Duldung heißt, er ist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Sobald er das macht, ist das für "Deutschland" erledigt, aber rein kommt er nicht mehr.
Wenn er eine
AE hat (z.B. als dein Ehemann), dann gilt das im Schengen-Raum wie ein "Dauer-Visum": Er darf in jedes andere Schengen-Land bis zu 90 Tage reisen. Schengen bedeutet: Ähnlich wie EU, aber ohne GB, Rumänien... Einige Nicht-EU-Länder gehören zu Schengen: Schweiz, Norwegen...
Für alle andere Länder gilt: Er hat einen Pass (irakisch?) und eine
AE (deutsch). Mit dieser Kombination muss er sich bei jedem Land, in das er reisen will, nach den Einreisebestimmungen (z.B. Visumpflicht) erkundigen. So hat z.B. Rumänien eine Visumpflicht, aber die deutsche
AE erlaubt Kurzaufenthalte (ich glaube z.Zt. 4 Wochen oder so). Aber das ändert sich immer mal, also aktuell fragen!
Die deutsche
AE sorgt auf jeden Fall dafür, dass sein Visumantrag nicht allzu misstrauisch geprüft wird – Iraker stehen immer unter Verdacht, nicht zurückkehren zu wollen. Aber wenn der Rückkehrgrund eine deutsche Ehefrau und das Land der Rückkehr Deutschland ist, nehmen andere Länder schnell an, dass der Rockkehr-Wille nicht das Problem ist.
Viele Länder machen Vorschriften, wie lange Pass und
AE gültig sein müssen bei einer Einreise – also wenn er für vier Wochen kommen will, wird kalkuliert: Wenn er hier einen Autounfall hat und ins Krankenhaus kommt und ungeplant länger bleibt... Da muss er sich auch aktuell erkundigen.
Wenn er sechs Monate weg bleibt, wird die
AE (egal was drauf steht!) ungültig und er kann nicht mehr nach Deutschland zurück, d.h. er muss ein neues Visum beantragen.