerschaft anzunehmen, den man bei der entsprechenden Botschaft anmelden muss indem man die Passformulare ausfuellt oder sind sie Deutsche da sie einen Deutschen Vater haben ohne jeglichen Papierkram, (wobei nur der Nachweis fehlt)?"

Was auch immer der fall ist, es scheint einfacher und sicherer zu sein den Kindern den Deutschen Pass bei der Botschaft zu beantragen und die 8 Wochen zu warten.

Vielen Dank fuer die Hilfe an alle, es ist schoen so viele hilfreiche Leute im Forum zu haben. Wenn alles geht wie geplant, koennte es sein, dass wir schon zu Weihnachten in Deutschland sind.
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Alacrity
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Antwort #8 - 11.09.2010 um 08:16:47
 
Ruben schrieb am 11.09.2010 um 04:26:16:
"Haben meine im Ausland geborenen Kinder nur einen Anspruch die Deutsche Staatsbuergerschaft anzunehmen, den man bei der entsprechenden Botschaft anmelden muss indem man die Passformulare ausfuellt oder sind sie Deutsche da sie einen Deutschen Vater haben ohne jeglichen Papierkram, (wobei nur der Nachweis fehlt)?"
Sie sind seit Geburt automatisch deutsch, ob es Ihnen gefällt oder nicht (nicht gefallen könnte es ihnen, wenn sie, wenn sie volljährig sind zum Wehrdienst eingezogen würden).
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Mutly
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Antwort #9 - 11.09.2010 um 13:59:25
 
Alacrity schrieb am 11.09.2010 um 08:16:47:
Sie sind seit Geburt automatisch deutsch


Wenn ehelich oder nach dem 1.7.1993 geboren.

Bei unehelicher Geburt (mit nichtdeutscher Mutter) vor dem 1.7.1993 siehe §5 StAG.
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Ruben
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Antwort #10 - 11.09.2010 um 16:06:31
 
Interessant, Danke fuer die Aufklaerung.
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