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Einbürgerung und Einkommen aus Ausländischer Quelle (Gelesen: 1.506 mal)
amadeus
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Einkommen aus Ausländischer Quelle
06.09.2010 um 00:28:40
 
Hallo!
Ich bin EU Bürger (alte EU-Länder) und möchte demnächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Ich bin seit  2002 in D wohnhaft, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, Vorstrafen etc. wären für mich kein Problem.
Ich habe aber eine Frage bez. der Sicherung des Lebensunterhalts.
Ich bin  nämlich in einer Art Auslandsdienst meines Ursprungslands tätig. Bin sozusagen im dessen öffentlichen Dienst.
Soll heißen dass ich  über mein Ursprungsland mein Gehalt beziehe und  auch dort meine Einkommenserklärung abgebe und dort meine Einkommensteuer bezahle. Das kann natürlich alles belegt werden und  es wird alles auch die nächsten Jahre so bleiben.

Jetzt weiß ich nicht ob das ein Grund wäre meinen Einbürgerungsantrag abzulehnen. Ich kann zwar  meinen Lebensunterhalt gut bestreiten aber ich bin mir nicht sicher ob es da irgendwelche Probleme geben könnte da mein Gehalt hierfür aus einer ausländischen (wenn auch EU) Quelle stammt.
Weiß evtl. jemand Bescheid?
Vielen Dank!
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schweitzer
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Antwort #1 - 06.09.2010 um 07:48:23
 
amadeus schrieb am 06.09.2010 um 00:28:40:
Jetzt weiß ich nicht ob das ein Grund wäre meinen Einbürgerungsantrag abzulehnen.


Nein, das ist kein Grund für eine Ablehnung. -

Nach Lage der Dinge würde bei Dir eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG in Frage kommen.

Für eine solche kommt es hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts lediglich darauf an, dass nicht tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden bzw., dass man einen solchen Leistungsbezug nicht selbst schuldhaft verursacht hat und sich in der Folge nachweisbar in zumutbarer Weise um Arbeit bemüht hat.

Das steht bei Dir nicht zur Debatte - also darfst Du insoweit sehr optimistisch sein! (Woher Dein Geld kommt ist völlig egal, wenn es denn keine "dunkle"Quelle ist, aber das ist ja offenkundig nicht der Fall.)

Alles Gute für die Einbürgerung wünscht:


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amadeus
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Antwort #2 - 06.09.2010 um 11:54:54
 
Danke  für die schnelle Antwort! 

Hätte da noch eine Frage:
Wie ist es mit der sog. Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer?
Bin seit 2003 - nicht seit 2002-  in D  (hatte mich oben vertippt). Es "fehlt" demnach  eigentlich noch ein Jahr. Ich kann aber Spachkenntnisse nachweisen welche  die Anforderungen übertreffen. Genauer gesagt ein Sprachdiplom (C1) sowie ein abgeschlossenes Germanistikstudium an einer Uni im Heimatland.
Wäre das ausreichend um die erforderliche Aufenthaltsdauer zu verkürzen?
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schweitzer
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Antwort #3 - 06.09.2010 um 12:03:32
 
amadeus schrieb am 06.09.2010 um 11:54:54:
Wäre das ausreichend um die erforderliche Aufenthaltsdauer zu verkürzen? 


Da sollte es eine Chance geben - konkret beurteilt und entscheidet das die EBH.

Diesbezüglich dort vor der eigentlichen Antragstellung zu fragen kostet nichts.  Zwinkernd


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Antwort #4 - 06.09.2010 um 12:52:46
 
Nochmal besten Dank!

danke

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