Hallo,
Nach 5,5 Monaten hat die Firma wo meine Freundin (aus Venezuela) arbeitet, ihre Vertrag gekündigt. Sie war noch in Probezeit. Davor hat Sie auch 12 Monate als Praktikantin gearbeitet.
Ihre Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 31.03.2010 gültig ist, nach §18 Abs. 4 Satz 1
AufenthG ist mit dieses Vertrag verbunden (Beschäftigung nur gemäss §27 Nr. 2
BeschV als XXX bei Muster GmbH vom 01.04.2010 bis zunächst 31.03.2011).
Ich wollte jetzt wissen:
- ob Ihre Aufenthaltstitel noch gültig ist
- und wenn nein, wie lang sie noch bleiben darf
- ob sie direkt nach Ende der Gültigkeit Ihrer Aufenthalterlaubnis, 3 Monate als Touristin in DE bleiben darf? oder muss sie aus DE gehen?
- Wenn sie für 12 Monate für Arbeitslösigkeitsgeld beigesteuern hat, darf Sie Arbeitslösigkeitsgeld kriegen, und deswegen auch in DE bleiben?
Wenn Sie auch an Möglichkeiten denken für sie in DE zu bleiben, bis sie eine Job findet, würde ich mich freuen, wenn Sie das mitteilen.
Schöne Grüsse