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OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka? (Gelesen: 11.164 mal)
NadineO.
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01.09.2010 um 13:59:15
 
Hallo alle zusammen,
ich habe mich nun seit längerer Zeit hier herumgetrieben und gelesen was das Zeug hält und schon sehr viele interessante Infos erhalten! Danke dafür.
Nur komme ich im Moment nicht wirklich weiter.
Zum besseren Verständnis:
Ich arbeite seit 2 Jahren auf den Malediven, und habe hier auch meinen Freund kennengelernt, sind seit 1 1/2 Jahren zusammen.
Nun möchten wir beide woanders hin, da auch das schönste Paradies auf Dauer nicht mehr so paradiesisch ist.
Wie dem auch sei, es scheint, ohne verheiratet zu sein, ist es sehr schwierig zusammen etwas zu finden, da ich fast überall einen Job / Visum bekommen würde, er allerdings als Malediver nicht.
Wir möchten auf jeden Fall zusammen sein, und im Ausland arbeiten.
Wie dem auch sei, möchten wir bald heiraten.
Alle Unterlagen sind nun beim deutschen Standesamt, und nun werden die Unterlagen ans OLG geschickt, da er kein Ehefähigkeitszeugnis bekommt (100 % muslimisches Land, 4 Frauen erlaubt), er ist aber nicht verheiratet.
Hat jemand erfahrung damit, wie lange es ca dauert bis so ein Antrag bewillight wird?
Den Deutschtest hat er schon gemacht, und bestanden.
Sollte der Antrag nicht bewilligt werden, liegt es nahe, in Sri Lanka zu heiraten. Hat jemand erfahrungen damit?
Desweiteren würde ich auch gerne wissen, ob er mit der Aufenthaltserlaubnis auch zugleich eine Arbeitserlaubnis bekommt...
Wenn es denn alles klappt ... Griesgrämig

Vielen Dank im Voraus,
Nadine
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reinhard
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Antwort #1 - 01.09.2010 um 14:05:10
 
Das Einfachste zuerst: Nach der Einreise mit richtigem Visum bekommt er als Dein Ehemann eine Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis.
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NadineO.
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Antwort #2 - 01.09.2010 um 14:13:11
 
Das ist schon mal sehr gut, danke für die flotte Antwort!!!

Da fällt mir aber gleich noch eine Frage ein:
Sollten wir in Sri Lanka heiraten müssen- da brauche ich ja auch ein Ehefähigkeitszeugnis, für das ich wiederum seines brauche- welches hier nicht ausgestellt wird...

Ich weiß, es mögen dumme Fragen sein, doch wenn ich bei der botschaft oder meinem Standesamt nachfrage, dauert es immer ewig lange, bis da was zustande kommt...
LG
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steini007
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Antwort #3 - 01.09.2010 um 14:26:48
 
reinhard schrieb am 01.09.2010 um 14:05:10:
er als Dein Ehemann eine Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis. 

Da bist du sicherlich zu optimistisch, da die TS schreibt:
NadineO. schrieb am 01.09.2010 um 13:59:15:
Wir möchten auf jeden Fall zusammen sein, und im Ausland arbeiten.

Eine AE wird nur dann erteilt, wenn die eheliche LG in Deutschland geführt wird.

NadineO. schrieb am 01.09.2010 um 14:13:11:
Sollten wir in Sri Lanka heiraten müssen- da brauche ich ja auch ein Ehefähigkeitszeugnis, für das ich wiederum seines brauche- welches hier nicht ausgestellt wird...

Für die Ausstellung eines EFZ brauchst du nur seine dazu benötigten Unterlagen (z. B. Familienstandsbescheinigung; Meldebescheinigung, Geburtsurkunde usw.). Die genaue Liste dürfte dir - auch wenn's ein wenig dauert - vom deutschen Standesamt gegeben werden.

Du solltest dabei aber auf der HP der Deutschen Botschaft in Colombo nachlesen, ob seine Unterlagen einem Amtsprüfverfahren unterworfen werden, da die deutsche  Botschaft - zumindest für Sri Lanka - das Legalisationsverfahren ausgesetzt hat.

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franky_23
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Antwort #4 - 01.09.2010 um 16:48:14
 
NadineO. schrieb am 01.09.2010 um 13:59:15:
Ich arbeite seit 2 Jahren auf den Malediven, und habe hier auch meinen Freund kennengelernt, sind seit 1 1/2 Jahren zusammen.

Wir möchten auf jeden Fall zusammen sein, und im Ausland arbeiten.
Wie dem auch sei, möchten wir bald heiraten.
Alle Unterlagen sind nun beim deutschen Standesamt, und nun werden die Unterlagen ans OLG geschickt, da er kein Ehefähigkeitszeugnis bekommt (100 % muslimisches Land, 4 Frauen erlaubt), er ist aber nicht verheiratet.


Den Deutschtest hat er schon gemacht, und bestanden.
Nadine


Nadine, wie Steini007 schon sagte. Lese dir einfach mal Paragraf 28 Aufenthaltsgesetz durch. 

Danach ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewoehnlichen Aufenthalt in D hat. Den hast du nicht.

Ausserdem wuerde die AE bei einem Aufenthalt von laenger als 6 Monate im Ausland erloeschen, zumindest wenn ihr zusammen im Ausland seit.

Der Deutschtest waere nur eine Voraussetzung wenn ihr in D leben wolltet.
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Antwort #5 - 01.09.2010 um 18:32:20
 
steini007 schrieb am 01.09.2010 um 14:26:48:
Eine AE wird nur dann erteilt, wenn die eheliche LG in Deutschland geführt wird.

formal richtig, aber die AE und Arbeitserlaubnis braucht er ja auch nur dann, wenn sie in D wohnen wollen.
Also wenn Ihr das (in D leben) wollt, wird die Arbeitserlaubnis mit der AE gegeben.

NadineO. schrieb am 01.09.2010 um 13:59:15:
Hat jemand erfahrung damit, wie lange es ca dauert bis so ein Antrag bewillight wird?

das hängt vom OLG ab. Allein in Süddetuschland gibt es ein OLG, welches die Befreiung in 2 Wochen schafft (eigene Erfahrung), ein anderes aber 3 Monate braucht (Hörensagen). Hängt vom Arbeitsaufkommen ab.

steini007 schrieb am 01.09.2010 um 14:26:48:
Für die Ausstellung eines EFZ brauchst du nur seine dazu benötigten Unterlagen (z. B. Familienstandsbescheinigung; Meldebescheinigung, Geburtsurkunde usw.). 

im Prinzip das gleiche, was auch das OLG für die Befreiung braucht, damit ihr in D heiraten könnt.

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NadineO.
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Antwort #6 - 02.09.2010 um 12:28:56
 
Vielen Lieben Dank!
Das Grunsprinzip das uns vorschwebt, ist dass wir erstmal in Deutschland bleiben und dann, sobald wir was gefunden haben ins  Ausland zu gehen.
Das heisst also, dass seine Aufenthalterlaubnis erlischt, sollten wir uns länger als 6 Monate im Ausland mit einem Arbeitsvisum aufhalten, richtig?
Gesetz dem Fall, dass das passiert, und mal angenommen, ich werde schwanger oder weiß der Geier was passiert, müssen wir alles neu beantragen, um zusammen in Deutschland zu sein, richtig?
Desweiteren bin ich nach wie vor in Deutschland gemeldet, da ich ja nur auf einem Work Visum hier bin- spielt das eine Rolle?
Zu seinen Unterlagen wegen dem Ehefähigkeitszeugnis-
das genau ist ja das Problem- für ihn wird hier nichts ausgestellt was in Deutschland anerkannt werden würde, da hier keine Pflicht besteht, eine Ehe zu registrieren  Ärgerlich
Also müsste ich denen beim OLG klarmachen, dass wir in Sri Lanka heiraten wollen, u ich dafür mein Ehefähigkeitszeugnis brauche.. Oh Mann...
Seit 3 Wochen warte ich nun schon darauf, dass endlich meine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch aus meinem Geburtsort in meinen Wohnort geschickt wird... (17 km Entfernung.....)
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reinhard
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Antwort #7 - 02.09.2010 um 12:57:19
 
NadineO. schrieb am 02.09.2010 um 12:28:56:
Vielen Lieben Dank!
Das Grunsprinzip das uns vorschwebt, ist dass wir erstmal in Deutschland bleiben und dann, sobald wir was gefunden haben ins  Ausland zu gehen.
Das heisst also, dass seine Aufenthalterlaubnis erlischt, sollten wir uns länger als 6 Monate im Ausland mit einem Arbeitsvisum aufhalten, richtig?
Gesetz dem Fall, dass das passiert, und mal angenommen, ich werde schwanger oder weiß der Geier was passiert, müssen wir alles neu beantragen, um zusammen in Deutschland zu sein, richtig?


Ja, so ungefähr.

Wenn er mit Visum nach DE kommt (du brauchst ja keines), dann bekommt er eine AE für ein bis drei Jahre mit Arbeitserlaubnis.

Falls Ihr ins Ausland umzieht, erlischt die AE, d.h. er würde dann zur Einreise nach Deutschland wieder ein neues Visum brauchen. Aber: Alle Dinge wie Ehe etc. sind dann ja registriert, das ginge also schnell und unkompliziert.

Wenn Ihr "auf Probe" Deutschland verlasst, kann er sich vorher von der Ausländerbehörde "Urlaub" geben lassen, dass er z.B. auch 12 Monate wegbleiben darf und seine AE erhalten bleibt. Das machen Ausländerbehörde, wenn von vornherein (befristeter Vertrag o.ä.) absehbar ist, dass es wirklich nur vorübergehend ist.

Egal - klärt das, wenn es dran ist. Wenn Du rechtzeitig die Informationen hast, ist alles einfach. Kompliziert ist es nur, wenn man sich nicht auskennt und deshalb Fehler macht.



Zitat:
Zu seinen Unterlagen wegen dem Ehefähigkeitszeugnis-
das genau ist ja das Problem- für ihn wird hier nichts ausgestellt was in Deutschland anerkannt werden würde, da hier keine Pflicht besteht, eine Ehe zu registrieren  Ärgerlich
Also müsste ich denen beim OLG klarmachen, dass wir in Sri Lanka heiraten wollen, u ich dafür mein Ehefähigkeitszeugnis brauche.. Oh Mann...


Nein, das zusätzliche Problem ist, dass alle Urkunden aus Sri Lanka als "unsicher" gelten und die dortige deutsche Botschaft es aufgegeben hat, die echten von den gekauften zu unterscheiden.

Es wäre also auf jeden Fall besser, in einem Land zu heiraten, wo es brauchbare Urkunden gibt - also lieber drei Monate länger mit dem OLG verhandeln und dann hier heiraten als in aller Eile dort heiraten und vielleicht dann doch nach langer Auseinandersetzung noch mal heiraten zu müssen.

Und: Natürlich machen Grenzen alles schwieriger. Aber solange es die gibt...
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Antwort #8 - 02.09.2010 um 13:20:26
 
@NadineO

Um dir bei deiner Entscheidungsfindung etwas Lesematerial an die Hand zu geben, sei dieser Thread und auch die weiteren Beiträge dieser TS zu empfehlen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176545143/0#0
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Antwort #9 - 05.09.2010 um 15:10:17
 
Danke Steini, für den super Text!
Ich hatte auch schon viel schlechtes über die Hochzeit in Lanka gehört, allerdings auch etwas gutes- in meinem Fall wäre es dann wahrscheinlich genau so wie bei der Dame die den Thread geschrieben hat.
Das Problem ist wirklich, dass es so ein extremer Ausnahmefall ist. Die meisten Ämter gehen ja noch nicht mal davon aus, dass auf den Malediven außer Strand, Sonne und Tourismus auch grundlegende Dinge wie Menschen, Politik usw existieren.
LG
(Nachdem ich mir übrigens meinen letzten Beitrsg durchgelesen habe, muss ich mich für die Rechtschreibung entschuldigen! Da waren die Finger schneller als der kOpf...)

VIELEN VIELEN DANK
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Antwort #10 - 05.09.2010 um 17:43:57
 
Warum versucht Ihr nicht in Singapur zu heiraten ?
Da stellt sich für einen Malediver die Visumsfrage nicht und es gibt ein geordnetes  Dokumentenwesen. Außerdem ist es nur ein Katzensprung (3 Flugstunden) von Sri Lanka entfernt.
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NadineO.
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Antwort #11 - 29.11.2010 um 08:08:03
 
So, nun mal ein kleines Update von meiner Seite:

Wir haben nun am 18.02.2011 den Termin zur Hochzeit in Deutschland, vorausgesetzt, dass sein Visum zur rechten Zeit fertig wird. Durchgedreht

Wir wissen nach wie vor nicht, ob wir in Deutschland bleiben, oder wieder zurueck kommen auf die Malediven, zumindest nochmal so 6-7 Monate, aber das haengt auch nur davon ab, ob er Urlaub bekommt, oder nicht.

Wenn nicht, werden wir in Deutschland bleiben, und da wollen wir, dass es an einem Integrationskurs teilnimmt, einfach, weil ja schon ein Unterschied zwischen den Malediven (kleine Inseln ohne Autos, egal wo man steht auf der Insel ist man ca 150m vom Wasser entfernt) und Deutschland besteht.
Er ist nicht dumm oder so, aber er muss ja nur zB im falschen Bus sitzen, und dann haben wir das Problem  Augenrollen

Ich habe nun das BAMF angeschrieben, wie das denn alles so ablaeuft, und OH WUNDER, keine Antwort erhalten.

So, gesetz dem Fall, wir bleiben in Deutschland, werde ich dann direkt wieder arbeiten, und er erhaelt die Aufenthaltserlaubnis (ich bin in Deutschland die ganze Zeit ueber gemeldet gewesen, ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt).

Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher mit der Arbeitserlaubnis, bzw auch Integrationskurs.

Ich habe bisher herausgefunden, dass er ihm zusteht, aber so ganz genau, wo man sich da anmeldet etc. habe ich nicht gefunden.

Muss ich da die Auslaenderbehoerde kontaktieren?
Ich moechte das natuerlich am besten auch alles vor Anreise abklaeren, damit wir nicht unnoetig Zeit verlieren, und er will natuerlich so schnell wie moeglich arbeiten.

Es waere super, wenn mir da jemand erfahrungsgemaess ein paar Infos geben kann, wie das dann nach der Hochzeit alles ablaeuft.

Naja, und sollte er Urlaub bekommen, muessen wir soweit ich weiss eine Erlaubnis einholen bei der Auslaenderbehoerde, damit seine 6Monatige AE nicht erlischt, aber ansonsten soll das Neubeantragen ja auch nicht so ein Drama sein, da wir dann ja schon verheiratet sind etc.
Aber selbst dann moechte er dann den Integrationskurs machen.

Soweit ich weiss ist es auch schon fast die guenstigste Art u Weise Deutsch zu lernen, da ein Intensiv-Deutschkurs bei uns in der Stadt fuer Level A2 ca 3000Euro kostet...  unentschlossen

Wie immer Danke im Voraus, und sonnige Gruesse von den Malediven!!

xxx
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Antwort #12 - 29.11.2010 um 09:46:31
 
NadineO. schrieb am 29.11.2010 um 08:08:03:
Allerdings bin ich mir immer noch nicht sicher mit der Arbeitserlaubnis, bzw auch Integrationskurs.

Ich habe bisher herausgefunden, dass er ihm zusteht, aber so ganz genau, wo man sich da anmeldet etc. habe ich nicht gefunden.

Das mit der Arbeitserlaubnis hat reinhard schon 2x erwähnt. Zwinkernd Die ist automatisch bei der Aufenthaltserlaubnis mit drin.

Was den Integrationskurs betrifft, hat die ABH in der Regel eine Liste mit den Anbietern in eurer Stadt; vielleicht kannst du dir diese Liste schon im Vorfeld zuschicken lassen, und dich dann informieren, wann für euch passende Kurse bei diesen Anbietern anfangen.
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Antwort #13 - 29.11.2010 um 10:03:35
 
Nach der Ankunft in Deutschland kann sich Dein Verlobter beim Einwohnermeldeamt oder der entsprechenden Behörde anmelden. Existiert die Wohnung denn noch, unter deren Adresse Du hier noch gemeldet bist, und werdet Ihr da dann einziehen und ist diese identisch mit der Adresse, die Dein Verlobter auf dem Visumsantrag angegeben hat wenn der denn schon schriftlich gestellt worden ist?
Durch die Anmeldung erfährt die ABH automatisch von seiner Ankunft und wird ihm ein Einladungsschreiben schicken, wobei er auch aus Eigeninitiative auch selbst zur ABH gehen könnte, aber dann ohne Termin eventuell lange warten müßte, je nachdem wie hoch die Publikumsintensität im Verhältnis zur Kapazität dort ist.
Wenn das Visum bis zum Hochzeitstermin gültig ist, was es sein sollte, solange dieser sich nicht wegen irgendwelcher Nachforderungen des Standesamtes verschiebt, wäre es imo sinnvoll zuerst zu heiraten und dann bei der ABH den Antrag auf eine AE zu stellen. Wie lange die bearbeitung des Antrags dauert ist ungewiss. Bei der ABH erhaltet Ihr auch Informationen zu Integrationskursen bzw. darüber wo wann wer welche Kurse anbietet zusammen mit einer Berechtigung bzw. Verpflichtung für Deinen Mann an einem Integrationslurs teilzunehmen.
Typischerweise bieten Volkshochschulen entsprechende Kurse an, das Angebot wird aber stark von Wohnort, Bevölkerungsdichte etc. abhängen.
Mit der Verpflichtung zum Integrationskurs von der ABH kann man sich bei der Schule anmelden und wird den subventionierten Preis von € 1/h bezahlen müssen.

Ist der ABH des Ortes, der auf dem Visumsantrag Deines Verlobten als Adresse in Deutschland angegeben ist bzw. werden wird, denn bekannt, dass Du seit zwei Jahren auf den Malediven lebst und dort arbeitest? Vielleicht schickt die ABH ein Schreiben an Dich an Deine deutsche Meldeadresse, man könnte vielleicht auch auf die Idee kommen bei Euch läge eine Regelausnahme vor.
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NadineO.
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Antwort #14 - 29.11.2010 um 19:48:27
 
Einen wunderschönen Guten Abend!
Also, die Wohnung existiert noch, es sind meine Eltern die dort leben. Und es ist auch die Adresse die im Visumsantrag angegeben ist.

Ich werde mich dann mal mit der ABH zuhause in Verbindung setzen und versuchen genaueres herauszufinden.

Zu der Regelausnahme:
Ich würde einfach behaupten, dass es keine darstellt aus dem Grund, dass es ein 100% muslimisches Land ist, und ich in diesem Land erst zum Moslem konvertieren müsste, um mich als Einwohner registrieren zu lassen (auch obwohl der Koran das nicht vorschreibt).
Da aber weder ich, noch mein Partner das wollen, wäre es schonmal nicht möglich ein "Married Visa" hier zu erhalten.

Sonst könnten wir ja auch einfach hier heiraten und müssten nicht so ein großes Drama darum machen.
Und Sri Lanka u Indien fallen weg wegen der Echtheit der Urkunden.

Und da unsere Beziehung hier nicht erlaubt ist (Gesetz, Moslem etc.), und er für fast kein anderes Land ein Visum bekommt (ausser Indien etc., wo es keine Jobs für mich gibt) ist das nunmal die einzige Möglichkeit, zusammen woanders hinzugehen, zB Dubai etc., weil ich ihn dann als Dependent auf mein Visum nehmen kann. Denn in den Ländern, wo ich easy einen Job bekomme, bekommt er sehr schwierig einen (zumindest auf work visa, wo dann flug u unterkunft bezahlt werden), und dort, wo er einen Job bekommt, ist es für mich schlecht...

Hier bin ich ja seit 2 Jahren auf dem Work Visa und arbeite in einem Resort (die Malediven bestehen NUR aus Inseln, 1 Insel= 1 Hotel bzw 1 Insel=1 Local Island, da wird nicht gemixt. Nur das Personal darf eine Resort Island besuchen, und um als Europäer auf eine Local Island zu gehen, benötigt man die extra Permission vom Government.).

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