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Mindestens Wohnungsgröße für (Gelesen: 804 mal)
LittleBube
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mindestens Wohnungsgröße für
06.09.2010 um 22:47:05
 
Guten Abend alle zusammen,

meine Freundin (Mexikanerin) will nun nach ihrem Au Pair Aufenthalt noch für ein Jahr als Sprachschülerin in Deutschland bleiben. Nun kann sie aber nicht mehr bei ihrer Gastfamilie weiter wohnen.
Wir wollen zusammen in eine neue Wohnung ziehen.... Nun würde ich gerne wissen was für Anforderungen an die neue Wohnung gestellt werden.

Ist es richtig das sie ihren eigenen Raum nachweisen muss?
Was für eine Quadratmeter Anzahl wird verlangt?
Ist es prinzipiell nötig eine Bescheinigung vom Vermieter einzuholen?

MfG
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 06.09.2010 um 23:38:43
 
LittleBube schrieb am 06.09.2010 um 22:47:05:
Nun würde ich gerne wissen was für Anforderungen an die neue Wohnung gestellt werden. 

Keine
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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