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Kind im Ausland, welche Lohnsteuerklasse (Gelesen: 1.595 mal)
auslandfreund
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Beiträge: 10

Schleswig-Holstein, Thailand
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Thailand
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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06.09.2010 um 18:50:37
 
Das Kind meiner Freundin geht noch in der Heimat zur Schule. Muss sie hier mit Lohnsteuerklasse 1 arbeiten?
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2010 um 23:59:27
 
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.09.2010 um 00:25:51
 
auslandfreund schrieb am 06.09.2010 um 18:50:37:
ss sie hier mit Lohnsteuerklasse 1 arbeiten? 



jepp, denn Steuererleichterung nur, wenn notwendig und nachgewiesen. Im Ausland lebende Kinder zählen nicht dazu.


B.D.
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Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.09.2010 um 16:24:03
 
Hi,

bei der Steuererklärung sollte sie das Kind aber unbedingt angeben, wenn sie Unterhalt, Schulgeld o.ä. zahlt.

Die entsprechenden Belege dazu legen und eine Bescheinigung, das es das Kind gibt. In Deutschland wäre das eine steuerliche Lebensbescheinigung, aber die gibt es im Ausland nicht unbedingt. Bei unseren Kindern im Ausland reicht dem Finanzamt eine Kopie der Geburtsurkunde und ein Brief der Schule, dass das Kind diese auch wirklich besucht hat im letzten Jahr.

Dann gibt es zumindest ein bischen wieder. Universitätskosten werden übrigens nicht anerkannt.  Griesgrämig

Viele Grüße,

Kitty
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Kitty
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Beiträge: 72
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.09.2010 um 16:45:57
 
Noch was:

falls Sie gesetzlich versichert ist und den Zusatzbeitrag für kinderlose in der Pflegeversicherung zahlen muss, kann sie mit einer Geburtsurkunde des Kindes den Zusatzbeitrag auch loswerden. Allerdings gilt das erst ab dem Monat der Vorlage der Geburtsurkunde und nicht rückwirkend.
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