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Niederlassungserlaubnis für Ehehfrau (Gelesen: 7.123 mal)
ripple
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Antwort #15 - 10.09.2010 um 11:19:37
 
ok, danke.
hab es mit dem hartz4 rechner gerechnet, kommt wie ich vermutet habe 0 € raus.
wie komm ich eigentlich auf 16800 € pro jahr?
ist es doch so, dass es im ermessen des sachbearbeiters liegt wie hoch das einkommen sein soll?
was ich aber bei deiner antwort nicht ganz kapiert habe ist, zitat:"

Wobei noch anzufügen ist, dass ich vor der Erteilung immer die Sicherheitsbehörden anfragen muß. Die haben dann 1 Monat zeit zu antworten. Die Zeit muß ich abwarten. Vorher max. Fiktionsbescheinigung."

was für eine erteilung der sicherheitsbehörden und was für sicherheits behörden?
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Antwort #16 - 10.09.2010 um 11:26:36
 
ripple schrieb am 10.09.2010 um 11:19:37:
ok, danke.
hab es mit dem hartz4 rechner gerechnet, kommt wie ich vermutet habe 0 € raus.
wie komm ich eigentlich auf 16800 € pro jahr?
ist es doch so, dass es im ermessen des sachbearbeiters liegt wie hoch das einkommen sein soll?
was ich aber bei deiner antwort nicht ganz kapiert habe ist, zitat:"

Wobei noch anzufügen ist, dass ich vor der Erteilung immer die Sicherheitsbehörden anfragen muß. Die haben dann 1 Monat zeit zu antworten. Die Zeit muß ich abwarten. Vorher max. Fiktionsbescheinigung."

was für eine erteilung der sicherheitsbehörden und was für sicherheits behörden?


Es darf kein Anspruch auf öffentliche Leistungen vorliegen. Ein reiner Verzicht auf Leistungen würde also nicht ausreichen.

Das mit der Anfrage bedeutet: Straftaten und sonstige Bedenken (Stichwort: Terrorist) werden abgefragt. Ist so vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorgesehen. Das macht aber die ABH, wenn du/sie den Antrag stellst.
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Antwort #17 - 10.09.2010 um 11:36:45
 
ok, hab das kapiert, danke!
wie lange dauert es denn dann im schnitt von antragstellung bis erteilung?
ein bekannter, russe mit D verheiratet, sagt, 4 arbeitstage reichen aus.

andere konstellation:
eine andere bekannte, weissrussin verheiratet mit D-ehemann, hat nach 3 jahren die NE beantragt und ohne schwierigkeiten bekommen obwohl ihr ehemann immer wieder während der 3 jahre hartz4 kassiert hat. sie hatte aber ihr eigenes einkommen, da sie vollzeit gearbeitet hat.

*

warum es mir so wichtig ist, dass das mit der NE zügig über die bühne geht ist folgender grund:
wir wollen in den urlaub! mit dem weissrussischen pass braucht sie für jedes land ausserhalb schengens ein visum. die meisten botschaften stellen aber nur visas aus wenn, die AE noch min. 6 monate gültig ist. ist sie ja bei uns nicht mehr. mit einer fiktionsbescheinigung stellen die schon garkein visum aus.
haben wir aber schon die NE, braucht sie für viele länder, zb. mexico, gar kein visum. erleichtert die sache also ungemein.

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« Zuletzt geändert: 10.09.2010 um 11:50:07 von schweitzer »  
 
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Antwort #18 - 10.09.2010 um 11:51:46
 
ripple schrieb am 10.09.2010 um 11:43:47:
warum es mir so wichtig ist, dass das mit der NE zügig über die bühne geht ist folgender grund:
wir wollen in den urlaub! mit dem weissrussischen pass braucht sie für jedes land ausserhalb schengens ein visum. die meisten botschaften stellen aber nur visas aus wenn, die AE noch min. 6 monate gültig ist. ist sie ja bei uns nicht mehr. mit einer fiktionsbescheinigung stellen die schon garkein visum aus.
haben wir aber schon die NE, braucht sie für viele länder, zb. mexico, gar kein visum. erleichtert die sache also ungemein.


Tja, dann solltet ihr das mal mit eurer ABH abklären, ob man den Antrag denn schon jetzt einreichen kann, damit beim erfüllen der Aufenthaltszeiten die NE erteilt werden kann. Wie lange des da genau dauert, hängt immer an der einzelnen Behörde.

Wenn man es freundlich rüberbringt, kriegt man eigentlich auch nicht den Kopf abgerissen.
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Antwort #19 - 10.09.2010 um 12:06:28
 
meine frau ist ja schon anfang juli 07 mit dem visum für fzf nach D gekommen. da das visum 3 monate gültig war sind wir erst 1 woche oder so zur ABH um die AE zu bekommen, war ne sache von 10 min.
sie ist ja schon länger als 3 jahre hier, wenn man es von anfang juli 07 rechnet.
liege ich da richtig?
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Antwort #20 - 10.09.2010 um 12:08:20
 
ripple schrieb am 10.09.2010 um 12:06:28:
liege ich da richtig? 


Ganz richtig!

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Antwort #21 - 10.09.2010 um 12:30:35
 
also die berechnung der 3 jahre für'ne NE läuft nicht ab austellung der AE, sonder der einreise mit dem visum für FZF, rischtig?
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Antwort #22 - 10.09.2010 um 12:45:36
 
Ganz genau steht es in der VWV zu § 28 (2) AufenthG - ich zitiere mal die wesentlichen Stellen:

Zitat:
28.2.3 Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft.  ...

Die Zeit des Besitzes eines nationalen Visums zum Familiennachzug ist nach § 6 Absatz 4 Satz 3 anzurechnen,
soweit sich der Inhaber währenddessen im Bundesgebiet aufgehalten hat.


Es ist also die Zeit ab Einreise anzurechnen.

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Antwort #23 - 10.09.2010 um 12:47:21
 
vielen dank, dass war alles sehr hilfsreich Smiley
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