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Besuchsvisum: nach "falschen Angaben" für zwei Jahre gesperrt??? (Gelesen: 5.015 mal)
Themen Beschreibung: Deutsche Botschaft Jakarta
blaxxxun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.09.2010 um 03:11:30
 
Hallo zusammen,

meine Freundin ist Indonesierin und wir haben bereits den ersten Versuch ein Visum zu bekommen hinter uns.
ich ärgere mich dieses Forum nicht schon vorher gefunden zu haben: vielleicht liegts am namen, nach "alien" haben ich damals bestimmt nicht gegooglet.

Kurz zum Procedere: Ich, 23, Student habe die VE unterschrieben und zu diesem Zweck ein Sperrkonto mit 3000€ hinterlegt. Meine Eltern waren prinzipiell dazu bereit, aber schon etwas abgeschreckt von den ganzen Steuererklärungen etc, sodass ich, als ich von der ABH über die Möglichkeit mit dem Sperrkonto informiert wurde, beschloss es selber zu machen.

Hierzu meine erste Frage: wäre es schlauer gewesen wenn mein Vater (niedergelassener Arzt) die VE unterschrieben hätte?
wird bei Beruf "Student" nur über das Sperrkonto gelacht und der "Abgelehnt" Stempel gezückt? aus der Botschaft in Jakarta hieß mit mir hätte das alles nichts zu tun, aber ich vermute mal das es andersherum zu einem besseren Gesamteindruck geführt hätte oder?

wir beantragten 4 wochen visum über weihnachten und sylvester, das sich der teure flug ja auch lohnen sollte.

im ersten anlauf wurden wir natürlich gleich abgelehnt - Grund: Zweifel and der Rückkehrbereitschaft - da wohl schlecht informiert ( dass die verpflichtungserklärung ein visum mehr oder weniger garantiert stimmt wohl nicht mehr) und keine weiteren Dokumente eingereicht wurden.

Um ein wenig abzukürzen: (bei Interesse reiche ich die ganze Geschichte gerne nach):
Bei der Remonstration fand die Botschaft heraus, dass wohl gefälschte Dokumente eingereicht worden waren (was teilweise stimmte). Aufgrund des Verdachts wurden alle echten Dokumente ebenfalls als Fälschungen bezeichnet und das Visum wieder abgelehnt. Viel schlimmer kann es wohl nicht kommen...

Jetzt zur zweiten Frage: laut Mitarbeitern der Botschaft darf sie sich erst nach 2 Jahren wieder bewerben, im Antwortsschreiben auf die Remonstration steht dazu nichts drin. Gibt es also sowas wie eine Blacklist oder haben die das "nur so gesagt"?

letzte frage: sie hat außerdem bekannte in holland die sie einladen würden. falls sie wirklich gesperrt sein sollte, wird sich die holländische botschaft bei der deutschen erkundigen und ihr dann das visum verweigern weil sie gesperrt ist oder wie steht es mit der kommunikation unter den europ. botschaften? ich habe gesehn das in ihrem pass ein stempel von der deutschen botschaft war irgendwo hinten - was hat der zu bedeuten?

ich finde es toll das sich hier mitarbeiter der botschaften/abh die mühe machen fragen zu beantworten und hoffe ihr könnt auch mir weiterhelfen.

vielen dank im voraus

PS: bevor ihr sagt "geschieht euch recht, ihr habt ja gelogen" lasst mich bitte erst die ganze geschichte erzählen, obwohl es am stand der dinge wohl nichts ändert.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2010 um 07:12:01
 
Eine Frist, nach der man wieder ein neues Visum beantragen kann, gibt es nicht. Doch dürfte klar sein, dass eine Beantragung kurz nach dieser Ablehnung, deren Grundlage gefälschte Papiere waren, die Glaubwürdigkeit speziell auch in Bezug auf die sog. Rückkehrbereitschaft mehr als in Frage stellen.

Der Stempel im Pass soll anderen Botschaften zeigen, dass bereits ein Visumsantrag gestellt wurde und ein sog. Visahopping ausgeschlossen wird.

blaxxxun schrieb am 08.09.2010 um 03:11:30:
wird sich die holländische botschaft bei der deutschen erkundigen 

Da es keine holländische Botschaft gibt, dürfte das wohl ausgeschlossen sein.   Laut lachend

Aber um deine Kernfrage zu beantworten solltest du hier die 3. Seite nachlesen, womit sich deine Frage beantwortet haben dürfte.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

Wie die niederländische Botschaft diesen Eintrag wertet, kann man sicherlich nicht seriös beantworten.

Auch wenn deine ABH ein Sperrkonto für die VE als Sicherheit akzeptiert hat, stellt sich troztdem die Frage, wie man einen ausländischen Gast als Student ernähren kann, wenn man selber nur ein sehr geringes Einkommen - sprich unter dem Existenzminimum hat.
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Petersburger
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Antwort #2 - 08.09.2010 um 08:36:40
 
Gefälschte oder verfälschte Dokumente im Visumverfahren ebenso wie falsche Angaben können grundsätzlich auch zu einem Eintrag ins SIS und damit einer "Schengen-Sperre" führen.

Solche Fälle sind mir bekannt.

Mit SIS-Eintrag ist die Beantragung von Schengen-Visa sinnlos.

Ob das so ist oder ob sie jederzeit einen neuen Antrag auch bei der deutschen AV stellen kann, erfragt sie am besten selbst dort.
Oder Du mit einer entsprechenden Vollmacht.
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steini007
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Antwort #3 - 08.09.2010 um 08:46:01
 
Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:36:40:
Gefälschte oder verfälschte Dokumente im Visumverfahren ebenso wie falsche Angaben können grundsätzlich auch zu einem Eintrag ins SIS und damit einer "Schengen-Sperre" führen.

Ist der Hinweis des oben verlinkten Antragsvordrucks veraltet, da hier von VIS - nicht SIS - gesprochen wird?

Zitat:
Diese Daten sowie Daten in Bezug auf die Entscheidung über meinen Antrag oder eine Entscheidung zur Annullierung, Aufhebung oder Verlängerung eines Visums werden in das Visa-Informationssystem (VIS)1 eingegeben und dort höchstens fünf Jahre gespeichert; die Visumbehörden und die für die Visumkontrolle an den Außengrenzen und in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie die Einwanderungs- und Asylbehörden in den Mitgliedstaaten haben während dieser fünf Jahre Zugang zum VIS, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die rechtmäßige Einreise in das Gebiet und den rechtmäßigen Aufenthalt im Gebiet der Mitgliedstaaten erfüllt sind, um Personen zu identifizieren, die diese Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllen, um einen Asylantrag zu prüfen und um zu bestimmen, wer für diese Prüfung zuständig ist.


Aber auch aus dieser Quelle ...

http://www.juraforum.de/lexikon/schengener-informationssystem

...  ergeben sie andere Gründe, die zu einer Eintragung ins SIS führen, zu denen die Freundin des TS - noch - nicht zählen.
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Petersburger
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Antwort #4 - 08.09.2010 um 09:00:18
 
Sobald das VIS arbeitet, können dort auch Einträge gemacht werden.  Augenrollen

Dann brauchen wir übrigens auch diese Stempel im Paß nicht mehr, um anderen Schengen-Vertretungen Signale zu geben ...
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blaxxxun
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Antwort #5 - 13.09.2010 um 16:16:52
 
und wenn sie sich einen neuen Reisepass macht?
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Mutly
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Antwort #6 - 13.09.2010 um 16:32:40
 
blaxxxun schrieb am 13.09.2010 um 16:16:52:
und wenn sie sich einen neuen Reisepass macht? 


Dann kommt es darauf an, ob für Botschaften relevante Information irgendwo gespeichert ist. Wenn ja, dann bringt der neue Pass nichts. Wenn nein, dann könnte die Abwesenheit eines Stempels helfen.

Ob jemand, dessen Pass noch lange gültig ist, einfach auf Wunsch einen neuen bekommt, ist eine Frage des Heimatrechts. Die Ausstellung eines neues Passes gehört zur Passhoheit des jeweiligen Landes. Wenn ein anderes Land ähnliche Regelungen wie Großbritannien macht - neuer Pass jederzeit auf Wunsch, bisherige einfach ungültig gestempelt - dann ist es auch völlig legal, das zu machen.

Sehen Botschaften keine Stempel mehr, so sind sie selbst schuld, wenn relevante Info nicht gespeichert wurde, solange alle Fragen im Formular wahrheitsgetreu beantwortet werden.
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maki
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Antwort #7 - 13.09.2010 um 16:41:13
 
Zitat:
Sehen Botschaften keine Stempel mehr, so sind sie selbst schuld, wenn relevante Info nicht gespeichert wurde, solange alle Fragen im Formular wahrheitsgetreu beantwortet werden.

Wenn man wahrheitsgemässe Angaben machen will, wozu dann einen neuen Pass ausstellen lassen?

Nicht umsonst wird nach bisherigen Anträgen/Ablehungen gefragt im Formular.

Klingt so als ob man nicht bereit ist die Wahrheit zu sagen...

Nachtrag: Sehe gerade dasss nicht nach abgelehtnen Anträgen gefragt wird im Formular.
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Mutly
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Antwort #8 - 13.09.2010 um 16:56:19
 
maki schrieb am 13.09.2010 um 16:41:13:
Nachtrag: Sehe gerade dasss nicht nach abgelehtnen Anträgen gefragt wird im Formular. 


Eben. Einfach einen neuen Pass beantragen ist nicht neu und passiert m.W. in Osteuopa ziemlich oft. (Kann nur in Schengenländern klappen, GB, ILR, USA, Kanada speichern die Info selbst elektronisch.)



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Petersburger
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Antwort #9 - 13.09.2010 um 17:15:18
 
Mutly schrieb am 13.09.2010 um 16:32:40:
Sehen Botschaften keine Stempel mehr, so sind sie selbst schuld, wenn relevante Info nicht gespeichert wurde, solange alle Fragen im Formular wahrheitsgetreu beantwortet werden. 

Dieser Satz wundert mich von Dir.

Schließlich gibt es gesetzliche Regelungen, was gespeichert werden darf.

Knackpunkt der Geschichte ist doch, daß es einerseits Regelungen über die Zuständigkeit von Auslandsvertretungen gibt, andererseits die im Visakodex festgelegten Kriterien verschieden angewendet werden.

So ist es nach unseren Vorgaben z.B. grundsätzlich ausgeschlossen, bei einem mit VE beantragten Besuchsvisum ein Visum zu mehrfachen Einreise zu bekommen, sofern die nicht von einem nahen Verwandten abgegeben wurde oder die mehrfache Einreise ausdrücklich auf der VE steht.
Nur so kann sich ein VE-Geber sicher sein, daß für ihn die Verpflichtung beendet ist, wenn er den Gast z.B. persönlich zum Flughafen bringt und zur Paßkontrolle begleitet.

Vertretungen einiger anderer Staaten geben dagegen Mehrfachvisa als Regelfall aus - eine frühere Antragstellung in anderen Vertretungen bleiben bei Paßwechseln unbemerkt - unabhängig davon, ob das Visum erteilt oder der Antrag abgelehnt wurde.

Wer das weiß und mit falschen Angaben über das wahre Hauptreiseziel sein Visum woanders beantragt - "um die Ecke" in der gleichen Stadt, nur eben in der Vertretung eines anderen Landes - umgeht dabei diese Regelungen.

Darüber aber noch zu sinnieren hat nicht viel Sinn: Kommt das arbeitsfähige VIS, wird Informationsaustausch per Stempel im Paß überflüssig.
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Antwort #10 - 13.09.2010 um 19:07:21
 
Petersburger schrieb am 13.09.2010 um 17:15:18:
mit falschen Angaben über das wahre Hauptreiseziel sein Visum woanders beantragt


Ich hatte schon gesagt, "solange alle Fragen im Formular wahrheitsgetreu beantwortet werden".

Es ginge darum, dass ehemalige Ablehnungen nicht "erscheinen", und dass es legal ist, einen neuen Pass zu bekommen, wenn der Heimatstaat bereit ist, einen neuen auszustellen.

Dass das wahre Hauptziel anzugeben ist (oder wenn es keines gibt, z.B. bei einer Tour, das erste Land, das besucht wird), ist klar und gehört eben zu den wahren Angaben, die zu machen sind.

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Antwort #11 - 13.09.2010 um 20:49:34
 
Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:36:40:
Gefälschte oder verfälschte Dokumente im Visumverfahren ebenso wie falsche Angaben können grundsätzlich auch zu einem Eintrag ins SIS und damit einer "Schengen-Sperre" führen.


das wäre dann klar rechtswidrig, weil die Voraussetzungen von Art. 96 SDÜ nicht erfüllt sein können.

Zitat:
Solche Fälle sind mir bekannt.


mir leider nicht. Sonst wäre es leicht verdientes Geld...

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Antwort #12 - 13.09.2010 um 21:00:47
 
Mutly schrieb am 13.09.2010 um 19:07:21:
Ich hatte schon gesagt, "solange alle Fragen im Formular wahrheitsgetreu beantwortet werden".

Der Antragsteller kommt in die deutsche AV und beantwortet hier alle Fragen wahrheitsgemäß.

Es gibt keinen Grund und keine Rechtsgrundlage zur Speicherung, wenn der Antragsteller sich entschließt, seinen Antrag gar nicht erst zu stellen - z.B. wenn er durchaus ein Multivisum will, es aber aus den oben geschilderten Gründen nicht erhalten kann und das bereits im Gespräch am Schalter erfährt.
Hier ist dann zwar auch das VIS machtlos, aber zumindest die Visahistorie ist im VIS auch ohne Paß nachvollziehbar.

Bei einer Ablehnung gibt es fast nie eine Grundlage für SIS-Einträge, vor allem nicht bei wahren Angaben des Antragstellers.
Die sind dann wohl im VIS in der Visahistorie erkennbar.

Wieso sind die Botschaften dann Mutly schrieb am 13.09.2010 um 16:32:40:
selbst schuld, wenn relevante Info nicht gespeichert wurde
?

Aus Datenschutzgründen dürfen viele Informationen nicht gespeichert werden, auch wenn sie z.B. den Antragstellern auch mal das Leben erleichtern würden.
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