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Unterhalt und Kindergeld trotz Aufenthalt im Ausland???? (Gelesen: 3.079 mal)
fatmacik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhalt und Kindergeld trotz Aufenthalt im Ausland????
03.09.2010 um 11:22:10
 
Sehr geehrte Forum User,

Ich habe folgendes Problem.
Die ex Frau meines Mannes lebt in Frankreich ist aber in Deutschland bei ihrer Freundin gemeldet. Befidnet sich aber dauerhaft in Frankreich, also sieht es nur so aus als ob sie in Deutschland wohnt. Sie hat mit meinem Mann ein gemeinsamen Sohn der Bald volljährig wird, und hat von ihrem jetztigen Lebensgefährten eine Tochter auf die Welt gebracht.

Wir haben jetzt vor kurzem auch eine Tochter bekommen.
Mein Mann zahlte Unterhalt in höhe von 225 Euro die er mittlerweile nicht mehr zahlt, weil die Ex Frau das Kindergeld vom Sohn erhählt und das Kind auch nicht mal hier angemeldet ist. Der Lohn meines Mannes beträgt jedoch 1200 Euro Netto.


Nun wäre meine Frage:
Darf sie denn obwohl sie im Ausland lebt und dass nicht mal meldet Kindergeld erhalten? Und da sind wir uns zwar nicht sicher aber wir glauben sie bekommt Leistungen vom Staat. Ist es denn nicht so, dass wenn man Leistungen vom Staat bekommt, auch in Deutschland bleiben muss? Sie wäre dann teoretisch in Mutterschutz, weil sie vor kurzem entbunden hat, aber muss sie denn nicht trotzdem auch wenn sie in Mutterschutz ist, in Deutschland bleiben und bei Ausreise es dem Amt melden?

Die Ex-Frau macht uns jetzt Terror wegen dem Unterhalt. Und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen.

Ich bedanke mich recht herzlich für alle Infos und Antworten.

Liebe Grüsse Fatmacik
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 03.09.2010 um 11:27:59
 
Die Fragen betreffen kein Ausländerrecht sondern Sozialrecht, Unterhaltsrecht usw. - deshalb Verschiebung in dieses Unterforum. - Antworten zur Sache sind hier eher zu erwarten ...

=schweitzer=
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.09.2010 um 14:22:57
 
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:
Darf sie denn obwohl sie im Ausland lebt und dass nicht mal meldet Kindergeld erhalten?

Kindergeld bekommt man, wenn man in D seinen Wohnsitz hat oder gewöhnlichen Auftenhalt.

fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:
ist aber in Deutschland bei ihrer Freundin gemeldet

da sie in D gemeldet ist, wird diese Voraussetzung erfüllt.

Aber auch wenn sie nicht in D gemeldet wäre, würde ihr Kindergeld zustehen, wenn sie in D unbeschränkt steuerpflichtig ist.


aber lies doch das Merkblatt durch, evtl fällt dir da was auf
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.09.2010 um 14:41:00
 
erne schrieb am 03.09.2010 um 14:22:57:
da sie in D gemeldet ist, wird diese Voraussetzung erfüllt.

Da widerspreche ich dir. Du hast ja selber die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung genannt:
erne schrieb am 03.09.2010 um 14:22:57:
Kindergeld bekommt man, wenn man in D seinen Wohnsitz hat oder gewöhnlichen Auftenhalt.

... und das erfüllt eine auf dem Papier bestehende Anmeldung beileibe nicht.

Auch aus der Tatsache heraus, dass sie mit dem Lebensgefährten in Frankreich wohnt, dürfte den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ausschließen.

fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:
Und da sind wir uns zwar nicht sicher aber wir glauben sie bekommt Leistungen vom Staat. Ist es denn nicht so, dass wenn man Leistungen vom Staat bekommt, auch in Deutschland bleiben muss? 

Da wäre es gut zu wissen, welche staatlichen Leistungen sie bekommt. Bei ALG II Bezug wäre ein Aufenthalt in Deutschland zwingend vorgeschrieben, wobei dann die Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten zu prüfen wäre.

fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:
Sie wäre dann teoretisch in Mutterschutz, weil sie vor kurzem entbunden hat, aber muss sie denn nicht trotzdem auch wenn sie in Mutterschutz ist, in Deutschland bleiben und bei Ausreise es dem Amt melden?

Alleine aus der Tatsache, dass die Frau in Mutterschutz ist, leitet sich keine Verpflichtung ab, dass sie ihre Reisen jemanden meldet.

fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:
Die Ex-Frau macht uns jetzt Terror wegen dem Unterhalt. Und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen.

Das Thema ist nun isoliert zu den anderen Angelegenheiten, die Kindsmutter alleine betreffen, zu betrachten.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist weiterhin gegeben, unabhängig davon, ob die Kindsmutter sich in den anderen Bereichen rechtswidrig verhält oder nicht.

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lisaluto
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.09.2010 um 15:56:23
 
Aus persönlichen Erfahrung möchte ich sagen das man Kindergeld auch in Ausland beziehen kann.
Ein deutsches Kind,wohnhaft in Ausland bekommt diese wenn zumindestens ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig ist.Allerdings bekommt man dann einen Antrag( E401 und E411),welches zuerst von den Behörden in Ausland zu ausfüllen ist,bevor man den an die Familienkasse in Deutschland schicken kann.Da wird sehr genau geprüft mit wem die Kinder wohnen,ob sie einen Anspruch haben und wie hoch wird das gezahlte Kindergeld.

Unterhaltpflichtig ist man unabhängig davon,wo man wohnt ,also auch wenn die Frau in Ausland wohnt,muss Unterhalt für das Kind gezahlt werden.Es gibts sogar ein Abkommen zwischen allen EU- Länder,was es genau regelt und somit besser zahlen bevor man Probleme bekommt.
Die sozialle Leistungen in Frankreich sind besser und höher als in Deutschland also denke ich nicht,das sie welchen Grund hätte was aus Deutschland (außer Kindergeld) zu beziehen.    Zwinkernd
Wenn sie nicht grad Hartz 4 bezogen hat,ist sie nicht dazu verpflichtet den Behörden hier zu melden,wo sie wohnt.
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« Zuletzt geändert: 03.09.2010 um 16:10:59 von lisaluto »  
 
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