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Zählt das Au-Pair-Jahr auch zu den 10 Jahren des Studiums? (Gelesen: 2.579 mal)
Themen Beschreibung: Ausländerbehörde will die Studiumzeit kürzen
AlexandraYu
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i4a rocks!


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01.09.2010 um 17:39:50
 
hallo zusammen,

ich war heute im Bürgerbüro mein Visum zu verlängern und es wurde mir gesagt , dass ich noch ein Jahr habe um mein Studium fertig zu bekommen. Habe gefragt warum, weil soweit ich weiß, ich habe Anspruch auf 10 Jahre  fürs Studium. Dann sagt mir die gute Dame, dass Au-Pair-Jahr auch zum Studium zählt Schockiert/Erstaunt  Ich war doch nicht immatrikuliert und die Windeln zu wechseln  ist doch kein Studium... hat sie Recht oder will  mich einfach austreiben?  So wie ich es verstehe - Studium beinhaltet die Zeit , wo ich an der Uni angeschrieben bin und studiere, und nicht in der Familie auf die Kinder aufpasse und mein Alltagsvokabular bereichere.
ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe, wenn ihr einen Rat geben könnt , was ich machen kann.

mit vielen Grüßen und in der Hoffnung
Alexandra
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attention
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 01.09.2010 um 19:38:37
 
hey,

also bei meinem Freund ist es genauso.
mein Freund ist 2003 mit einem Diplomatenpass in Deutschland eingereist.
Dann hat er n Deutschkurs am Goethe Institut gemacht & danach sein Abitur am Studienkolleg wiederholt. Erst 2006 hat er mit dem Studium angefangen.
Alles was er gemacht hat wird angerechnet...das ist ganz schön sch.... geregelt.
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attention babee2007  
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Eduard
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Antwort #2 - 01.09.2010 um 20:35:37
 
attention schrieb am 01.09.2010 um 19:38:37:
Dann hat er n Deutschkurs am Goethe Institut gemacht & danach sein Abitur am Studienkolleg wiederholt. Erst 2006 hat er mit dem Studium angefangen.
Alles was er gemacht hat wird angerechnet...das ist ganz schön sch.... geregelt.


Mag sein, aber es ist halbwegs korrekt, da es sich bei den Deutschkursen und dem Besuch des Studienkollegs (was übrigens mit "Nachmachen des Abiturs" nichts zu tun hat, aber das würde jetzt zu weit führen) immerhin um studienvorbereitende Maßnahmen handelt. Dein Freund hatte sogar Glück - die ABH bei uns gibt nur maximal 2 Jahre für Studienvorbereitung, inklusive Studienkolleg.

Ein Au-Pair-Jahr dient aber nicht der Studienvorbereitung. Insofern kann ich die Aussage der Sachbearbeiterin

AlexandraYu schrieb am 01.09.2010 um 17:39:50:
dass Au-Pair-Jahr auch zum Studium zählt 


nicht nachvollziehen. Ob man da allerdings rechtlich etwas machen kann, weiss ich nicht, m. W.  gibt es keinen Rechtsanspruch auf die 10 Jahre, diese stellen vielmehr eine absolute Obergrenze dar. 10 Jahre sind im Grunde ja auch ziemlich lange für ein Studium...

Die besten Aussichten dürftest Du haben, wenn Du
a) die lange Gesamtdauer erklären kannst
und
b) belegen kannst, dass Du innerhalb des zusätzlichen Jahrs das Studium mit Erfolg abschließen wirst.

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AlexandraYu
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Antwort #3 - 01.09.2010 um 23:29:53
 
Ja ich verstehe schon, dass es bei mir lange dauert. Aber sagen wir mal ehrlich, die Finanzierung meines Studiums ist rein mein Problem... Deswegen dauert´s halt länger, wie bei den, welche Bafög bekommen oder irgendwelche Unterstützung bekommen. Und meine Lebenslage ist nun mal so, dass es sich verzögert... weinend Bin selber nicht unbedingt froh darüber und möchte ein normales Leben. Wenn man nicht alles weiß, da könnte man nicht unbedingt darüber negativ urteilen.... Zwinkernd

Und vielen herzlichen Dank für die Auskunft. Werde dann nicht am Schalter, sondern bei dem Vorgesetzten nachfragen , ob es stimmt. Beim Au-Pair-Jahr hatte ich keinen Sprachkurse besucht - ich war eine fast kostenlose Haushaltshilfe und meine Aufgabe waren die Kinder und nicht  die Sprache. Aber man mus es erlebt haben, um zu verstehen.  Deswegen möchte ich es auch nicht ansehen, dass ein reines Arbeitsjahr als " Studium" gerechnet wird.
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umyoussef
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Antwort #4 - 02.09.2010 um 03:34:07
 
ist es nicht so, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium nur dann erteilt wird, wenn die Finanzierung gesichert ist (und zwar von anderer Seite als dem Studenten)? Deswegen kann man das Studium ja gewöhnlich innerhalb der gesetzten Frist abschließen.
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Antwort #5 - 02.09.2010 um 06:32:23
 
AlexandraYu schrieb am 01.09.2010 um 23:29:53:
meine Aufgabe waren die Kinder und nichtdie Sprache.

Das ist erstmal grundsätzlich falsch.

Deine "Wochenarbeitszeit" sollte 30 Stunden nicht übersteigen und Du solltest gerade als Au-pair die Möglichkeit bekommen, Sprachkurse zu besuchen.
Wurde das anders gehandhabt, war das ein Verstoß gegen den Au-pair-Vertrag.

Aber daß deshalb die rechnerische Einbeziehung der Au-pair-Zeit in die Studienvorbereitungszeit möglich sei ...  hä?
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Eduard
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Antwort #6 - 02.09.2010 um 07:24:29
 
umyoussef schrieb am 02.09.2010 um 03:34:07:
ist es nicht so, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium nur dann erteilt wird, wenn die Finanzierung gesichert ist (und zwar von anderer Seite als dem Studenten)?


Die Finanzierung muss gesichert sein, ja, aber ob von anderer Seite oder durch eigene Arbeit (innerhalb der gesetzlichen Grenzen), dazu gibt es keine Vorschrift.

In der Praxis bleibt vielen Studenten aus "ärmeren" Ländern nichts anderes übrig, als ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Familie in der Heimat kann die benötigten Beträge jedenfalls nicht aufbringen - der deutsche BAföG-Satz übersteigt das durchschnittliche Monatseinkommen in solchen Ländern.
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Antwort #7 - 02.09.2010 um 07:30:29
 
umyoussef schrieb am 02.09.2010 um 03:34:07:
ist es nicht so, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium nur dann erteilt wird, wenn die Finanzierung gesichert ist (und zwar von anderer Seite als dem Studenten)?

Zur Finanzierung bzw. zum Finanznachweis eines Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Wenn die ABH eine VE gefordert hat, sagt das aber noch lange nicht aus, dass der Student einen direkten zivilrechtlichen Unterhalts- und Finanzierungsanspruch gegenüber dem VE-Geber hat. Auch ist es verständlich, wenn man dem VE-Geber nicht auf der Tasche liegen möchte.

Wenn dem Studenten die Möglichkeit eines Sperrkonto als Finanznachweis gegeben wird, muß dieses ja regelmäßig wieder aufgefüllt werden, was entweder durch die Unterstützung Dritter oder durch eigene Arbeit gemacht werden kann.
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Antwort #8 - 02.09.2010 um 10:35:53
 
Ich bin selber mal mit demselben Problem konfrontiert worden.
Der Sacbearbeiter bei der ABH hat mir mitgeteilt, dass die Höchstdauer des Studiums zwar 10 Jahre beträgt, ich  muss mich aber an die Regelstudienzeit richten. Zu der Regelstudienzeit können Verlängerungen bis zu 3-4 Semester in Kauf genommen werden. Alles muss aber nachgewiesen werden, warum die Verlängerung nötig wäre. Und man muss auch vorlegen, welche Studienleistungen und  wann  erbracht werden. Dann wird entschieden, ob man die Verlängerung bekommt.
Damals wurde mir so erklärt, dass wenn in einem Studiengang eine Regelstudienzeit von 16 Semestern beträgt (was eher unwahrscheinlich ist), dann kann man rein theoretisch die Obergrenze von 10 Jahren erreichen. Aber wenn das Studium die Regelstudienzeit von 10 Semestern beträgt, so wird man kaum an die Grenze gehen dürfen.
Die Mitarbeiter dort sind immer bereit das Problem zu klären. Nur sie müssen sehen, dass das Studium in der absehbaren Zeit abgeschlossen werden kann.
Und was die Finanzierung des Studiums angeht, ist leider keine Rechtfertigung des verlängerten Studiums. So habe ich es erlebt. Die Erwerbtätigkeit darf nicht die Wichtigkeit des Studiums überschreiten. Sie soll lediglich nur der Unterstützung dienen. Ich rede so, ob ich es anders gemachht habe. Nein , ich habe auch neben dem Studium voll gearbeitet um mir was leisten zu können. Das wusste auch mein Sachbearbeiter, aber das war definitiv kein Grund, um die Studienzeit zu verlängern.
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AlexandraYu
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Antwort #9 - 02.09.2010 um 13:59:42
 
umyoussef schrieb am 02.09.2010 um 03:34:07:
ist es nicht so, dass eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium nur dann erteilt wird, wenn die Finanzierung gesichert ist (und zwar von anderer Seite als dem Studenten)? Deswegen kann man das Studium ja gewöhnlich innerhalb der gesetzten Frist abschließen.

ja das war auch bis zu der bestimmten Zeit so, die Finanzierung entweder durch Eltern oder Verpflichtungserklärung durch einen Deutschen. Aber: einen Deutschen zu finden, welcher es macht ist auch nicht einfach. Meine Au-Pair-Familie hat mir damals gesagt, wörtlich " wir werden das nicht mal für unsere Kinder machen"... Von daher  das Einzige was mir blieb-selber für ein Sperrkonto zu sparen.
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Antwort #10 - 02.09.2010 um 16:12:22
 
Blanco schrieb am 02.09.2010 um 10:35:53:
Nein , ich habe auch neben dem Studium voll gearbeitet

Was nicht normalerweise nicht gestattet ist.

Beschäftigung bis zu 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr bzw. studentische "Nebentätigkeit" sind mit einer AE zum Studium gestattet.

Oder hattest Du eine Arbeitserlaubnis?
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Antwort #11 - 02.09.2010 um 19:33:04
 
Na ja, alle 180 halben Tage waren bei mir immer bis zum letzten Tage erarbeitet. Das meinte ich mit "voll".
Natürlich nicht 160 Stunden im Monat.
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