erne schrieb am 03.09.2010 um 14:22:57:da sie in D gemeldet ist, wird diese Voraussetzung erfüllt.
Da widerspreche ich dir. Du hast ja selber die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung genannt:
erne schrieb am 03.09.2010 um 14:22:57:Kindergeld bekommt man, wenn man in D seinen Wohnsitz hat oder gewöhnlichen Auftenhalt.
... und das erfüllt eine auf dem Papier bestehende Anmeldung beileibe nicht.
Auch aus der Tatsache heraus, dass sie mit dem Lebensgefährten in Frankreich wohnt, dürfte den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ausschließen.
fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:Und da sind wir uns zwar nicht sicher aber wir glauben sie bekommt Leistungen vom Staat. Ist es denn nicht so, dass wenn man Leistungen vom Staat bekommt, auch in Deutschland bleiben muss?
Da wäre es gut zu wissen, welche staatlichen Leistungen sie bekommt. Bei ALG II Bezug wäre ein Aufenthalt in Deutschland zwingend vorgeschrieben, wobei dann die Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten zu prüfen wäre.
fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:Sie wäre dann teoretisch in Mutterschutz, weil sie vor kurzem entbunden hat, aber muss sie denn nicht trotzdem auch wenn sie in Mutterschutz ist, in Deutschland bleiben und bei Ausreise es dem Amt melden?
Alleine aus der Tatsache, dass die Frau in Mutterschutz ist, leitet sich keine Verpflichtung ab, dass sie ihre Reisen jemanden meldet.
fatmacik schrieb am 03.09.2010 um 11:22:10:Die Ex-Frau macht uns jetzt Terror wegen dem Unterhalt. Und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen.
Das Thema ist nun isoliert zu den anderen Angelegenheiten, die Kindsmutter alleine betreffen, zu betrachten.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist weiterhin gegeben, unabhängig davon, ob die Kindsmutter sich in den anderen Bereichen rechtswidrig verhält oder nicht.