Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
anrechnung von studienzeiten in bayern !! (Gelesen: 5.991 mal)
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #15 - 01.09.2010 um 09:51:37
 
Aufenthaltsgesetzt vor 2005
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #16 - 01.09.2010 um 09:58:35
 
minoucha schrieb am 01.09.2010 um 09:51:37:
Aufenthaltsgesetzt vor 2005


§ 23 Abs. 1 oder § 23 Abs. 2?
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #17 - 01.09.2010 um 10:02:52
 
Damals hat die Mitarbeiterin der ABH nicht dabei geschrieben, außer § 23 und Erwerbtätigkeit gestattet!

Es war der erste Aufenthaltstitel nach der Ehe, vorher hatte es einen Aufenthaltstitel zwecks Studium.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #18 - 01.09.2010 um 10:11:36
 
minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:02:52:
Damals hat die Mitarbeiterin der ABH nicht dabei geschrieben, außer § 23 und Erwerbtätigkeit gestattet!

Es war der erste Aufenthaltstitel nach der Ehe, vorher hatte es einen Aufenthaltstitel zwecks Studium.


Das kann nicht sein. Wann war es?  Smiley
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #19 - 01.09.2010 um 10:13:00
 
2003
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #20 - 01.09.2010 um 10:16:12
 
minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:13:00:
2003



Damals galt Ausländergesetz, und nicht Aufenthaltsgesetz.  Smiley
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #21 - 01.09.2010 um 10:17:57
 
Entschuldigung, es stimmt!

Wie lautet dann die Antwort auf die ürsprungliche Frage?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #22 - 01.09.2010 um 10:21:21
 
minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:17:57:
Entschuldigung, es stimmt!

Wie lautet dann die Antwort auf die ürsprungliche Frage?

Danke!


Die Zeiten werden vollständig angerechnet, wenn danach keine Unterbrechungen des rechmäßigen Aufenthalts entstanden sind.
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #23 - 01.09.2010 um 10:29:22
 
Der Antragsteller hat danach einen Aufenthaltstitel nach § 28 für 3 Jahre, und während dieser Zeit war er getrennt, er hat also die zwei Jahre Ehe nicht vollständig gehabt, nach Ablauf der 3 Jahren, und da er nicht mehr die ehelichen Gemeinschaft nachweisen kann, hat ihm die Auländerbehörde keinen Aufenthalt mehr zwecks Ehe erteilt sondern, und weil er immer noch Student war und seine Prüfungen nachweisen konnte, einen Aufenthalttitel nach § 16, jetzt ist es seit paar Monate fertig und auch eine unbefristete Arbeit hat, und einen Aufenthaltstitel nach §18. Die Ehe wurde letztes Jahr geschieden!

Was ist deine Meinung bezuglich der Einbürgerung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #24 - 01.09.2010 um 11:06:39
 
minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:29:22:
Der Antragsteller hat danach einen Aufenthaltstitel nach § 28 für 3 Jahre, und während dieser Zeit war er getrennt, er hat also die zwei Jahre Ehe nicht vollständig gehabt, nach Ablauf der 3 Jahren, und da er nicht mehr die ehelichen Gemeinschaft nachweisen kann, hat ihm die Auländerbehörde keinen Aufenthalt mehr zwecks Ehe erteilt sondern, und weil er immer noch Student war und seine Prüfungen nachweisen konnte, einen Aufenthalttitel nach § 16, jetzt ist es seit paar Monate fertig und auch eine unbefristete Arbeit hat, und einen Aufenthaltstitel nach §18. Die Ehe wurde letztes Jahr geschieden!

Was ist deine Meinung bezuglich der Einbürgerung?


Du muss immer schreiben von Paragraphen welches Gesetzes Du sprichst. Ich vermute, du meinst § 28 AufenthG und nicht AuslG. Wenn es so ist, dann ist der spätere Übergang auf § 16 AufenthG unschädlich, da Aufenthalt zwecks Studiums (nach dem 1.1.2005) nach z.Z. herrschender Meinung auch ein "gewöhnlicher Aufenthalt" darstellt.

Wohnt der Antragsteller in Bayern?
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
minoucha
Full Member
***
Offline


i4a ist echt klasse!


Beiträge: 38

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #25 - 01.09.2010 um 11:15:40
 
Entschuldigung dass ich nicht präzesiert habe! Der Antragsteller hat bis Ende 2009 in NRW gewohnt, jetzt wohnt er mit Hauptsitz in Nordhessen.

Also nochmal zusammengefasst:

10.2002 : Einreise nach Deutschland zwecks Studium

03.2003: Erster Aufenthalstittel : Aufenthaltsbewilligung zwecks
             Studium
11.2003: Ehe mit deutschen Frau: Aufenthaltserlaubnis § 23 AuslG.

03.2005: immer noch verheiratet : Aufenthaltserlaubnis § 28 AufG

01.2008 bis 06.2008: Fixionsbescheinigung mit der Bemerkung: die Aufenthalt gilt wie vor als fortbestehend (nach § ... weiss nichtmehr, aber auf jeden Fall keine Duldung)

01.2009: Scheidung


06.2008 bis 06.2010: Aufenthalserlaubnis nach §16 AufG zwecks Studium

06.2010 bis jetzt: Aufenthaltserlaubnis nach § 18 zwecks Beschäftigung als Ingenieur.

Wie sieht dann für ihn aus?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Antwort #26 - 01.09.2010 um 11:22:44
 
Wie ich
hier
schon schrieb, werden wir das auf Hessen bezogen hier im Forum leider nicht abschließend beantworten können. -

Die Zeiten der AE wegen der bestehenden Ehe müssten angerechnet werden, egal ob es Zeiten waren, zu denen noch das AuslG galt oder solche, in denen das AufenthG schon einschlägig war. Sicher angerechnet werden auch die Zeiten der AE gemäß § 18 AufenthG. Das mit den Studienzeiten (Aufenthaltsbewilligung bzw. AE nach § 16 AufenthG ), kann bezogen auf Hessen nur mittels  konkreter Nachfrage bei der EBH in Erfahrung gebracht werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema