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Namensänderung nach Eheschliessung und Reihenfolge Amtsgänge... (Gelesen: 1.358 mal)
falkster
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung nach Eheschliessung und Reihenfolge Amtsgänge...
04.09.2010 um 08:29:47
 
hallo an alle.

bin nicht ganz sicher, ob es der richtige Bereich ist hier, also bitte ggfs verschieben...

Folgendes Problem:
Am 27. September werde ich meine polnische Verlobte in Berlin heiraten. Sie wird dann meinen Namen nach dt. Namensrecht annehmen. Momentan ist sie noch in Szczecin gemeldet, aber wir werden dann in Berlin leben. Meine Partnerin soll dann über mich in der GKV familienversichert werden, da sie schwanger ist und wir das Kind in D im Dezember zur Welt bringen wollen.
Ich selbst fange am 1.1.11 wieder nach Arbeitslosigkeit an zu arbeiten, bis dahin wird leider noch Hartz4 bezogen werden müssen.

Soviel zu den Voraussetzungen.

Jetzt meine Frage(n) dazu:
Wie ist denn jetzt die Reihenfolge, bzw Vorgehensweise bei folgenden Punkten?
- Namensänderung in ihren Personaldokumenten (ID und Reisepass)
- polizeiliche Anmeldung in Berlin
- Anmeldung in meiner Krankenversicherung
- Eintragung beim JobCenter als Teil meiner BG

Ist also z.B. die polizeiliche Anmeldung möglich mit einer Kombination aus alten (Name noch nicht geändert) Personaldokumenten und Heiratsurkunde (aus der der neue Name ja hervorginge)?
Funktionierte selbiges auch mit der KV und dem JobCenter, oder ist die Änderung der ID und Reisepass zwingend der erste Schritt?
Ich gehe davon aus, dass die pol. Anmeldung Voraussetzung ist für die Aufnahme in KV und JobCenter?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten, was ich eventuell übersehen habe?

Danke für jede Antwort...
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2010 um 10:55:05
 
Hallo falkster,

in der Eheurkunde bzw. den Eheurkunden (am besten gleich mehrere ausstellen lassen), steht die neue Namensführung der Frau drin.

Zur Vorlage bei den polnischen Behörden empfiehlt sich eine "mehrsprachiger" (ugs, "internationaler") Auszug aus dem Eheregister. Der wird (oder sollte) in Polen ohne weitere Formalitäten anerkannt werden.

Für die Behörden in Deutschland sollte die Eheurkunde erst mal als Nachweis für die Eheschließung und die Namensführung ausreichen. Man kann ja darauf hinweisen, dass der geänderte Ausweis bzw. Pass nachgereicht wird.

Alles Gute zur Hochzeit für dich und deine Frau,

Blaise
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