Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka? (Gelesen: 11.175 mal)
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #15 - 29.11.2010 um 20:01:28
 
NadineO. schrieb am 29.11.2010 um 19:48:27:
Sonst könnten wir ja auch einfach hier heiraten und müssten nicht so ein großes Drama darum machen.
Und Sri Lanka u Indien fallen weg wegen der Echtheit der Urkunden.

Deshalb hatte ich ja auch Singapore vorgeschlagen. Dort braucht er kein Visum (bzw. er bekommt es bei der Einreise) und die Urkundenunsicherheit wäre auch kein Thema.

Welche Voraussetzungen für eine Eheschließung dort vorliegen müssen, weiß ich allerdings auch nicht, aber das läßt sich ja erfragen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
NadineO.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #16 - 01.02.2011 um 06:08:10
 
Hallo alle zusammen,
ich moechte nun mal etwas updaten!

Also, er hat den Deutschtest im zweiten Anlauf bestanden, und das Visum ist nun beantragt, bzw ist uns schon von der Auslaenderbehoerde mitgeteilt worden, dass es bewilligt wurde.
Jetzt warten wir natuerlich nur noch darauf, dass die Botschaft sich meldet...  Cool

Es war alles suuuuperkompliziert, aus dem einfachen Grund, dass ich ja auch hier auf den Malediven arbeite, und es hier einfach nichts ausser den Honorarkonsulat gibt.

Das heisst, fuer alles und jedes Papier muss man nach Sri Lanka fliegen, und wie das so schoen in Asien ist, Information und Kommunikation sind meist Fremdwoerter, also kam es auch vor, dass wir dann in Sri Lanka standen, und einfach wieder zurueck mussten, weil ein gewuenschtes Dokument nicht da war.

Und dann fing der Spass wiederrum an, naemlich der, dass Post auf die Malediven ca 6-10Wochen dauert, also musste meine Family sich schoen an den Duesseldorfer Flughafen stellen, wenn es einen Flug nach Male' gab, und saemtliche Leute anquatschen, ob es ihnen moeglich waere ein Dokument mitzubringen  Augenrollen

Fuer den Deutschkurs mussten wir auch nach Sri Lanka fliegen, erst einmal zur Anmeldung, da diese persoenlich erfolgen muss, und dann nochmal einen knappen Monat spaeter zum Test  Laut lachend

Und -ihr werdet es erraten- natuerlich gibt es hier auch keine Deutschschule auf den Malediven  Augenrollen

Jaja, also es war alles etwas kompliziert und vor allem kostspielig, also ich sag euch, heiratet keinen Malediver lach  Laut lachend
(ist natuerlich Spass!)

Aaaaaber, schlussendlich haben wir es geschafft, werden naechsten Monat nach Deutschland gehen, und dann faengt das naechste an, mit Integrationskurs, Job finden etcetc...  Schockiert/Erstaunt

Es waere doch auch viel zu langweilig, wenn man das alles schon hinter sich haette hehe....

Nun denn, ich habe trotzdem eine Frage, und die ist die folgende:

Ich habe, bevor ich auf die Malediven gegangen bin in Krefeld gewohnt, habe mich dann, als ich ausgereist bin, in Willich (Kreis Viersen-andere Stadt) angemeldet, bei meinen Eltern, also mit dieser Auslaenderbehoerde bin ich in Kontakt, und jetzt habe ich aber von meinem ehemaligen Vermieter mitgeteilt bekommen, dass wir dort einziehen koennten, also wieder nach Krefeld. (Es ist einfach zentraler gelegen u wir haben beide keinen Fuehrerschein)
Die Hochzeit ist aber am 8.3.2011 bei dem Standesamt in Willich- wo ich jetzt noch gemeldet bin.

-Wuerde es gehen, dass wir quasi in Willich heiraten, und den Tag danach umziehen, und uns ummelden?
-Kann das iwie nachteilig sein?
-Muessten wir dann die Aufenthaltserlaubnis dort beantragen?
-Koennte die Stadt Krefeld ihn ablehnen quasi?

Und abschliessend:
Wie lange dauert es eigentlich ca, bis die Aufenthaltserlaubnis bewilligt wird?

Ganz liebe Gruesse und <3 lichen Dank im Voraus! Smiley
Zum Seitenanfang
  
1195761138  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #17 - 01.02.2011 um 07:10:21
 
NadineO. schrieb am 01.02.2011 um 06:08:10:
-Wuerde es gehen, dass wir quasi in Willich heiraten, und den Tag danach umziehen, und uns ummelden?

Meldet Euch einfach da an, wo Ihr einzieht. Egal ob vor oder
nach der Hochzeit.

NadineO. schrieb am 01.02.2011 um 06:08:10:
-Kann das iwie nachteilig sein?

Nein.

NadineO. schrieb am 01.02.2011 um 06:08:10:
-Muessten wir dann die Aufenthaltserlaubnis dort beantragen?

Die AE wird dort beantragt, wo man wohnt. Krefeld wird die
ausländerrechtlichen Vorgänge ggf. anfordern.

NadineO. schrieb am 01.02.2011 um 06:08:10:
-Koennte die Stadt Krefeld ihn ablehnen quasi?

Nein, der Wohnsitz hat da keinen Einfluss drauf.

NadineO. schrieb am 01.02.2011 um 06:08:10:
Wie lange dauert es eigentlich ca, bis die Aufenthaltserlaubnis bewilligt wird?

Zwischen sofort und einigen Wochen ist alles denkbar. Wenn
Krefeld erst Unterlagen anfordern muss, dauert es logischerweise
etwas länger.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
NadineO.
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #18 - 20.02.2011 um 09:52:12
 
Hi Mick und alle anderen!

Die Botschaft hat sich nun gemeldet, und er fliegt uebermorgen sein Visum abholen *freufreu*

Allerdings, ich weiss nicht, vielleicht bin ich zu dumm das zu verstehen, aber ich mache mir echt Sorgen wegen der AE...

Also, nicht wirklich Sorgen deswegen, dass er sie bekommt, dem sollte ja nichts im Wege stehen.

Es ist nur so, dass ich da ja (wie so viele andere auch), keine Ahnung von habe...

Und von der Auslaenderbehoerde bzw. Rathaus bekomme ich nur sehr sehr schleppend Antworten.

Also die Fragen, die mir im Kof herumgeistern sind die folgenden:

Was passiert nach der Hochzeit bzgl. Integrationskurs?

Setzt sich jemand mit uns in Verbindung, oder sollten wir uns an jemanden wenden?
- Wenn wir, dann an wen?

Wie hoch sind die Kosten fuer einen solchen Integrationskurs mit Deutschkurs?
(Pflicht fuer ihn)


Muss ich ihn direkt anmelden in Willich, und dann nach der Hochzeit ummelden, so wie mich auch?


aaaah.. Es tut mir so leid, ich moechte nur eben nichts verkehrt machen, und vor allem keine Zeit verschwenden, und google hilft mir da auch nicht mehr....

Sende ganz viel Sonne von den Malediven (noch 10Tage  Cool )
Zum Seitenanfang
  
1195761138  
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #19 - 20.02.2011 um 11:33:06
 
Nach der Hochzeit beantragt ihr die AE

Die Ausländerbehörde entscheidet dann ob dein Mann für den Kurz berechtigt ist, oder dazu verpflichtet wird.

Normalerweise kostet dann die Stunde 1 Euro Eigenanteil. Bei 600 h Sprachkurs und 45 h Orientierungskurs kannst du dir das selbst ausrechnen. Bücher und Material geht extra.

Bei HarzIV wird der Eigenanteil normalerweise erlassen, evt. gibt es Fahrtkosten.

Besteht kein Anspruch auf Teilnahme, so ist u.U. die volle Kursgebühr zu zahlen. Das wären derzeit ca. 2.50 Euro pro Stunde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #20 - 14.03.2011 um 12:01:25
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: OLG, Aufenthaltserlaubnis = Arbeitserlaubnis?, Heirat in Sri Lanka?
Antwort #21 - 14.03.2011 um 12:04:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema