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Familienzusammenfùhrung Tùrkei - Italien (Gelesen: 983 mal)
genesis84
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Beiträge: 6

bozen, Italy
bozen
Italy
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.09.2010 um 18:44:29
 
Hallo,

ich bin deutsche Staatsbùgerin lebe aber seit 22 Jahren in Italien.
Bin seit 1 Jahr mit einem tùrkischen Staatsbùrger verheiratet, der noch nie in der Eu war.
Anfang diesen Jahres haben wir ein Baby bekommen ( geboren in Italien ).
Nun mòchte ich meinen Mann zu mir nach Italien holen.
Das Problem ist nur dass ich keinen Mietvertrag vorweisen kann da ich noch bei meinen Eltern lebe.
Das nàchste Problem ist, dass ich zur Zeit arbeitslos bin und kein Einkommen nachweisen kann, ich bekomme auch kein Arbeitslosengeld.
Zum Zeitpunkt der Schwangerschft hatte ich nur einen Saisonsvertrag.

Wird es daran scheitern ?
Was muss ich jetzt unternehmen dass mein Mann doch kommen kann ?

Ich freue mich auf jede Antwort !

fons' Änderung:
hat nix mit dt. Ausländerrecht zu tun. Eher mit ital. und daher
passt das am ehesten noch hier unter EU- und Schengenrecht
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2010 um 20:36:38
 
Maßgebend ist EU Richtlinie 2004/38/EG

Besonders §§5,7,9

genesis84 schrieb am 08.09.2010 um 18:44:29:
Das Problem ist nur dass ich keinen Mietvertrag vorweisen kann da ich noch bei meinen Eltern lebe.


Das ist irrelevant, es gibt keine Vorschriften über Wohnraum.

genesis84 schrieb am 08.09.2010 um 18:44:29:
Das nàchste Problem ist, dass ich zur Zeit arbeitslos bin und kein Einkommen nachweisen kann, ich bekomme auch kein Arbeitslosengeld.


Wäre in Deutschland ein Problem falls kein anderer Freizügigkeitstatbestand vorliegt. (Siehe §7(1) und (3) - möglicherweise hast du noch den Status Arbeitnehmerin, möglicherweise hast du ausreichende Mittel).

Wäre in Großbritannien kein Problem, da du daueraufenthaltsberechtit bist.
Ob Italien sowas kennt, keine Ahnung.

Die Richtlinie wird im nationalen Recht umgesetzt. Laut der Europäischen Kommission gibt es kein einziges EU-Land, in dem die Umsetzung bzw. Anwendung fehlerfrei ist und es gar keine rechtswidrige Praxis gibt.

Somit müsstest du die Sache mit der italienischen Behörde besprechen, evtl. mit einem italienischen Anwalt oder einer italienischen Beratungsstelle im Bereich Ausländerrecht.

Allgemein: sofern du freizügigkeitsberechtigt bist (§7), hat dein Ehemann Anspruch auf Einreise und bekommt dann eine Aufenthaltskarte, Erwerbstätigkeit ist gestattet.

Möglicherweise fragt die italienische Botschaft nach, warum ihr seit einem Jahr getrennt lebt, doch vermuten die eine Scheinehe, müssten sie es beweisen.

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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2010 um 22:06:16
 
Mutly schrieb am 08.09.2010 um 20:36:38:
Möglicherweise fragt die italienische Botschaft nach, warum ihr seit einem Jahr getrennt lebt, doch vermuten die eine Scheinehe, müssten sie es beweisen.

Das Thema Scheinehe dürfte aufgrund des gemeinsamen Kindes erst gar kein Thema sein.
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