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Aushändigung Einbürgerungsurkunde ... (Gelesen: 3.481 mal)
katy222
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.09.2010 um 17:12:55
 
Guten Tag,
ich habe eine Frage: müssen  Flüchtlinge bei Aushändigung Einbürgerungsurkunde am gleichem Tag ihre „Blau Pässe „ abgeben? Bis man der  Personalausweis bekommt dauert es vier Wochen. (in BW)
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.09.2010 um 17:27:05
 
Ja, den blauen Pass musst man am Tag der Aushändigung abgeben.

Für die Zeit kann man entweder eine beglaubigte Kopie vom Pass machen oder  sich  einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen, dieser kann meist gleich am selben Tag ausgehändigt werden und ist für 3 Monate gültig.
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katy222
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.09.2010 um 17:36:25
 
Danke Bayraqiano für deinen Antwort ! Das ist unterschiedlich. Eine Bekannte von mir hat Einbürgerungsurkunde bekommen,und Blau Pass muss sie erst bei Abholung der Personalausweis abgeben. (auch BW)  Deswegen bin ich überfragt ...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.09.2010 um 20:22:49
 
Das mit deiner Bekannten ist aber merkwürdig, laut § 72 (2) AsylVfG muss der Pass unverzüglich an die ABH abgegeben werden. Ich (in Bayern) habe meinen auch gleich am Tag der Einbürgerung abgeben müssen.

Deine ABH kann dir bestimmt sagen, ob dies bei euch anders geregelt wird.

Grüße.

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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.09.2010 um 21:50:52
 
Der blaue Pass wird sofort eingezogen, da mit der Einbürgerung ja der Flüchtlingsstatus erlischt.
Man bekommt von der Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsurkunde und ein Dokument auf dem das Foto versiegelt eingeklebt wird, damit man sich damit einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen kann.

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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

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