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Negativer Bescheid Deutschland was tun (Gelesen: 10.548 mal)
monster
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i4a rocks!


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02.09.2010 um 17:44:57
 
Die ABh hat eine seitenlande Begründung rausgesandt nach Cairo "Negativer Bescheid" und teilt mir mit das Cairo für Ok oder not ok zuständig it. Mir bleibt gerade wirklich die Spucke weg zumal bekannt istdas wir am 15.10 kirchlich in Deutschland heiraten wollen. Was kann ich nun tun ausser Remontrationsbescheid.
Mein Mann weiss davon übrigends noch nichts da die Botschaft ihm noch nichts gesagt hat ....
Hat jemand eine Ahnung wie lange das dauert ?? Ich muss nun alles hier abblasen nur weil uns eine Scheinehe unterstellt wird.. freue mich über jede Art von Hilfe die uns hier schnell weiterbringt
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reinhard
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Antwort #1 - 02.09.2010 um 17:53:24
 
Antragsteller ist Dein Mann, und erst wenn er eine Entscheidung hat, kann er remonstrieren. Dazu müsste er allerdings wissen, gegen welche Entscheidungsgründe er argumentieren müsste.

(Ein Remonstrationsbescheid wird von der Botschaft erlassen, damit hast Du nichts zu tun.)

Die Remonstration ist kostenlos, läuft noch mal über Deine Ausländerbehörde und wird ca. 2 Monate dauern.

Die andere Möglichkeit für Deinen Mann wäre die Klage beim VG Berlin. Das sollte ein Anwalt machen, kostet ca. 1500 Euro und dauert ein Jahr.
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Blacky
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.09.2010 um 18:50:30
 
Remonstrieren bei Verdacht auf Scheinehe würde ich nicht. Die selben Leute entscheiden da nämlich noch einmal. Die haben das im Kopf und dessen Meinung zu ändern ist sehr schwer, denke ich.

Ich würde sofort klagen mit einem Fachanwalt Ausländerrecht.Es kann bis zu 1 Jahr dauern, muß aber nicht, kann auch in 2 Monaten fertig sein.  Such dir einen sehr guten RA, nicht jeder ist gut ! Kosten 500 - 1500 Euro. Prozesskostenhilfe kann beantragt werden. 

Uns wird auch eine Scheinehe unterstellt obwohl die ABH ihr ok gegeben hat ( Botschaft macht auch fehler oder es sind Missverständnisse )  und wir machen das auch so.

Kopf hoch, ich weiss wie du dich jetzt fühlst.

LG

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monster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.09.2010 um 21:57:13
 
Danke für die antworten.. Anwalt ist schon dran ....

Ich bin ja mal gespannt auf die noch fehlende Begründung ...

Für heute reichts mir wirklich zumal ich die kirchliche hochzeit jetzt absagen muste ...dankeschön liebes Deutschland, hochpeinlich so ein Ausländeramt
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B.D.
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Antwort #4 - 03.09.2010 um 10:40:16
 
monster schrieb am 02.09.2010 um 21:57:13:
hochpeinlich so ein Ausländeramt 


Na ja, die machen nur ihre Arbeit und haben nicht aus Böswilligkeit ihre Zustimmung verweigert.

Dir muss doch bekannt sein, wie die ABH auf eine Scheinehe schließt, oder ?

Konntest Du das nicht entkräften ?

B.D.
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monster
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.09.2010 um 17:14:46
 
ERstens ist mir das nicht mitgeteilt worden mit der Begründung: ie sind nicht verpflichtet und zweitens kann ich einen Altersunterschied von 17 Jahren schwer entkräften und die Unterstellung das  junge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 03.09.2010 um 18:28:21
 
Blacky schrieb am 02.09.2010 um 18:50:30:
Remonstrieren bei Verdacht auf Scheinehe würde ich nicht. Die selben Leute entscheiden da nämlich noch einmal. Die haben das im Kopf und dessen Meinung zu ändern ist sehr schwer, denke ich.

Ich würde sofort klagen mit einem Fachanwalt Ausländerrecht.

Wogegen willst Du bzw. Dein Mann denn klagen ohne die genauen Ablehnungsgründe zu kennen ?

Eine Remonstration ist kostenlos, Ihr erfahrt die genauen Gründe, welche zur Visumsablehnung geführt haben und könnt sie dann (möglicherweise) widerlegen und dann das Visum erhalten.

Bei einer Klage dauert das mindestens 1 Jahr und deren Ausgang ist ebenso ungewiß.

monster schrieb am 03.09.2010 um 17:14:46:
die Unterstellung dasjunge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?

So ganz aus dem hohlen Bauch treffen die Auslandsbehörden ihre Entscheidungen sicherlich nicht. Schließlich haben die da schon einige Erfahrungen und worauf sollten die denn neidig sein ?
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reinhard
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Antwort #7 - 03.09.2010 um 18:33:44
 
monster schrieb am 03.09.2010 um 17:14:46:
ERstens ist mir das nicht mitgeteilt worden mit der Begründung: ie sind nicht verpflichtet und zweitens kann ich einen Altersunterschied von 17 Jahren schwer entkräften und die Unterstellung das  junge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?


Nein, eine Begründung bekommt nur er, weil er den Antrag ja gestellt hat. Die Begründung ist oft wenig aussagekräftig, also z.B. nur, dass die Ehe "nicht schutzwürdig" ist (= Scheinehe), aber ob es der Altersunterschied ist oder eine Äußerung bei der Anhörung – das wird meistens nicht gesagt.

Eine Remonstration ist zwar kostenlos, aber sie hat nur Sinn, wenn man "punktgenau" das Problem trifft und die Begründung zielsicher entkräften kann. Bei einer Klage bekommt man dagegen Akteneinsicht (Dein Anwalt hier) und kann gezielter vorgehen – kostet natürlich Geld und Zeit.

Entscheiden musst Du natürlich selbst, hier im Forum bekommst Du "nur" ein paar Meinungen und Tipps dazu.

Ein Altersunterschied von 17 Jahren ist natürlich keine "Kleinigkeit", wenn das der eigentliche Grund sein sollte, müsste er schon sehr überzeugend argumentieren, um die Entscheider mit einer Remonstration umzustimmen.

Das Misstrauen, dass junge Leute aus Ländern mit niedrigeren Lebensstandard nur heiraten, um das begehrte Visum zu bekommen, besteht gegenüber den meisten Nachbarländern der EU. Das führt alleine selten zur Ablehnung, aber es kann sein, dass Dein Mann schon mehrfach versucht hat, ein Visum zu bekommen (Besuch, Geschäftsreise, Studium) und auch deshalb ein Verdacht besteht. Oder es ist eine Kombination aus mehreren Gründen, die jeder für sich allein nicht reicht, sondern die in der Summe zur Ablehnung führen...
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monster
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Antwort #8 - 03.09.2010 um 22:13:54
 
Mein mann war noch nie in Deutschland,kommt auch nur weil ich hier lebe und arbeite wenn er denn darf und auch ist er polizeilich oder in anderer Form nie aufgefallen.
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre ausser Schikane .
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Antwort #9 - 04.09.2010 um 09:28:25
 
monster schrieb am 03.09.2010 um 22:13:54:
Mein mann war noch nie in Deutschland,kommt auch nur weil ich hier lebe und arbeite wenn er denn darf und auch ist er polizeilich oder in anderer Form nie aufgefallen.
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre ausser Schikane .


Du hast ja einen Rechtsanwalt, der kann ja Akteneinsicht beantragen sobald das Ganze abgelehnt wird.

Suche zusammen was du an regelmaessigen Kontakten hast, wie oft und wie lange ihr zusammen ward. 

Bilder, z.B. Haendchenhaltend, .... und mit einer Gestik und Mimik die euer verliebt sein dokumentieren.

Irgendwas z.B. auch Tansferzahlungen, die darauf hindeuten, dass ihr eine Lebensgemeinschaft ernsthaft fuehren moechtet.


Beim Nachzug aus dem arbabischen Raum wird nach meinen Informationen haeufiger unterstellt, dass die Nachziehenden gerne nach wenigen Jahren das Weite suchen, wenn sie Anspruch auf ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht haben.

Liegt dir das mehrseitige Ablehnungsschreiben der Behoerde vor?


Wenn hier einige sagen, dass ein Verfahren 1 Jahr dauert. Dem muss nicht so sein.

Sammle Belege ueber die zusaetzlich entstandenen Kosten. Sollte ein Urteil ergehen dann koennt ihr u.U. Schadenersatz geltend machen.



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reinhard
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Antwort #10 - 04.09.2010 um 13:09:19
 
monster schrieb am 03.09.2010 um 22:13:54:
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre außer Schikane .


Wenn Du keinen Grund erkennen kannst und auch in der Ablehnung des Visumantrages kein anderer Grund steht, dann ist eine Remonstration sinnlos. Denn wenn Dein Mann nur diese "Schikane" anführt, wird die Botschaft sicherlich keine Veranlassung sehen, die Entscheidung zu ändern.

Nach einer Klage bekommt Dein Anwalt Akteneinsicht, und dann kannst Du sehen, wie Ausländerbehörde und / oder Botschaft die Ablehnung intern begründet haben. Erst dann könnt Ihr gezielt darauf eingehen.
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Antwort #11 - 04.09.2010 um 13:40:04
 
Ich denke auch das der beste Weg der Klage weg ist . Händchenhaltend ist ein wenig schwierig .. in moslemischen Ländern.Ich habe allerdings genug Belege die aufführen das wir zusammen leben dort unten von flugickets angefangen bis Bilder oder skypeauszüge .
Meine Gedunsheit spielt zur zeit verrückt und ich habe wirklich zu tun auf den Beinen stehen zu bleiben .
Denke das ein Stzstreik auch nicht hilfreich it sons würde ich mich amleiebsten vor die Tür der ABH setzen und dort nicht mehr weggehen.
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Antwort #12 - 04.09.2010 um 15:58:01
 
monster schrieb am 04.09.2010 um 13:40:04:
Denke das ein Stzstreik auch nicht hilfreich it sons würde ich mich amleiebsten vor die Tür der ABH setzen und dort nicht mehr weggehen. 

Das letzte und entscheidende Wort über die Visumsvergabe hat die Botschaft als Herrin des Verfahrens, die ABH ist an der Entscheidung nur intern beteiligt.
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Antwort #13 - 04.09.2010 um 17:04:41
 
Gott sei Dank die Botschaft ...aber du wirst mir sicher zustimmen das bei einem "Negativen Bescheid der ABH" da sicher kein ok kommen wird .Somit bleibt nur der Weg des kämpfens
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Antwort #14 - 06.09.2010 um 20:41:34
 
monster schrieb am 04.09.2010 um 17:04:41:
Gott sei Dank die Botschaft ...aber du wirst mir sicher zustimmen das bei einem "Negativen Bescheid der ABH" da sicher kein ok kommen wird .Somit bleibt nur der Weg des kämpfens


Das kommt darauf an, was genau in den Bescheid steht. Ist eigenlich eine Befragung bezüglich Scheinehe durchgeführt worden ?
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