Djinn schrieb am 08.09.2010 um 16:09:59:das heißt wenn vor 10 Jahren keine Gefahr war, aber jetzt eine besteht wird nicht mehr geprüft?
Doch, wenn Du diese Gefahren konkretisierst und bei der
ABH vorträgst, dann wird diese das vom
BAMF prüfen lassen.
Ein Automatismus liegt nur bei generellen Bedenken vor. Diese werden vom Auswärtigen Amt über die MI der Länder an die ABH'en weiter gegeben. Soweit ich weiß, liegt dies im Falle Aserbaidschans nicht vor. Bin allerdings auch nicht auf dem aktuellsten Stand.
Was ist denn eigentlich die Gefahr, die Du fürchtest ?
Djinn schrieb am 08.09.2010 um 16:09:59:Dieser Reisepass von
ABH muss ich damit zu aserbaidschanische Botschaft oder brauch ich das nicht? wegen visum
Eigentlich dürfte Dir der Reiseausweis für die Einreise nicht ausgestellt werden, da dies ein Eingriff in die Passhoheit darstellt. Wenn allerdings der notwendige Pass nur so erlangt werden kann, dann ist es zugelassen und wird auch nicht von Deinem Heimatland beanstandet.
Du reist in Deine Heimat, deshalb brauchst Du kein Visum. Der Reiseausweis bedeutet nicht, dass Du Deutscher bist. Diese benötigen vermutlich ein Einreisevisum.
B.D.