Zitat:Diese Frage klärt sich im Heimatland.
Das stimmt natürlich, aber der
TS muss ja
jetzt entscheiden, ob er das Angebot der
ABH annimmt. Und die Sache mit dem Wehrdienst ändert halt doch einiges.
Zitat:FzF, wenn die Freundin eine
AE bekommt.
FZF zur Freundin ist glaube ich nicht vorgesehen. Und wer weiß, welche Hindernisse einer Heirat im Wege stehen. Kann die Freundin so einfach in ihre Heimat (und zurück) reisen, um die benötigten Dokumente zu besorgen? Und selbst wenn die Heirat klappt: was ist mit der LU-Sicherung, die (bei Ausländern) üblicherweise vor der Erteilung eines FZF-Visums verlangt wird? Ich glaube nicht, dass eine Frau mit einem kleinen Kind das hinkriegt.
Ich will ja nicht schwarzmalen, aber mir kommt es so vor, als sollte sich der
TS zumindest informieren, was alles schiefgehen kann, wenn er auf das Angebot der
ABH eingeht.
P.S.:
Zitat:Wieso Staatenlos ? Hier scheint keiner Staatenlos zu sein.
Ich zitiere:
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 12:54:27: Mein kind hat keine Staatsangehörigkeit
wobei es natürlich möglich ist, dass sich der
TS täuscht. Dazu müsste man sich das Staatsangehörigkeitsrecht der beteiligten Staaten ansehen.