Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Behördenwillkür - wer weiß Rat? (Gelesen: 4.292 mal)
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Behördenwillkür - wer weiß Rat?
03.09.2010 um 14:31:38
 
Hallo!

Ich brauch dringend einen Rat!!!
Folgendes ist meine Geschicht

Im  Mi 2008 stellte ich einen Antrag auf Eheschließung mit meinem nepalesischen Verlobten. Ich sollte eine Vielzahl von Papieren besorgen. Im September reichte ich diese ein. Die nepalesichen Dokumente meines Verlobten (Geburtsurkunde, Paßkopie und Ledigkeitsbescheinigung wurden zur Prüfung an die deutsche Botschaft geschickt).

Jetzt begann der Ärger: Drei Monat später erfuhr ich, dass der Reisepaß meines Verlobten von der Botschaft nicht anerkannt wurde, da in Berlin ausgestellt. Ich reichte eine Kopie seines Citizenship Certificate ein.

Drei Monate später: Anruf vom Standesamt, Ledigkeitsbescheinigung ist abgelaufen. Die Schwester meines Verlobten besorgte eine neue und reichte sie direkt bei der Botschaft ein.

Wieder einige Monate später: Nachricht von der Botschaft-> die Ledigkeitsbescheinigung ist ungültig (auf Zuruf erstellt), der Paß wird nicht anerkannt weil angeblich das Geburtsdatum nachträglich eingetragen worden sei. Ich fuhr zweimal nach Berlin um eine Beglaubigung des Paßes von der nepalesischen Botschaft zu erhalten. Beim zweiten Mal klappte es. In Nepal besorgte die Schwester meines Verlobten diesmal mit Anwaltshilfe eine neue Ledigkeitsbescheinung und reichte diese ein.

Etwa einen Monat später (inzwischen Dezember 2009): Die Standesbeamtin informiert mich, dass das Paßproblem immer noch nicht geklärt sei, ich rufe meinen Anwalt an, er nimmt Kontakt zum Standesamt auf, die Dame bemerkt plötzlich, dass der Reisepaß meines Verlobten doch gültig sei (Na sowas!) Ich denke jetzt ist alles klar aber ...weit gefehlt...

Februar 2010 mein Anwalt teilt mir mit, dass laut Aussage der Standesbeamtin eine Prüfung der Papiere nicht möglich sei, da die Familie meines Verlobten nicht kooperiere. Meine Schwägerin in spe geht zur Botschaft und erfährt, dass eine solche Aussage nie getätigt worden sei.

März 2010 Ich gehe mit meinem Anwalt zum Standesamt und wir finden heraus, dass die Beamtin seit Monaten keinen Kontakt zur Botschaft aufgenommen hat und die Behauptung die Familie kooperiere nicht eine glatte Lüge ist, zudem behauptet sie mein Verlobter sei in Deutschland und habe dort einen Aufenthaltstitel (er ist in Portugal!!!), sie versucht also Fallen aufzustellen

wieder März 2010 die Standesbeamtin hat Kontakt zur Botschaft aufgenommen und teilt mit, dass eine Prüfung der Ledigkeitsbescheinigung nicht möglich sei, da ein Vordokument fehlt. Die Schwester meines Verlobten ermittelt den Verbleib des Vordokumentes. Es darf nicht aus der entsprechenden Behörde (municipal office) entfernt werden. Ich erfahre Namen und Telefonnummer der Frau in derer Büro es ist. Ich lasse die entsprechenden Informationen von meinem Anwalt an die Botschaft weiterleiten

März-August 2010 Funkstille, ich telefoniere meinem Anwalt hinterher und erfahre, dass er versucht Kontakt mit der Standesbeamtin aufzunehmen. Sie ist ständig im Urlaub und ruft nicht zurück

Gestern: Ich telefoniere wieder mit meinem Anwalt und erfahre folgendes: Die Standesbeamtin hat ihm mitgetelt, dass sie mehrmals Kontakt zur Botschaft aufgenommen und keine Anwort erhalten habe. Er selber habe auch zweimal an die Botschaft gemailt und auch keine Antwort erhalten. Sein Ratschlag war: Machen sie ihre Ausbildung zuende und werden sie dann schwanger! Alles andere bringt nichts, weil die Botschaft weiter verzögert.

Nun meine Not: Eine Schwangerschaft komt in meinen aktuellen Lebensumständen nicht in Frage. Ich mache gerade eine zweite Ausbildung, bin schon 32 und muss mir danach Arbeit suchen (brauche ja auch irgendwann mal Rente!).

Darum bitte, schreibt mir, wenn ihr irgendeine Idee habt, was ich noch machen kann. Bin für alles offen!!! Heiraten in Dänemark ist übrigens nicht möglich.

Liebe Grüße, Lilly.





Mai 2008 Antrag meinerseits im Standesamt auf Eheschließung mit meinem nepalesichen Verlobten, die Beamitnj nennt mir viele Papiere die ich besorgen muss

September 2008 nach vielen Mühen habe ich alles zusammen und reiche alles ein, die Beamtin fargt nach weitern Papieren die ich lurz danach einreiche

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #1 - 03.09.2010 um 15:29:09
 
Vielleicht wendest du dich einmal an den Bürgerservice des AA.

Dort ist man hilfsbereit und versucht zu klären und zu vermitteln.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #2 - 03.09.2010 um 15:36:09
 
AA= Auswärtiges Amt...richtig?
Das ist ein guter Tipp! Mache ich auf jeden Fall!
Dankeschön!
Bin aber auch weiterhin offen für andere Tipps.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #3 - 03.09.2010 um 18:44:48
 
Hier scheint aber einiges schief zu laufen...

Dein Verlobter lebt mit AE in Portugal??
Dann nutzt ihn eine Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis aus Nepal evtl. nicht viel.. er könnte ja mittlererweile in Portugal geheiratet haben.

Würde auch nicht unbedingt ein Ledigkeitszeugnis legalisieren oder bestätigen, wenn der Kunde nachweislich woanders lebt..
die Registrierung von Personenstandsfällen erfolgt im Regelfall am Wohnsitz, dort wo man lebt.. dies ist nicht mehr Nepal..


Evtl. brauchst Du zusätzlich eine Bestätigung/Ledigkeitsbescheinigung aus Portugal..
warum, da der Verlobte in Nepal nicht mehr lebt, haben die dort Veränderungen seit seiner Ausreise gar nicht mehr registriert...

Würde zunächst mal abklären welche Dokumente in diesem Falle, Nepalese der in Portugal lebt vom Standesamt  genau benötigt werden....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #4 - 03.09.2010 um 18:57:13
 
Einbeck schrieb am 03.09.2010 um 18:44:48:
Dann nutzt ihn eine Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis aus Nepal evtl. nicht viel.. er könnte ja mittlererweile in Portugal geheiratet haben.

Würde auch nicht unbedingt ein Ledigkeitszeugnis legalisieren oder bestätigen, wenn der Kunde nachweislich woanders lebt..
die Registrierung von Personenstandsfällen erfolgt im Regelfall am Wohnsitz, dort wo man lebt.. dies ist nicht mehr Nepal..


Ist es denn nicht so, dass aus allen Ländern, in denen man seit dem heiratsfähigen Alter gelebt hat, eine Ledigkeitsbescheinigung beibringen muss?

Du schreibst zwar, dass der Personenstand im Regelfall am Wohnsitz ausgestellt werden muss, doch konnte der Nepalese in seiner Heimat bereits verheiratet sein oder in einem anderen Land, in dem er gelebt hat. Wenn er nun in Portugal "ledig" angibt, wird man ihm das wohl auch ohne Nachweis glauben. Genauso würde ein in Deutschland lebender Ausländer bei einem deutschen Meldeamt als "ledig" eingetragen, wenn er dies so angibt. Hier wird keine Prüfung auf die Richtigkeit der Angaben durchgeführt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #5 - 03.09.2010 um 20:12:01
 
Kann natürlich sein, dass de Standesbeamtin eine entsprechende Bescheingung noch haben will. Aber im Moment geht es erst mal um die Bescheinigung aus Nepal. Sie arbeitet nicht an unserem Fall weiter so lange diese Bescheinigung nicht da ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #6 - 03.09.2010 um 20:20:04
 
li-ly schrieb am 03.09.2010 um 14:31:38:
Heiraten in Dänemark ist übrigens nicht möglich.


Eine Heirat in Portugal auch nicht? Dein Verlobter ist ja immerhin bereits in Portugal laut deiner Aussage. Hat er sich mal vor Ort erkundigt ob es möglich ist und welche Dokumente dafür benötigt werden?

Gerade deinen neuen Post gesehen, vielleicht kann er sich mal informieren ob eine Heirat ohne gültige AE dort möglich ist?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #7 - 03.09.2010 um 20:23:31
 
Wenn wir in Portugal heiraten wollen brauchen wir ein Ehefähigkeitszeugnis und dafür brauche ich wieder die Ledigkeitsbescheinigung aus Nepal. Das war unsere ursprüngliche Idee.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #8 - 03.09.2010 um 21:37:00
 
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist normaler weise die Heimatbehörde ("Chief Officer Town Panchayat" oder "Secretary of Village Panchayat") in Nepal zuständig oder wenn sich der Mann im Ausland aufhält, die nepalesische Auslandsvertretung.

Wenn der nepalesische Verlobte sich in Portugal aufhält, müsste er für die Ausstellung des EFZ der deutschen Verlobten eine Ledigkeitsbescheinigung der nepalesischen Botschaft vorlegen.

Welche Unterlagen Deutsche für die Eheschließung in Portugal vorlegen müssen, weiß die Deutsche Botschaft Lissabon.

Allerdings scheinen mir die Angaben von li-ly nicht ganz schlüssig ... wenn das Standesamt rechtswidrig die Ausstellung eines EFZ verweigert, kann li-ly beim zuständigen Amtsgericht (am Sitz des Landgerichts) einen Antrag nach § 49 PStG stellen. Soweit li-ly ihre Behauptungen nachweisen kann, wird das Gericht die Ausstellung des EFZ anordnen.

Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #9 - 03.09.2010 um 22:31:42
 
Man weigert sich das Ehefähigkeitszeugnis auszustellen, weil die Standesbeamtin dafür die beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung meines Verlobten aus Nepal will. Ein Ledigkeitszeugnis von der nepalesischen Botschaft in Portugal zu besorgen wäre kein Problem. Die Dame besteht halt nur immer auf den Papieren aus Nepal. Die werden dann immer von der Schwester meines Verlobten besorgt. Heißt das jetzt, dass sie eigentlich nicht auf diesen Papieren bestehen darf, sondern auch mit den Paperen aus Portugal einverstanden sein müsste?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #10 - 04.09.2010 um 00:40:17
 
War mit meiner Aussage nicht ganz korrekt, Danke @Blaise fuer die Korrektur
ansonsten informative Links:
http://www.hukuk24.de/vatandaslik/binationale_ehen_2005.pdf
http://www.kathmandu.diplo.de/Vertretung/kathmandu/de/04/B__Rechts__Konsular/sei...

Nepalese Urkunden etc. werden nicht mehr legalisiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
li-ly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Behördenwillkür - wer weiß Rat?
Antwort #11 - 04.09.2010 um 09:56:30
 
Zitat aus dem 2. Link:
"Die Botschaft unterzieht Urkunden nun einer Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Echtheit. Diese Überprüfung, die teils durch die Botschaft und teils durch einen Vertrauensanwalt durchgeführt wird, muss jedoch von einer deutschen Behörde (Standesamt, Ausländerbehörde) i.F. eines Amtshilfeersuchens angefordert werden. Dem Amtshilfeersuchen müssen die ausländischen Urkunden im Original und eine Kostenübernahmeerklärung der anfordernden Behörde beigefügt sein. Die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit wird sodann in einer Stellungnahme der Botschaft bestätigt. "

Um diesen Prozeß geht es bei uns.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema