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Dringend Rat (Gelesen: 2.189 mal)
mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.09.2010 um 21:16:15
 
Eine frage.

Darf ein ungelernter Koch als Koch in einem Restaurant arbeiten??

İch habe in einem Restaurant als Tellerwaescher gearbeitet,der Koch hat mich fertig gemacht obwohl ich mein bestes gegeben habe.

İch würde sehr gerne wissen ob er Gesetzlich als Koch arbeiten darf obwohl er ungelernt ist.
Also er hat keine Ausbildung als Koch gemacht.

Er arbeitet als Koch und ist sehr Agressiv zu seinen Mitarbeiter und verlangt vom Tellerwaescher zuarbeiten von allen sorten Salaten vorzubereiten,Tellern mit Reis und Kartoffeln vorzubereiten und wenn mann nicht schnell genug ist macht er noch ein fertig dazu,schreit rum und so?

Darf er als ungelernter Koch als Koch arbeiten??

Bitte antwort!!!!

Der hat mich fertig gemacht
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.09.2010 um 23:18:57
 
mikel schrieb am 05.09.2010 um 21:16:15:
Darf ein ungelernter Koch als Koch in einem Restaurant arbeiten??

Wenn sein Chef/der Besitzer des Restaurants mit seinen Kochkünsten zufrieden ist, ihn einstellt und beschäftigt , darf er das.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.09.2010 um 03:54:53
 
Nicht nur das. Er darf sogar ein eigenes Restaurant eröffnen, sofern er die Teilnahme an einer vierstündigen Unterweisung bei der IHK über Hygienevorschriften u. ä. nachweist. Selbst eine Erlaubis (Konzession) nach dem Gaststättengesetz ist nur noch bei Ausschank alkoholischer Getränke erforderlich.

Das ist bei Köchen ähnlich wie bei den Pizzabäckern. Nicht alle haben eine Berufsausbildung als Bäcker absolviert  Zwinkernd.

Mono
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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.09.2010 um 16:52:19
 
Ich würde dir raten mit deinem Chef zu reden, ob du nun als Tellerwäscher oder als Beikoch (denn das sind ja die Tätigkeiten wie Salat und Reisp platzieren etc., die er dir aufgibt) beschäftigt bist und klar zustellen, was genau dein Aufgabenbereich ist!

Man muss sich nicht fertig machen lassen, auch nicht als Tellerwäscher!
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

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maki
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Antwort #4 - 06.09.2010 um 17:03:22
 
IMHO geht es bei dieser Frage um persönliche Beweggründe (Rache).

Prinzipiell gilt auch für einen Tellerwäscher dasselbe wie für Führungskräfte, inkl. AGG und Schutz vor Mobbing, solltest dir mal diesen Wiki Artikel durchlesen und ggf. weitere Nachforschungen über deine Rechte anstellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_(Arbeitsrecht)

Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass es leider in vielen Küchen so zugeht, hatte während meiner Zeit in der Gastronomie auch viele schlimme Dinge gesehen in der "Küche", von Prügeleien, Köchen die mit heissen Pfannen (inkl. Inhalt) nach Personal warfen (und manchmal auch trafen) bis hin zu Messerattacken Griesgrämig
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.09.2010 um 00:29:59
 
Linda.1001 schrieb am 06.09.2010 um 16:52:19:
Man muss sich nicht fertig machen lassen, auch nicht als Tellerwäscher! 



Da dies offensichtlich in einer Küche üblich ist, wäre die Alternative eigene Kündigung, oder glaubst Du der Koch würde das zugeben ?

B.D.
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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.09.2010 um 01:09:25
 
Alternativ die Sache mit dem Chef klar stellen anstatt selbst zu kündigen? Nicht in jeder Küche gehts so zu. Es sollten nur die Arbeitsbereich klar geregelt sein.
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