hui, das ging ja fix
Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:55:16:Du meinst doch sicher: Das Studium abbrechen und eine
AE zur Erwerbstätigkeit erhalten?
Ja, das meinte ich, bzw. evtl. auch vor Studienbeginn.
Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:55:16:Bei Euch könnte die
Regelausnahme greifen, da Du in Paraguay aufgewachsen bist und vermutlich die Sprache beherrschst.
Das wäre meine nächste Frage gewesen.
schweitzer schrieb am 08.09.2010 um 09:11:41:Wenn der Freund nur Argentinier und nicht auch Paraguayaner ist, dürfte allenfalls die Frage der Zumutbarkeit der Eheführung in Argentinien stehen.
Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Ist es denn dann tatsächlich so, dass es in diesem Fall um Argentinien und gar nicht um Paraguay gehen würde?
steini007 schrieb am 08.09.2010 um 10:04:38:da dein Freund innerhalb eines halben Jahres sich 3 Monate visumsfrei in Deutschland aufhalten darf.
Das ist uns bewusst, aber er kann sich nur mit ach und krach 2x im Jahr Urlaub nehmen, und das ist dann auch nicht länger als jeweils 15-20 Tage. Er will ja auch Geld für Deutschland zusammensparen und Flüge über den großen Teich kosten auch nicht immer unter 900 Euro.
Mit Verlaub, hier nochmal eine weitere Fragen-Salve zum
studienvorbereitenden Sprachkursvisum:
1. Es darf 2 Jahre nicht überschreiten, soviel habe ich verstanden. Aber ist das 2. Jahr zwingend mit dem Besuch eines Studienkollegs verbunden oder kann auch im 2. Jahr der "normale" Sprachkurs weitergeführt werden?
2. Muss bei Beantragung des Visums tatsächlich schon eine Studienzulassung vorliegen? Ist das dann so, dass man von einer Hochschule angenommen wird, vorausgesetzt man erbringt in x Monaten ausreichende Leistungen in der deutschen Sprache?
Da kommt mir gerade eine neue Frage: was, wenn das weiterführende Studium auf Englisch sein sollte (ist ja auch nicht auszuschließen) - würde dann ein studienvorbereitendes Sprachkursvisum trotzdem erteilt werden (können)?
3. Muss bei Verlängerung des Visums wieder ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden? Wenn ja, in der gleichen Höhe?
Und zum Thema
Heirat:
Wir hatten auch schon darüber gesprochen, aber aufgrund gewisser Umstände beschlossen, dass es besser wäre, erst eine gewisse Probezeit hier in Deutschland zu bestehen, bevor es dann "definitiv" wird.
Gesetzt den Fall, wir bekommen das Visum: wenn wir in der Zwischenzeit (z.B. nach einem Jahr) beschließen sollten, doch zu heiraten, müsste er dann wieder ausreisen bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann? Die gleiche Frage gilt auch bei einer eventuellen Heirat in den visumsfreien 3 Monaten Aufenthalt.
Ist es (wegen FZF) generell besser in Deutschland zu heiraten oder im Ausland (in diesem Fall: Paraguay)? Oder sollten wir, wenn es denn soweit ist, lieber auch eine Heirat in Dänemark in Erwägung ziehen?
Danke für eure Mühen bisher und auch im Voraus !! und pardon, ich weiß, es sind wirklich sehr viele Fragen.