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Beantragen/Verlängern von VISA in zwei EU-Länder möglich? (Gelesen: 2.012 mal)
kika2010
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07.09.2010 um 15:03:19
 
Ich studiere momentan an einer spanischen Universität und werde demnächt mit der Forschung für meiner Abschlussarbeit beginnen. Dafür muss ich nicht in Spanien bleiben. Ich habe mich nun dafür entschieden wärendessen zusätzlich  einen einjährigen Deutsch-Sprachkurs in Deutschland zu machen. Ich hätte auch schon einen Platz an einer Sprachschule, eine Versicherung und die entsprechenden Vermögensnachweise, um ein deutsches Studentenvisum für diesen Zweck zu beantragen.
Nun haben mich die Berichte einiger Freunde und Bekannte sehr verunsichert, die beim Versuch ein Visum fÜr Deutschland zu bekommen sehr schlechte Erfahrungen mit den deutschen Behörden gemacht haben (endlose Bearbeitungszeiten, nicht nachvollziehbare Ablehnungsbescheide).
Nun wäre es für mich überhaupt kein Problem mein spanisches Visum zu verlängern. Ich bin ja hier nach wie vor an einer Universität immatrikuliert. Damit könnte ich aber kein Jahr in Deutschland bleiben, weil die Schengen-Reisefreizügugkeit ja nur für 3 Monate pro halbes Jahr gilt. Andererseit befürchte ich am Ende ganz ohne Visum dazustehen, da mein aktuelles Visum demnächt abläuft.

Meine Frage:
Kann ich ein Studentenvisum für Deutschland beantragen und gleichzeitig den Prozess zur Verlängerung meines spanischen Visum einleiten, um sicher zu gehen oder wäre eine andere Vorgehensweise sinnvoller?





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Antwort #1 - 07.09.2010 um 15:22:56
 
Buenos Diaz,

Was sie Verlängerung Deines spanischen Aufenthaltstitels angeht, so ist das spanisches Recht - das wird hier kaum einer wirklich beantworten können. In Deutschland ist es unter Umständen möglich, dass eine Aufenthaltserlaubnis bei einem seinem Charakter nach vorübergehenden Auslandsaufenthalt nicht erlischt, bzw. eine entsprechende Fristverlängerung auf Antrag durch die ABH erfolgt, aber ob die Spanier das auch so handhaben und inwieweit das bei einem Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums greifen könnte...??? Das wirst Du dort erfragen müssen.

kika2010 schrieb am 07.09.2010 um 15:03:19:
Nun haben mich die Berichte einiger Freunde und Bekannte sehr verunsichert, die beim Versuch ein Visum fÜr Deutschland zu bekommen sehr schlechte Erfahrungen mit den deutschen Behörden gemacht haben (endlose Bearbeitungszeiten, nicht nachvollziehbare Ablehnungsbescheide).


Man hört immer nur die schlechten Erfahrungen. Über die guten lohnt es sich einfach nicht zu sprechen.  Zwinkernd - Ich kann nur raten: Versuchs einfach. Die Ausgangsvoraussetzungen:

kika2010 schrieb am 07.09.2010 um 15:03:19:
Ich hätte auch schon einen Platz an einer Sprachschule, eine Versicherung und die entsprechenden Vermögensnachweise
... klingen ja nicht so schlecht. Wichtig wäre noch eine überzeugende Begründung, weshalb deutsche Sprachkenntnisse für Dich sinnvoll sind - wenn berufliche Gründe dabei eine Rolle spielen, sollten die unbedingt genannt werden.

Was ich mich allerdings frage:

Du schreibst so ein tolles, fehlerfreies Deutsch, dass es besser eigentlich gar nicht geht. (Großes Kompliment!!!) Was willst Du da noch dazulernen ...  unentschlossen?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.09.2010 um 15:39:37
 
Ich schreibe auf Spanisch und ein deutscher Freund übersetzt für mich. Trotzdem danke für das Kompliment.  Smiley

Ist es in Deutschland also erlaubt, dass ich die Verlängerung des spanischen Visum beantrage und gleichzeitig ein Deutsches?

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Antwort #3 - 07.09.2010 um 16:00:38
 
kika2010 schrieb am 07.09.2010 um 15:39:37:
Ist es in Deutschland also erlaubt, dass ich die Verlängerung des spanischen Visum beantrage und gleichzeitig ein Deutsches?


Nein. Die Verlängerung des spanischen Visums ist in Deutschland nicht möglich! Das musst Du in Spanien regeln.

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Antwort #4 - 07.09.2010 um 16:27:14
 
Laß es mich mal so sagen:

Grundsätzlich wäre es denkbar, daß Du - ich kehre den Fall jetzt einfach mal um - mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis studierst und dabei ein Auslandsstudienjahr in Spanien absolvierst.

Dazu gäbe es die Möglichkeit, vor Abschluß des spanischen Studienjahres erneut ein Studentenvisum (also zum guten Schluß: die AE für Studenten) zur Fortsetzung Deines Studiums in Deutschland zu beantragen.

Bei Fortsetzung des Studiums in Deutschland nach dem Spanien-Jahr sollte es genausowenig Schwierigkeiten geben mit einem neuen Antragsverfahren wie bei einer Verlängerung in Deutschland zum selben Zeitpunkt.

Wenn es für Dich gute Gründe gibt, darf die ABH aber auch Deine AE zum Studium verlängern und dabei die "Abwesenheitsfrist" aus Deutschland passend zum spanischen Studienjahr verlängern.
Dann hättest Du das spanische Visum/die spanische AE zum Studium dort für ein Jahr (beantragt bei spanischen Behörden) und gleichzeitig die deutsche AE.
Welchen Sinn diese Konstruktion haben sollte, ist mir zwar nicht klar - aber wie gesagt: Bei guten Gründen, die Du natürlich vortragen müßtest ...
Und ob die Spanier da mitspielen würden ...

Ob gleiches in nun in Deiner Richtung (ESP-D-ESP) geht, mußt Du bei den Behörden dort klären. Für die deutschen Behörden ist es gleichgültig, ob Du noch eine spanische AE zum Studium mit gestattetem "längerem Fernbleiben" hast oder ob Du sie nicht hast.


Oder habe ich etwas übersehen, schweitzer?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.09.2010 um 16:33:56
 
kika2010 schrieb am 07.09.2010 um 15:03:19:
Kann ich ein Studentenvisum für Deutschland beantragen und gleichzeitig den Prozess zur Verlängerung meines spanischen Visum einleiten


Sagen wir es auch mal anders (falls ich die Frage richtig verstanden habe)...

- es ist den deutschen Behörden egal, ob du gleichzeitig eine spanische AE hast und/or beantragst und/oder verlängerst

- es ist den spanischen Behörden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit egal, ob du gleichzeitig eine deutsche AE hast und/or beantragst und/oder verlängerst

- Wichtig ist aber, dass die AE bei Abwesenheit erlöschen kann. Zu Deutschland siehe oben, zu Spanien müsstest du die spanische Behörde fragen.

Wa ich aber sagen will:

Eine AE kann gleichzeitig in beiden Ländern beantragt werden. Das geht.

Was danach passiert, ist eine andere, eigentlich "nächste" Frage.

Ob du eine fallen lässt, ob es möglich ist, dass beide gültig bleiben, ob es reichen würde, mit der AE des einen Landes das andere zu besuchen, usw.
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kika2010
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Antwort #6 - 07.09.2010 um 22:59:10
 
Ok. Mustermann hatte meine - vielleicht etwas missverständlich formulierte - Frage richtig eingeordnet. Darauf wollte ich hinaus. Danke für die Antworten an alle.
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