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Aufenthalt /Heimreise/Visum (Gelesen: 5.000 mal)
Andrea82
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06.09.2010 um 15:07:19
 
ich bitte um Vorraus
meine Frage nicht als bla bla oder schwachsinnig zu bezeichnen
darüber wäre ich sehr dankbar

meine Frage ist
wenn mein Mann in Seine Heimat (Irak-Kurdistan)reisen möchte
welche Bedingungen werden dazu gestellt?
gibt es eine Bedingung wie lang er den Aufenthaltstitel haben muß?

ich komme auf die Frage
da ich mal flüchtig gehört hatte
daß bei frischem Aufenthaltstitel nur die Schenkenstaaten besucht werden darf

darf mein Mann ohne bescheid sagen in Sein Land reisen?
was ist zu beachten?
brauch er ein Visum oder nur ich?

da ich keine Ahnung habe wie man ein Visum bekommt
wäre ich auch hier dankbar über eine Antwort
und wie lang sowas alles dauert

und ich bitte nochmals:
ich schreibe die Nachricht um Hilfe zu bekommen die ich hiermit suche
falls jemand anders das anders versteht oder sich angegriffen fühlt
so bedauer ich das
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Zkai
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Antwort #1 - 06.09.2010 um 15:20:10
 
Was hat er denn für einen Aufenthaltstitel?

Grundsätzlich sähe ich nur ein Problem wenn er als Flüchtling/Asylbewerber anerkannt ist. Dann wäre es natürlich komisch, wenn er dann in das Land reisen will, worin er verfolgt wird.

Gegen eine (kurze und nicht monatelange) Heimreise für einen Deutsch-Verheirateten, auch kurz nach Erteilung sehe ich keine Probleme. Warum auch?

Und für sein Heimatland brauch er bei Einreise mit seinem Heimatpass auch kein Visum. Du brauchst als Deutsche im Ausland, die Deutschland besuchen will, auch keins.
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Andrea82
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Antwort #2 - 06.09.2010 um 15:26:22
 
oh entschuldige
das hatte ich vergessen zu erwähnen
bis jetzt hat er noch die Duldung
lebt schon fast 10 Jahre hier in Deutschland
aber jedoch mit der Einschränkung sich ohne besondere Genehmigung sich nur in Bayern bewegen zu dürfen
Arbeitserlaubniss ist vorhanden

ich habe die Frage nur gestellt
da die Hochzeit ansteht
und Wir eben die Heimreise gerne in Sein Heimatland machen würden
das fernbleiben aus Deutschland würde nicht 4 Wochen überschreiten

wo kann ich für mich das Visum beantragen?
beim irakischen Konsulat?
brauche ich auch ein spezielles wenn Wir in der Türkei ein Zwischenhalt mit Übernachtung machen würden?

danke für die hilfreiche Antwort
Sie hat genau das getroffen
was ich wissen wollte

herzlichen Dank
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Zkai
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Antwort #3 - 06.09.2010 um 15:31:01
 
Ooooook.

Antwort: Mit Duldung gar nicht.

Das trifft natürlich nur zu, wenn er den Aufenthaltstitel hat.
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janetm
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Antwort #4 - 06.09.2010 um 15:41:25
 
Andrea82 schrieb am 06.09.2010 um 15:26:22:
wo kann ich für mich das Visum beantragen?
beim irakischen Konsulat?


Ja, zumindest soltle dir dort weitergeholfen werden können, siehe auch

http://www.iraqiembassy-berlin.de/docs/de/konsulat6_de.php

Andrea82 schrieb am 06.09.2010 um 15:26:22:
brauche ich auch ein spezielles wenn Wir in der Türkei ein Zwischenhalt mit Übernachtung machen würden?


Du wirst dafür kein Visum brauchen, dein Mann evtl. schon, dies kannst du bei der türkischen Botschaft erfahren.

Andrea82 schrieb am 06.09.2010 um 15:07:19:
darf mein Mann ohne bescheid sagen in Sein Land reisen?
was ist zu beachten?
brauch er ein Visum oder nur ich?


Nach der Hochzeit und erteilter AE, darf dein Mann ohne Bescheid zu sagen für 4 Wochen in sein Heimatland reisen . Bevor ihr die Reise plant solltet ihr aber erstmal sehen, das hinzubekommen.

Liebe Grüße
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Andrea82
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Antwort #5 - 06.09.2010 um 16:03:08
 
herzlichen dank für die Info

ja sicher da das mit Duldung nicht geht
das ist mir klar

udn was ist mit den EU Ländern?
brauch dafür mein Mann ein Visum

wahnsinn
hätte nicht gedacht
daß das weiterhin mit soviel Schwierigkeiten verbunden ist

gut,habe das auf jeden Fall notiert mit dem Visum der Türkei

waren mal wieder super tolle hilfreiche Antworten für mich
dankesehr und großes Lob an Euch
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Antwort #6 - 06.09.2010 um 16:09:30
 
Duldung heißt, er ist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Sobald er das macht, ist das für "Deutschland" erledigt, aber rein kommt er nicht mehr.

Wenn er eine AE hat (z.B. als dein Ehemann), dann gilt das im Schengen-Raum wie ein "Dauer-Visum": Er darf in jedes andere Schengen-Land bis zu 90 Tage reisen. Schengen bedeutet: Ähnlich wie EU, aber ohne GB, Rumänien... Einige Nicht-EU-Länder gehören zu Schengen: Schweiz, Norwegen...

Für alle andere Länder gilt: Er hat einen Pass (irakisch?) und eine AE (deutsch). Mit dieser Kombination muss er sich bei jedem Land, in das er reisen will, nach den Einreisebestimmungen (z.B. Visumpflicht) erkundigen. So hat z.B. Rumänien eine Visumpflicht, aber die deutsche AE erlaubt Kurzaufenthalte (ich glaube z.Zt. 4 Wochen oder so). Aber das ändert sich immer mal, also aktuell fragen!

Die deutsche AE sorgt auf jeden Fall dafür, dass sein Visumantrag nicht allzu misstrauisch geprüft wird – Iraker stehen immer unter Verdacht, nicht zurückkehren zu wollen. Aber wenn der Rückkehrgrund eine deutsche Ehefrau und das Land der Rückkehr Deutschland ist, nehmen andere Länder schnell an, dass der Rockkehr-Wille nicht das Problem ist.

Viele Länder machen Vorschriften, wie lange Pass und AE gültig sein müssen bei einer Einreise – also wenn er für vier Wochen kommen will, wird kalkuliert: Wenn er hier einen Autounfall hat und ins Krankenhaus kommt und ungeplant länger bleibt... Da muss er sich auch aktuell erkundigen.

Wenn er sechs Monate weg bleibt, wird die AE (egal was drauf steht!) ungültig und er kann nicht mehr nach Deutschland zurück, d.h. er muss ein neues Visum beantragen.
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Antwort #7 - 06.09.2010 um 16:10:08
 
janetm schrieb am 06.09.2010 um 15:41:25:
Nach der Hochzeit und erteilter AE, darf dein Mann ohne Bescheid zu sagen für 4 Wochen in sein Heimatland reisen .

Mit der deutschen AE darf er zumindestens problemlos ausreisen, ob ihm sein Heimatland bei der Einreise Probleme macht wissen wir nicht. Vielleicht ist sein Name auf irgendeiner schwarzen Liste seines Heimatlandes.

Der damalige Duldungsgrund entfällt ja nicht automatisch mit der Eheschließung.

Andrea82 schrieb am 06.09.2010 um 16:03:08:
udn was ist mit den EU Ländern?

In Schengen Staaten braucht er kein Visum, in EU-Staaten braucht er ggf. Visum, sofern er alleine reisen möchte; gemeinsam mit Eheurkunde im Gepäck sollte es problemlos möglich sein.
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Andrea82
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Antwort #8 - 07.09.2010 um 17:44:29
 
oh das sind ja verdammt viele Informationen
doch alle sehr wichtig
daher danke ich Euch

ich glaube ich muß mir das alles für mich heraus schreiben
der Pass ist nicht 1 Jahr alt
gut,wegen den Wochen
werde ich zuvor nochmal extra nachfragen wenn sich das immer wieder ändert

aber was ist jetzt
wenn man von Deutschland in den Irak reisen möchte
es bleibt nicht ganz aus
daß man in gewisse anderen Ländern auch einreisen muß
wie
Östereich
Italien
Griechenland
Türkei

zumindest mit dem Auto geht es nicht anderst
ist das dann erlaubt ohne Visum
wenn man nur durchfährt?
ist ja bei Flügen nicht anderst

wieder danke ich Euch mal rechtherzlich
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Antwort #9 - 07.09.2010 um 17:59:20
 
Andrea82 schrieb am 07.09.2010 um 17:44:29:
aber was ist jetzt
wenn man von Deutschland in den Irak reisen möchte?
Es bleibt nicht ganz aus, daß man in gewisse anderen Ländern auch einreisen muß wie Östereich, Italien, Griechenland, Türkei...
Zumindest mit dem Auto geht es nicht anders


Also: Er hat dann irgendwann einen Pass und eine AE.

Dann fährt er mit dem Auto los.
Österreich - Schengenland - weiter fahren.
Italien - Schengenland - weiter fahren.
Griechenland - Schengenland - weiter fahren.
Türkei - Ausland - vorher beim türkischen Konsulat anrufen und fragen. Ich glaube, er bekommt bei deutscher AE das Visum an der Grenze - aber, wie gesagt, er sollte fragen.

Land für Land muss er das klären. Er muss ggf. Pass mit AE vorher kopieren und neben einem Faxgerät stehen, weil Konsulatsangestellte manchmal sagen, sie müssten das mal gefaxt sehen und jemandem zeigen, weil sie sonst nicht antworten können.
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Antwort #10 - 07.09.2010 um 19:42:27
 
reinhard schrieb am 07.09.2010 um 17:59:20:
Er muss ggf. Pass mit AE vorher kopieren und neben einem Faxgerät stehen, weil Konsulatsangestellte manchmal sagen, sie müssten das mal gefaxt sehen und jemandem zeigen, weil sie sonst nicht antworten können.

Und weil man Telefongespräche so gut an der Grenze vorzeigen kann, gibt es den noch besseren Weg:
Das Dokument einmal einscannen und dann jeweils der email mit der Frage als Anhang beifügen.
Bekommt man eine Antwort - der ich zumindest gelegentlich schon telefonisch nachhelfen mußte, aber was soll's? - hat man sie schwarz auf weiß.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Andrea82
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Antwort #11 - 19.09.2010 um 13:10:14
 
ich danke Euch für die Antwort
super passt alles und sehr gut verstanden

wenn Ihr wollt
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Ihr habt mir bei allem perfekt geholfen
großes Lob an Euch
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