monster schrieb am 03.09.2010 um 17:14:46:ERstens ist mir das nicht mitgeteilt worden mit der Begründung: ie sind nicht verpflichtet und zweitens kann ich einen Altersunterschied von 17 Jahren schwer entkräften und die Unterstellung das junge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?
Nein, eine Begründung bekommt nur er, weil er den Antrag ja gestellt hat. Die Begründung ist oft wenig aussagekräftig, also z.B. nur, dass die Ehe "nicht schutzwürdig" ist (= Scheinehe), aber ob es der Altersunterschied ist oder eine Äußerung bei der Anhörung – das wird meistens nicht gesagt.
Eine
Remonstration ist zwar kostenlos, aber sie hat nur Sinn, wenn man "punktgenau" das Problem trifft und die Begründung zielsicher entkräften kann. Bei einer Klage bekommt man dagegen Akteneinsicht (Dein Anwalt hier) und kann gezielter vorgehen – kostet natürlich Geld und Zeit.
Entscheiden musst Du natürlich selbst, hier im Forum bekommst Du "nur" ein paar Meinungen und Tipps dazu.
Ein Altersunterschied von 17 Jahren ist natürlich keine "Kleinigkeit", wenn das der eigentliche Grund sein sollte, müsste er schon sehr überzeugend argumentieren, um die Entscheider mit einer
Remonstration umzustimmen.
Das Misstrauen, dass junge Leute aus Ländern mit niedrigeren Lebensstandard nur heiraten, um das begehrte Visum zu bekommen, besteht gegenüber den meisten Nachbarländern der EU. Das führt alleine selten zur Ablehnung, aber es kann sein, dass Dein Mann schon mehrfach versucht hat, ein Visum zu bekommen (Besuch, Geschäftsreise, Studium) und auch deshalb ein Verdacht besteht. Oder es ist eine Kombination aus mehreren Gründen, die jeder für sich allein nicht reicht, sondern die in der Summe zur Ablehnung führen...