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Anwendungsbreite des § 9 BeschVerfV (Gelesen: 646 mal)
itstudent
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Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anwendungsbreite des § 9 BeschVerfV
07.09.2010 um 12:49:49
 
Gilt hier §9 der Beschäftigungsverfahrensverordnung auch für selbstständige Tätigkeit? Wird sie durch diese Regelung auch erlaubt oder muss man unabhängig davon unbedingt aller Kriterien des §21 Aufenthaltsg. für die Ausübung einer selbständiger Tätigkeit erfüllen?
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Rick
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #1 - 07.09.2010 um 14:49:33
 
Die Regelungen der BeschV und der BeschVerfV gelten für die Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer. Die Anwendung der Vorschriften des § 9 BeschVerfV erstreckt sich somit nicht auf Selbständige i.S. § 21 AufenthG.
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