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Ehefähigkeitsalter PL (Gelesen: 1.058 mal)
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitsalter PL
01.09.2010 um 16:34:42
 
Moin,

eine 18-jährige Deutsche wolle in Deutschland einen gleichaltrigen Polen ehelichen. Dieser kann keine gerichtliche Erlaubnis zur Herabsetzung seines persönlichen Ehemündigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre beibringen; ein allfälliges Ehefähigkeitszeugnis werde aus demselben Grund nicht ausgestellt. Polnische Frauen sind mit 18 Jahren ehemündig (nach polnischen Angaben; die entsprechenden Gesetze habe ich nicht studiert).

Wird der Standesbeamte die beiden trauen bzw. das deutsche OLG befreien, da die polnische Beschränkung gegen den ordre public und das Europarecht verstößt?

Gruß, ULF
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.09.2010 um 19:44:53
 
Eine Information der Polnischen Botschaft Berlin:

Zitat:
Im Sinne des Art. 10 § 1 des polnischen Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches vom 25. Februar 1964 ist ein Mann und eine Frau zur Eheschließung unfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Aus wichtigen Gründen kann jedoch das Vormundschaftsgericht einer Frau, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, umständehalber eine Eheschließung genehmigen, wenn die beabsichtigte Ehe dem Wohl der zu gründenden Familie und dem Interesse der Allgemeinheit dienen soll. Die dafür zuständige Justizbehörde ist das Amtsgericht in Warszawa (Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy), dessen vollständige Adresse lautet: Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy, Al. Solidarnosci 127, 00-898 Warszawa.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.09.2010 um 19:27:55
 
Blaise schrieb am 01.09.2010 um 19:44:53:
Eine Information der Polnischen Botschaft Berlin:


Danke. Die vor 12 Jahren, wie http://www.prawna-porada.pl/kodeks%20rodzinny%20i%20opiekunczy.htm vermuten läßt, erfolgte Gesetzesänderung hat sich offenbar noch nicht bei allen betroffenen Staatsbürgern herumgesprochen.

Gruß, ULF
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