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Staatsbürgerschaft aberkennen lassen? (Gelesen: 2.254 mal)
shpresa
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02.09.2010 um 19:09:36
 
kann man jemandem die staatsangehörigkeit wieder aberkennen lassen? derjenige besitzt zwei, obwohl dies ja in dtl nicht möglich ist und es kommen noch andere straftaten dazu. derjenige hat diese seit 2004. es soll KEINE rache sein, ich habe berechtigte gründe.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 02.09.2010 um 20:12:11
 
selbstverständlich darf man in D auch zwei (oder mehr) Staatsangehörigkeiten besitzen. Eine Straftat ist der Besitz mehrerer StAng auf keinen Fall.

Muleta
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.09.2010 um 20:19:51
 
Muleta schrieb am 02.09.2010 um 20:12:11:
selbstverständlich darf man in D auch zwei (oder mehr) Staatsangehörigkeiten besitzen.


Sollte man nach Erwerb der deutschen allerdings noch eine andere erworben oder zurückerworben haben, hat man meist weniger, als man dachte.

Informationen zum Sachverhalt wären vonnöten.

Gruß, ULF
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shpresa
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*Dashuria na bashkon*


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.09.2010 um 21:42:28
 
okay falsch ausgedrückt vielleicht. beim erwerb der dt staatsbürgerschaft, hätte er aus der alten entlassen werden sollen. dies ist nciht geschehen. er hat zwei pässe und bekommt den einen auch ständig erneuert. darum ging es aber nicht direkt. meine frage bleibt trotzdem ob man jetzt noch gegen die einbürgerung vorgehen kann.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.09.2010 um 21:47:18
 
§35 StAG (Abkürzung anklicken)
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Ralf
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Antwort #5 - 03.09.2010 um 13:02:54
 
shpresa schrieb am 02.09.2010 um 21:42:28:
hätte er aus der alten entlassen werden sollen. dies ist nciht geschehen. 

Die Einbürgerungsbehörde kennt die Regeln und wird vermutlich
einen Grund gehabt haben, die alte Staatsangehörigkeit zu
belassen. Um welche StA handelt es sich denn?
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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.09.2010 um 20:02:23
 
'hätte entlassen werden sollen'? Dann hätte er doch gar nicht ohne Ausbürgerungsurkunde eingebürgert werden können...
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
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