Laß es mich mal so sagen:
Grundsätzlich wäre es denkbar, daß Du - ich kehre den Fall jetzt einfach mal um - mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis studierst und dabei ein Auslandsstudienjahr in Spanien absolvierst.
Dazu gäbe es die Möglichkeit, vor Abschluß des spanischen Studienjahres erneut ein Studentenvisum (also zum guten Schluß: die
AE für Studenten) zur Fortsetzung Deines Studiums in Deutschland zu beantragen.
Bei Fortsetzung des Studiums in Deutschland nach dem Spanien-Jahr sollte es genausowenig Schwierigkeiten geben mit einem neuen Antragsverfahren wie bei einer Verlängerung in Deutschland zum selben Zeitpunkt.
Wenn es für Dich gute Gründe gibt,
darf die
ABH aber auch Deine
AE zum Studium verlängern und dabei die "Abwesenheitsfrist" aus Deutschland passend zum spanischen Studienjahr verlängern.
Dann hättest Du das spanische Visum/die spanische
AE zum Studium dort für ein Jahr (beantragt bei spanischen Behörden) und gleichzeitig die deutsche
AE.
Welchen Sinn diese Konstruktion haben sollte, ist mir zwar nicht klar - aber wie gesagt: Bei guten Gründen, die Du natürlich vortragen müßtest ...
Und ob die Spanier da mitspielen würden ...
Ob gleiches in nun in Deiner Richtung (ESP-D-ESP) geht, mußt Du bei den Behörden dort klären. Für die deutschen Behörden ist es gleichgültig, ob Du noch eine spanische
AE zum Studium mit gestattetem "längerem Fernbleiben" hast oder ob Du sie nicht hast.
Oder habe ich etwas übersehen, schweitzer?