Hallo Zusammen!
Ich war mir nicht ganz sicher, in welches Unterforum es passt, weil es sich wohl eher um Schweizer Recht handelt...aber vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort oder einen Link für mich.
Jemand aus einem Drittstaat studiert in Deutschland und ist im Besitz einer
AE zum Zweck des Studiums. Nun hat er ein Projektangebot in der Schweiz bekommen, um dort seine Masterarbeit zu schreiben. Er muss allerdings schon am 01.10. anfangen, wenn er das Angebot annimmt. (--> noch 3 Wochen)
Laut seinen Erkundigungen dauert die Ausstellung des Studentenvisums für die Schweiz ca. 6-8 Wochen, also zu lange.
Besteht die Möglichkeit, dass er erstmal dort einreist und sich dann vor Ort an die zuständige "ABH" (Ich weiss nicht wie das dort heisst) wendet?
Ich konnte ihm die Frage nicht beantworten, vermute aber, dass er ohne das korrekte Visum nicht mit seiner Projektarbeit beginnen darf.
Konkret geht es um Zürich, leider konnte ich auf der Seite des Migrationsamtes Zürich keine Informationen finden, die einen studentischen Aufenthalt betreffen.