Hallo an alle
Jetzt habe ich mich hier auch endlich angemeldet, da ich dieses Forum echt super finde
Ich habe bereits letztes Jahr die Einbürgerungszusicherung erhalten, bevor ich im Juni 2009 geheiratet habe.
Jetzt wird es kompliziert......
Zuerst habe ich zum 01.10.09 aufgrund der schlechten Auftragslage die Kündigung meines Arbeitgeber erhalten und am 10.10.09 teilte mein Mann mir mit dass er die Trennung will.
Selbstverständlich habe ich alles dem zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt.
Die Trennung nach nicht einmal 4 mon. Ehe sowie der Jobverlust haben mir den Boden unter den Füssen weggezogen was zur Folge hatte, dass ich seit Nov. 09 arbeitsunfähig bin.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich alles unternehmen muss um eine Arbeit zu bekommen (7 Bewerbungen pro Woche) da ansonsten die Einbürgerung gefährdet ist.
Ein Schreiben mit folgendem Inhalt habe ich an die zuständige SB geschickt:
Selbstverständlich bin ich darüber informiert, dass die Voraussetzung für eine Einbürgerung unter anderem beinhaltet, dass man seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem zweiten oder zwölftem SBG bestreiten muss.
Wie ich Ihnen telefonisch mitgeteilt habe, beziehe ich kein ALG II sondern musste den Antrag stellen um einmalige Hilfen für die Kaution (auf Darlehn) sowie einer Wohnungseinrichtung in Anspruch nehmen zu können.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen habe ich nicht selbst zu vertreten, da ich nicht damit rechnen konnte, dass mein Mann die Trennung nach so kurzer Zeit möchte und ich kurz darauf aufgrund der schlechten Wirtschaftslage meinen Arbeitsplatz verliere.
Diese Ereignisse hatten zur Folge, dass ich seit dem 04.11.2009 arbeitsunfähig bin und ich momentan nicht in der Lage bin mich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Um meine Arbeitskraft schnellstmöglich wieder herstellen zu können, habe ich einen Antrag auf Rehabilitation gestellt der auch bereits für 6 Wochen genehmigt ist. Hier warte ich nur noch auf den Termin seitens der Klinik.
Die Bescheinigung der Rentenversicherung habe ich diesem Schreiben in Kopie mit bei gelegt und möchte Sie bitten, sämtlichen Schriftwechsel nur noch an oben genannte Adresse zu senden.Seitdem habe ich kein weiteres Schreiben mehr erhalten.
Gestern habe ich endlich die Benachrichtigung des Konsulates erhalten, dass ich meine Ausbürgerungsunterlagen abholen kann.
Da ich immer noch schwere Depressionen habe bin ich immer noch arbeitsunfähig und habe Angst, dass meine Einbürgerung gefährdet ist.
Ich bin in Deutschland geboren und auch hier aufgewachsen und würde gerne wissen ob meine Angst berechtigt ist.
Leider konnte ich weder beim Einbürgerungsantrag sowie sämtlichen Schreiben keinen § finden und weiß daher nicht genau um welche Form der Einbürgerung es sich bei mir handelt.
Sorry für den langen Text aber nur so konnte ich meine Situation kurz darstellen.
Hoffe mir kann hier jemand meine Frage beantworten.
Vielen lieben Dank im Vorfeld!!!
Liebe Grüße
Aleksandra