Ach caro, ob Probleme banal sind oder nicht ist eine relative Frage und eine des Zeitpunkts der Betrachtung.
Du hast Fragen, die Dich bewegen, also versuchen wir die Beantwortung, so ist das hier. Ich lege mal los:
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:als Australier brauche er das Ganze auch nicht schon vorhjer zu beantragen, sondern solle ganz einfach ohne Visum einreisen und habe dann 3 Monate Zeit alles zu regeln.
Das ist richtig - folgt aus § 41
AufenthV.
Da das möglich ist, müsst Ihr auch im Vorfeld nichts weiter nachweisen (Wohnsitz) etc. - Sobald es aber um die Anmeldung Deines Mannes, Beantragung des Aufenthaltstitels usw. geht, muss ein Wohnsitz da sein.
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:denn als mein Mann habe er ja ein Recht auf
NE,
Wenn die frühere
NE wirklich erloschen ist, dann nicht - dann beginnt er wieder von vorn mit einer
AE. Auf die hätte er allerdings einen Anspruch!
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:Der Sprachtest: Vermutlich reichen seine Deutschkenntnisse aus (er kann verstehen und sich verstaendlich machen), aber wie ich's verstehe braucht er den bei Zuzug zu den Kindern ja gar nicht.
Richtig!
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:Wenn doch, kann er den dann auch in D machen?
Ja, steht aber ja nicht zur Debatte.
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:Sicherung des
LU: ist der Nachweis erforderlich?
Wenn Dein Mann die
AE auf der Grundlage der Ausübung der Personensorge über seine deutschen Kinder beantragt, dann auf keinen Fall, bei der Beantragung im Kontext von Ehegattennachzug grundsätzlich auch nicht - zu beachtendes Stichwort hier:
Regelausnahme.
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts übersehen oder vergessen. Wenn doch, wird mich sicher bald jemand ergänzen oder korrigieren.
caro schrieb am 02.09.2010 um 14:00:49:Ich bin ja ganz begeistert, dass ich dieses Forum entdeckt habe
Wir auch, vor allem, dass Du das so schreibst, wie Du es empfindest ...
=schweitzer=