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Visafreier Aufenthalt eines US-Amerikaners in Deutschland - Fragen zur Berechnung der 90 Tage (Gelesen: 4.383 mal)
MickeyS
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27.08.2010 um 11:27:29
 
Hallo zusammen!

Mein Freund (US-Amerikaner) war bereits im Frühjahr für einen Monat in Deutschland und möchte gerne im Oktober wieder für mindestens 3 Monate herkommen. Nun meine Frage: Wie wird nun die genaue mögliche Aufenthaltsdauer berechnet? Ich habe mir bereits die verschiedenen Foreneinträge dazu durchgelesen, allerdings ist es mir leider immer noch nicht ganz klar  Griesgrämig Zudem habe sowohl ich beim Auswärtigen Amt nachgefragt als auch er beim German Consulate in den USA und deren Aussagen haben sich leider auch widersprochen.

Er ist am 4.5.2010 in Deutschland angekommen und Anfang Juni wieder abgereist, somit haben ja meiner Meinung nach die ersten 6 Monate am 4.5.2010 begonnen und der Zeitraum endet dann am 31.10.2010. Nun hat er ja nur knapp 30 Tage dieses Zeitraums in Deutschland verbracht, somit sind noch knapp 60 Tage übrig. Er möchte nun Anfang Oktober wieder kommen und dann bis Anfang Januar bleiben.

Nun aber meine Frage: Ist es möglich, dann 30 Tage des alten Zeitraumes zu nutzen und dann gleich in die neuen 6 Monate überzugehen und da dann noch 60 Tage oder sogar noch mehr in Deutschland zu bleiben? Muss hierbei zwangsläufig eine neue Einreise stattfinden, wie z.B. ein Kurztripp nach England? Und können 90 Tage hierbei tatsächlich nicht überschritten werden? Denn eigentlich ist es ja egal, welche 90 Tage innerhalb den 6 Monaten tatsächlich in Deutschland verbracht werden, oder?

Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Euer Mickey
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Muleta
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Antwort #1 - 27.08.2010 um 11:44:19
 
Die Regelung mit den "innerhalb von 6 Monaten" gilt für ihn gar nicht. Solange kein missbräuchlicher Daueraufenthalt angestrebt ist, kann er jederzeit wieder für 3 Monate hier herkommen. Dies bezieht sich allerdings nur auf D.

In anderen Schengenländern könnte er möglicherweise unter die 90 Tage pro Halbjahr-Regelung fallen und dort würden die Aufenthaltszeiten in D dann auch mitgerechnet werden. Sollte man bei der Reiseplanung im Hinterkopf haben.

Muleta
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Mutly
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Antwort #2 - 27.08.2010 um 20:56:10
 
MickeyS schrieb am 27.08.2010 um 11:27:29:
wie z.B. ein Kurztripp nach England?


Falls das mal geplant wird (etwa weil er 90 Tage in Deutschland war) ist zu beachten, dass er zwar visumfrei nach GB darf, aber solange ein Besuch geplant ist. Wird festgestellt, dass er nur einen Stempel will bzw. nur kurz außerhalb Deutschlands/des Schengenraums sein möchte, besteht die Gefahr, dass er nicht einreisen darf.

Es gab auch mal so einen Fall im Forum, den ich jetzt aber leider nicht finde (war, glaube ich, ein Brasilianer).
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Antwort #3 - 27.08.2010 um 21:10:14
 
Mutly schrieb am 27.08.2010 um 20:56:10:
dass er zwar visumfrei nach GB darf, aber solange ein Besuch geplant ist. Wird festgestellt, dass er nur einen Stempel will bzw. nur kurz außerhalb Deutschlands/des Schengenraums sein möchte, besteht die Gefahr, dass er nicht einreisen darf.


das halte ich für ein Gerücht. Ich gehe davon aus, dass ein UK-USA-Sichtvermerksabkommen existiert, in der zumindest Visafreiheit für Kurzaufenthalte ohne Erwerbsabsicht besteht. Der genauere Zweck des Aufenthalts wäre insofern egal ("Besuch" des Vereinigten Königreichs würde jedenfalls genügen).

Mir ist persönlich der Falle eines Brasilianers bekannt, dem die BPol die Einreise von BRA nach Deutschland verweigert hat und den sie dann auch nicht mehr nach UK fliegen lassen wollten. Das hatte aber nichts mit den Behörden in UK zu tun.

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Antwort #4 - 27.08.2010 um 21:36:40
 
Muleta schrieb am 27.08.2010 um 21:10:14:
dass ein UK-USA-Sichtvermerksabkommen existiert


Nein. (Ich kann das wegen der Nichtexistenz aber nicht beweisen...)

Muleta schrieb am 27.08.2010 um 21:10:14:
Der genauere Zweck des Aufenthalts wäre insofern egal ("Besuch" des Vereinigten Königreichs würde jedenfalls genügen). 


Nein, so arbeiten die IOs (immigration officers) nicht. Die können Fragen stellen, können schauen, dass der Ausländer genug finanzielle Mittel hat oder einen "Sponsor" und können andere Umstände, etwa Stempeln im Pass, Flugkarten, usw. betrachten.

(Ein "Sponsor" gibt aber keine VE deutscher Art ab, eine KV ist nicht obligatorisch.)

Bei weiterem Interesse:

Exploring the decision makingof Immigration Officers:a research study examiningnon-EEA passenger stopsand refusals at UK ports

Beachte: Wer visumfrei nach GB darf, darf trotzdem ein Visum beantragen, was keine Garantie ist aber mehr Sicherheit gibt.

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MickeyS
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Antwort #5 - 29.08.2010 um 13:35:00
 
@Muleta: Erstmal vielen Dank für die Antwort. Also wäre es kein Problem, wenn er Anfang Oktober für 90 Tage wieder nach Deutschland kommt? Naja, jederzeit für 90 Tage wieder herkommen stimmt auch nicht ganz, oder? So wie ich das verstanden habe, müssen dazwischen wieder 90 Tage vergangen sein, in denen er nicht in Deutschland ist, oder nicht?

@Mustermann: Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen bei der Einreise genau nachgehakt und überprüft wurde, ob man nur kurz nach England gereist ist, um so aus der Schengenzone auszureisen. Habe allerdings mit einer Frau vom Auswärtigen Amt telefoniert und die meinte, es sei kein Problem. Ich weiß auch nicht genau, irgendwie hört man dazu ziemlich viele verschiedene Meinungen...



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Mutly
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Antwort #6 - 29.08.2010 um 17:05:52
 
MickeyS schrieb am 29.08.2010 um 13:35:00:
So wie ich das verstanden habe, müssen dazwischen wieder 90 Tage vergangen sein, in denen er nicht in Deutschland ist, oder nicht?


Nein, er kann z.B. für ein paar Tage ausreisen und dann erneut einreisen. (Nach Deutschland.)

Es kommt eben darauf an, ob ein Daueraufenthalt angestrebt wird und die Einreise ohne Beachtung des Schengenrechts (drei Monate pro Halbjahr) ist somit eine Ermessensentscheidung.

Weil dein Freund seit einigen Wochen nicht in Deutschland war und ein erneuter Besuch auch gemäß dem Schengenrecht möglich wäre, soll sein Plan im Prinzip möglich sein. Aber für eine Bestätigung bzw. weitere Infos zum Vorgehen der Bundespolizei bei der Wiedereinreise von US-Staatsangehörigen müsste sich ein Fachmann äußern.

MickeyS schrieb am 29.08.2010 um 13:35:00:
Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen bei der Einreise genau nachgehakt und überprüft wurde, ob man nur kurz nach England gereist ist, um so aus der Schengenzone auszureisen. Habe allerdings mit einer Frau vom Auswärtigen Amt telefoniert und die meinte, es sei kein Problem. Ich weiß auch nicht genau, irgendwie hört man dazu ziemlich viele verschiedene Meinungen...


Im Regelfall können visumfreie Ausländer mit ausreichenden Mitteln problemlos nach GB einreisen, wie sie auch nach Deutschland einreisen können. Aber auch für Ausländer, die kein Visum brauchen, ist die Einreise nicht garantiert. Somit erfolgt eine Ermessensentscheidung anhand der gesamten Situation. Eine Reise nach GB um kurz aus dem Schengenraum auszureisen wird für US-Amerikaner in der Regel kein Problem sein, aber garantiert ist es nicht, wenn die Beamten feststellen, dass das (und kein Besuch unabhängig von der Schengenausreise) der Zweck ist.
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