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Passbeschaffung nicht möglich was nun? (Gelesen: 11.333 mal)
Djinn
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07.09.2010 um 12:54:27
 
Hallo @ all ,

ich wollte mal mein Fall beschreiben.
Eingereist im 2000, Asylantrag am 2004 abgelehnt, Duldung bis jetzt. Ich arbeite und habe unbefristeten Arbeitstelle vollzeit. Mehrere versuche bei Aserbaidschanischer Botschaft für Passersatzt gescheitert, da ich als 15 Jähriger eingereist bin, habe nur Geburtsurkunde.  Bekomme allerdings damit auch kein Pass bei der botschaft. Härtefallkommision möchte auch Pass haben. Anfrage an Aserbaidschan auch nicht möglich da ich vor Ort selber Pass beantragen muss. Abreisen kann ich nicht da ich einen neugeborenes Kind habe. Meine Freundin hat auch Duldung.  Mein kind hat keine Staatsangehörigkeit, Vaterschaftsanerkennung und VOrsorge gemacht.

Frage: kann das so ewig dauern mit der Duldung oder gibts eine Möglichkeit einen Staatenlosen Pass zu beantragen?

falls mehr Infos notwendig sind, kann ich jederzeit posten.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.09.2010 um 13:06:43
 
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 12:54:27:
kann das so ewig dauern mit der Duldung oder gibts eine Möglichkeit einen Staatenlosen Pass zu beantragen?



Du bist doch gar nicht staatenlos. Deshalb wirst Du diesen Ausweis auch nicht bekommen.
Möglich wäre allerdings, dass man Dir einen Ausweisersatz ausstellt. Dies allerdings nur in Verbindung mit einer AE unter der Bedingung des Nachweises der Unmöglichkeit (oder auch Unzumutbarkeit) der Beibringung eines Passes.

Die AE steht noch nicht fest und die o.g. Nachweise hast Du bisher nicht erbracht. Daher wird es zunächst bei der Duldung bleiben.

Deine Freundin ist ebenfalls geduldet. Aus welchem Land stammt sie ? Hat sie einen Pass oder versucht einen zu bekommen ?

B.D.
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Djinn
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Antwort #2 - 07.09.2010 um 13:16:26
 
Zitat:
Du bist doch gar nicht staatenlos. Deshalb wirst Du diesen Ausweis auch nicht bekommen.
Möglich wäre allerdings, dass man Dir einen Ausweisersatz ausstellt. Dies allerdings nur in Verbindung mit einer AE unter der Bedingung des Nachweises der Unmöglichkeit (oder auch Unzumutbarkeit) der Beibringung eines Passes.

Die AE steht noch nicht fest und die o.g. Nachweise hast Du bisher nicht erbracht. Daher wird es zunächst bei der Duldung bleiben.

Deine Freundin ist ebenfalls geduldet. Aus welchem Land stammt sie ? Hat sie einen Pass oder versucht einen zu bekommen ?

B.D.


Die AB bietet mir einen Reisepass damit ich nach Heimat einreisen kann, allerding ist das nicht so einfach.
1. Wenn ich weg bin wer versorgt meine Frau und mein Kind
2. Wie kehre ich zurück?
3. Ich muss 2 Jahre Bundeswähr machen
4. Was ist mit meiner jetziger Arbeit? Finaziel nicht möglich

Meine Frau kommt aus Kyrgistan und hat einen Kirgisischen pass. Sie bekommt eine Duldung weil die Sache mit mir noch Offen steht.

Also wenn ich eine Geburtsurkunde habe dann habe ich Eine Staatsangehörigkeit?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.09.2010 um 13:25:05
 
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:16:26:
Die AB bietet mir einen Reisepass damit ich nach Heimat einreisen kann,



Ich kenne diese Fälle zu Hauf. Es ist nicht anders möglich, als in der Heimat den Pass zu beschaffen. Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.

Die finanziellen Angelegenheiten lassen sich durch Ansparen regeln. Die Reise wird nicht ewig dauern. Deine Freundin wird die überschaubare Zeit allein zu Recht kommen. Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.

Eine Geburtsurkunde sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus. Allerdings lässt sie sich davon leicht über die Eltern ableiten.

Mein Tipp:
Regle das so wie die ABH vorgeschlagen hat und sorge so für klare Verhältnisse, auch für Deine Freundin und euer Kind !

Deine Spekulationen auf Anerkennung der Staatenlosigkeit werden zu nichts führen.


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Djinn
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Antwort #4 - 07.09.2010 um 13:30:19
 
Zitat:
Ich kenne diese Fälle zu Hauf. Es ist nicht anders möglich, als in der Heimat den Pass zu beschaffen. Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.

Die finanziellen Angelegenheiten lassen sich durch Ansparen regeln. Die Reise wird nicht ewig dauern. Deine Freundin wird die überschaubare Zeit allein zu Recht kommen. Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.

Eine Geburtsurkunde sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus. Allerdings lässt sie sich davon leicht über die Eltern ableiten.

Mein Tipp:
Regle das so wie die ABH vorgeschlagen hat und sorge so für klare Verhältnisse, auch für Deine Freundin und euer Kind !

Deine Spekulationen auf Anerkennung der Staatenlosigkeit werden zu nichts führen.
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Also wird so ewig dauern Griesgrämig und mein Kind wird nie eine Staatsangehörigkeit haben. Ich muss nähmlich auch einen Pass für Aserbaidschanische seite vorlegen. Meine Anwältin versucht gerade über den Härtefallkommision noch mals versuchen, wird wohl auch scheitern.
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Eduard
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Antwort #5 - 07.09.2010 um 13:37:33
 
Verstehe ich nicht ganz:

Zitat:
Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.
...
Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.


Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen? FZF zum staatenlosen Kind?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.09.2010 um 13:42:38
 
Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? 



Diese Frage klärt sich im Heimatland.

Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen?



FzF, wenn die Freundin eine AE bekommt.

Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
FZF zum staatenlosen Kind? 



Wieso Staatenlos ? Hier scheint keiner Staatenlos zu sein.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.09.2010 um 13:43:39
 
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:30:19:
Meine Anwältin versucht gerade über den Härtefallkommision noch mals versuchen, wird wohl auch scheitern. 



dann werdet ihr wohl ausreisen müssen


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Antwort #8 - 07.09.2010 um 13:46:58
 
Zitat:
dann werdet ihr wohl ausreisen müssen


B.D.

werde demnächst meine Anwältin bitten um ein Reisepass zu beantragen.
Eine andere Frage, wenn ich den Pass habe aber nicht einreisen kann da evl lebensgefahr was dann?
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« Zuletzt geändert: 07.09.2010 um 13:58:39 von Djinn »  
 
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Antwort #9 - 07.09.2010 um 16:02:32
 
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:46:58:
Eine andere Frage, wenn ich den Pass habe aber nicht einreisen kann da evl lebensgefahr was dann? 



Dann besteht ein zielstaatsbezogenes Ausreisehindernis. Diese führt dann zur AE.

Allerdings glaube ich nicht, dass Du über die Botschaft einen Pass bekommst. Du wirst in Dein Heimatland reisen müssen.

Über das zielstaatsbezogene Ausreisehindernis entscheidet das BAMF mit seinen Fachleuten. Es reicht also nicht aus bloße
Behauptungen aufzustellen. Die Lebensgefahr muss schon konkret sein, d.h auf Deine Person bezogen sein. Generelle Gefahr für Leib und Leben bestehen m.W. in Deinem Heimatland nicht.


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Eduard
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Antwort #10 - 07.09.2010 um 17:18:40
 
Zitat:
Diese Frage klärt sich im Heimatland.


Das stimmt natürlich, aber der TS muss ja jetzt entscheiden, ob er das Angebot der ABH annimmt. Und die Sache mit dem Wehrdienst ändert halt doch einiges.

Zitat:
FzF, wenn die Freundin eine AE bekommt.

FZF zur Freundin ist glaube ich nicht vorgesehen. Und wer weiß, welche Hindernisse einer Heirat im Wege stehen. Kann die Freundin so einfach in ihre Heimat (und zurück) reisen, um die benötigten Dokumente zu besorgen? Und selbst wenn die Heirat klappt: was ist mit der LU-Sicherung, die (bei Ausländern) üblicherweise vor der Erteilung eines FZF-Visums verlangt wird? Ich glaube nicht, dass eine Frau mit einem kleinen Kind das hinkriegt.

Ich will ja nicht schwarzmalen, aber mir kommt es so vor, als sollte sich der TS zumindest informieren, was alles schiefgehen kann, wenn er auf das Angebot der ABH eingeht.

P.S.:
Zitat:
Wieso Staatenlos ? Hier scheint keiner Staatenlos zu sein.

Ich zitiere:
Djinn schrieb am 07.09.2010 um 12:54:27:
Mein kind hat keine Staatsangehörigkeit

wobei es natürlich möglich ist, dass sich der TS täuscht. Dazu müsste man sich das Staatsangehörigkeitsrecht der beteiligten Staaten ansehen.
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Antwort #11 - 07.09.2010 um 18:01:37
 
Also ich habe ja keien andere Wahl, ich muss "Angebot" annehmen und zurückreisen. Ob ich erfolg haben werde bezweifele ich sehr, aber gibts ja keine andere Möglichkeit.
Was mein Kind angeht, im Geburturkunde (nach deutschem Recht ausgestellt) keine Staatsangehörigkeit ist eingetragen.
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Antwort #12 - 07.09.2010 um 18:46:40
 
m.E. wäre hier vermutlich 25 V für die Familie zu erteilen, da aus Gründen des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von seinen Eltern erfolgen darf. Da die Eltern aus unterschiedlichen Ländern kommen, kann keine gemeinsame Abschiebung erfolgen.

Wenn die ABH keine AE erteilen will müsste sie m.E. schlüssig anhand der jeweiligen Gesetze der beteiligten Länder darlegen, dass die familiäre LG auch in wenigstens einem dieser Länder geführt werden kann, ohne dass es zu einer unzumutbar langen Trennung der Familie kommt (Amtsermittlungspflicht).

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Antwort #13 - 07.09.2010 um 22:26:31
 
Muleta schrieb am 07.09.2010 um 18:46:40:
Wenn die ABH keine AE erteilen will müsste sie m.E. schlüssig anhand der jeweiligen Gesetze der beteiligten Länder darlegen, dass die familiäre LG auch in wenigstens einem dieser Länder geführt werden kann,



Das dürfte wohl das kleinste Problem sein, denn auch in diesen Ländern gibt es binationale Ehen mit Kindern.


Eduard schrieb am 07.09.2010 um 17:18:40:
ich will ja nicht schwarzmalen, aber mir kommt es so vor, als sollte sich der TS zumindest informieren, was alles schiefgehen kann, wenn er auf das Angebot der ABH eingeht.



es ist ein faires Angebot, das dürfte unstrittig sein. Eine Wahl hat er wohl kaum, oder ?

Man darf nicht vergessen, dass beide Elterneteile vollziehbar ausreisepflichtig sind. Sie haben zwar ein gemeinsames Kind, dies ist aber keine Garantie für einen Verbleib in D. Wahrscheinlich wird deshalb auch schon die HFK bemüht und dies bisher ohne Erfolg.
Zur Informatioin des TS sollte man ihm auch keine Luftschlösser bauen.

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Antwort #14 - 08.09.2010 um 01:55:01
 
Zitat:
Das dürfte wohl das kleinste Problem sein, denn auch in diesen Ländern gibt es binationale Ehen mit Kindern.

es ist ein faires Angebot, das dürfte unstrittig sein. Eine Wahl hat er wohl kaum, oder ?

Man darf nicht vergessen, dass beide Elterneteile vollziehbar ausreisepflichtig sind. Sie haben zwar ein gemeinsames Kind, dies ist aber keine Garantie für einen Verbleib in D. Wahrscheinlich wird deshalb auch schon die HFK bemüht und dies bisher ohne Erfolg.
Zur Informatioin des TS sollte man ihm auch keine Luftschlösser bauen.
B.D

da die Aussagen von B.D vollkommen mit ABH übereinstimmen, gehe ich fest davon aus, dass  B.D. selber ein Beamter ist oder ein ehemaliger Mitarbeiter.  Ich finde auf jeden Fall sehr gut, dass man die Sache 100% klar darstellt und keine falsche Hoffnungen wie meine Anwältin macht.  Die nur auf das Geld abgesehen hat.

Ich bedanke mich recht herzig für Ihre Beiträge und finde sehr nett, dass sie Zeit für diese Diskussion genommen haben.

mit freundlichen Grüßen
geduldeter Djinn
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