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Einbürgerung, Trennung, arbeitsunfähig arbeitslos (Gelesen: 2.794 mal)
Aleksandra
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Neu-Isenburg, Hessen, Germany
Neu-Isenburg
Hessen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung, Trennung, arbeitsunfähig arbeitslos
05.09.2010 um 12:11:32
 
Hallo an alle Smiley

Jetzt habe ich mich hier auch endlich angemeldet, da ich dieses Forum echt super finde Smiley

Ich habe bereits letztes Jahr die Einbürgerungszusicherung erhalten, bevor ich im Juni 2009 geheiratet habe.
Jetzt wird es kompliziert......

Zuerst habe ich zum 01.10.09 aufgrund der schlechten Auftragslage die Kündigung meines Arbeitgeber erhalten und am 10.10.09 teilte mein Mann mir mit dass er die Trennung will.

Selbstverständlich habe ich alles dem zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt.

Die Trennung nach nicht einmal 4 mon. Ehe sowie der Jobverlust haben mir den Boden unter den Füssen weggezogen was zur Folge hatte, dass ich seit Nov. 09 arbeitsunfähig bin.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich alles unternehmen muss um eine Arbeit zu bekommen (7 Bewerbungen pro Woche) da ansonsten die Einbürgerung gefährdet ist.

Ein Schreiben mit folgendem Inhalt habe ich an die zuständige SB geschickt:

Selbstverständlich bin ich darüber informiert, dass die Voraussetzung für eine Einbürgerung unter anderem beinhaltet, dass man seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem zweiten oder zwölftem SBG bestreiten muss.
Wie ich Ihnen telefonisch mitgeteilt habe, beziehe ich kein ALG II sondern musste den Antrag stellen um einmalige Hilfen für die Kaution (auf Darlehn) sowie einer Wohnungseinrichtung in Anspruch nehmen zu können.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen habe ich nicht selbst zu vertreten, da ich nicht damit rechnen konnte, dass mein Mann die Trennung nach so kurzer Zeit möchte und ich kurz darauf aufgrund der schlechten Wirtschaftslage meinen Arbeitsplatz verliere.
Diese Ereignisse hatten zur Folge, dass ich seit dem 04.11.2009 arbeitsunfähig bin und ich momentan nicht in der Lage bin mich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Um meine Arbeitskraft schnellstmöglich wieder herstellen zu können, habe ich einen Antrag auf Rehabilitation gestellt der auch bereits für 6 Wochen genehmigt ist. Hier warte ich nur noch auf den Termin seitens der Klinik.
Die Bescheinigung der Rentenversicherung  habe ich diesem Schreiben in Kopie mit bei gelegt und möchte Sie bitten, sämtlichen Schriftwechsel nur noch an oben genannte Adresse zu senden.


Seitdem habe ich kein weiteres Schreiben mehr erhalten.
Gestern habe ich endlich die Benachrichtigung des Konsulates erhalten, dass ich meine Ausbürgerungsunterlagen abholen kann.

Da ich immer noch schwere Depressionen habe bin ich immer noch arbeitsunfähig und habe Angst, dass meine Einbürgerung gefährdet ist.

Ich bin in Deutschland geboren und auch hier aufgewachsen und würde gerne wissen ob meine Angst berechtigt ist.

Leider konnte ich weder beim Einbürgerungsantrag sowie sämtlichen Schreiben keinen § finden und weiß daher nicht genau um welche Form der Einbürgerung es sich bei mir handelt.

Sorry für den langen Text aber nur so konnte ich meine Situation kurz darstellen.

Hoffe mir kann hier jemand meine Frage beantworten.
Vielen lieben Dank im Vorfeld!!!

Liebe Grüße
Aleksandra
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Alana
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I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung, Trennung, arbeitsunfähig arbeitslos
Antwort #1 - 05.09.2010 um 14:13:35
 
Hallo Aleksandra,

Aleksandra schrieb am 05.09.2010 um 12:11:32:
Leider konnte ich weder beim Einbürgerungsantrag sowie sämtlichen Schreiben keinen § finden und weiß daher nicht genau um welche Form der Einbürgerung es sich bei mir handelt.


hier kannst du anhand deiner Aufenthaltsgeschichte selber überprüfen, nach welchem Paragraph du eingebürgert werden sollst:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/portal.htm

Da du in Deutschland geboren bist, kommt eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG infrage, wenn du im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis/einer Niederlassungserlaubnis bist. Wenn du die angegebenen Voraussetzungen erfüllst, musst du nach diesem Paragraph auch eingebürgert werden.

In deinem Schreiben hast du sehr gute Argumente dafür gebracht, dass dir der Bezug öffentlicher Leistungen nicht zuzurechnen ist. Ob das letztendlich so gewertet wird, muss aber die Einbürgerungsbehörde entscheiden. Deshalb solltest du einen Termin mit deinem SB ausmachen und dort alle Unterlagen zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit mitnehmen.

Mit einer Depression ist das sicher alles sehr schwer anzugehen. Deshalb suche dir Unterstützung, einen Verwandten oder eine Freundin, die dir bei der Terminanfrage hilft und dich eventuell später begleitet.

Aleksandra schrieb am 05.09.2010 um 12:11:32:
Gestern habe ich endlich die Benachrichtigung des Konsulates erhalten, dass ich meine Ausbürgerungsunterlagen abholen kann.


Heißt das, dass deine Ausbürgerung bereits vollzogen ist? Dann kannst du mit Hinweis auf deine nunmehrige Staatenlosigkeit um einen schnellen Termin bitten.

Falls die Ausbürgerung noch nicht vollzogen wurde (weil du evt. noch unterschreiben sollst), kannst du um einen schnellen Termin bitten, da du nun eine Entscheidung treffen musst.

Liebe Grüße

Alana
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« Zuletzt geändert: 05.09.2010 um 14:29:54 von Alana »  
 
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jammie
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i4a rocks!


Beiträge: 142

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung, Trennung, arbeitsunfähig arbeitslos
Antwort #2 - 05.09.2010 um 14:17:02
 
Hallo Aleksandra,
soweit ich verstehe, wirst du nach §10 eingebürgert.

Obwohl ich kein Experte bin, kenne ich, dass die Arbeitslosigkeit zwar für §10 schädlich ist, aber kein Urteil.

In diesem Fall sollte EBH Verständnis haben, da du in deiner Situation nicht schuldig bist. Scheidung, Kündigung, Krankheit - das kann jedem passieren. Wer krank ist, muss ja zuerst gesund werden und erst dann sich auf eine Stelle zu bemühen. Ich kenne ziemlich viel Menschen, die nach §10 eingebürgert wurden, obwohl sie ALG II bezogen haben (und gesund waren).

Ich hoffe sehr, dass die Experten dir weiter helfen. Im Extremfall gibt's noch die Möglichkeit für Anwaltshilfe.
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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.09.2010 um 14:29:11
 
Genau, mach einfach normal weiter.

Natürlich will die Einbürgerungsbehörde, dass Du Dich bemühst, Deinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu sichern. Aber: Das ist ein Formbrief, den erstmal alle bekommen.

Sobald sich die Behörde dann mit Dir persönlich beschäftigt (mach einen Termin ab, sobald Du die Unterlagen über die Ausbürgerung hast), kannst Du trotzdem eingebürgert werden, wenn Du den Bezug von Leistungen (Hartz IV?) nicht selbst zu verantworten hast. Und da Du nicht schuld bist, sondern Deine attestierte Krankheit, musst Du jetzt trotzdem eingebürgert werden.

Wenn es nicht flutscht, rede mit dem Chef (oder Chefin), damit es weiter geht.
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