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Aufenthaltserlaubnis als Brasilianer für Arbeitsvertrag an der Uni (Gelesen: 1.847 mal)
blindfold
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis als Brasilianer für Arbeitsvertrag an der Uni
26.08.2010 um 19:03:12
 
Hallo,

wir würden hier an der Arbeitsgruppe (Uni) gerne einen Brasilianer als wissenschaftlichen Mitarbeiter (Vollzeit, mindestens 2 Jahre) einstellen. Der Arbeitsvertrag wird gerade vorbereitet, wir haben aber ein Schreiben der Personalstelle, dass er eingestellt werden soll. Allerdings kann er den Arbeitsvertrag nur mit vorliegender Aufenthaltsgenehmigung unterschreiben.
Er ist momentan mit einem Touristenvisum in Deutschland und wollte nun mit diesem Schreiben eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde holen. Die meinten jedoch, er bräuchte erst ein 1monatiges Arbeitsvisum aus Brasilien oder den USA (wo er auch ein Visum hat durch sein PHD-Studium dort). Zudem könne er das Touristenvisum nicht verlängern.

Ist das korrekt und wirklich der einzige Weg um an eine Aufenthaltsgenehmigung zu kommen? Die deutsche Botschaft in Chicago sagte, dass er für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht in die USA zurückmüsse.
Hat jemand Erfahrungen, wie lange man in einer deutschen Botschaft in den USA auf ein Arbeitsvisum für Deutschland warten muss?
Und weiterhin: Weiss jemand, wie und wo man ein Touristenvisum verlängern oder neu beantragen kann?

Tausend Dank,
Anja J.
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ThanosSnap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.08.2010 um 20:32:56
 
Brasilianische Staatsangehörige können seit 2009 visafrei in die Bundesrepublik einreisen. Die erforderliche AE kann dann später bei der zuständigen ABH beantragt werden. Dies gilt aber nur für z.B. Sprachkurs, Studium oder Familienzuzug.

Für die Arbeitsaufnahme ist allerdings ein Visum über die deutsche Botschaft des Heimatlandes notwendig.
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joska
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Warum ist überhaupt alles
u.nicht vielmehr nichts?


Beiträge: 10

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ungarn
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Antwort #2 - 31.08.2010 um 13:19:24
 
Well, ich bin kein experte, aber als doktorand bin ich davon auch betroffen, allerdings als EUbürger. Mein verständnis ist jedenfalls, daß wissenschaftliche tätigkeit unter "Bewilligungsfreie tätigkeiten" fällt, dh arbeitsgenehmigung keiner Art ist erforderlich. Aber: der _Aufenthalt_ muß trotzdem nach gesetz geregelt sein(bei EUlern kein problem mehr).
Nach meinem verständnis sind "Aufenthaltsrecht" und "Arbeitsrecht" verschiedene Gesetzeskörper, die sich zwar berühren, aber nicht "aus einem Guss" sind;)

Jedenfalls sind den mitarbeitern an einem typischen meldeamt o.ä. so kleine randgruppen wie Wissenschaftler und entsprechende regelungen nicht unbedingt bekannt !  Uni-beamten sollten sich aber schon auskennen - vielleicht liege doch ich falsch?

Meine freundin ist aber brasilianerin und ich kann mal fragen.
best regards , joska
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Sven1950
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Beiträge: 6

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wechselt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.09.2010 um 12:45:30
 
Die Aussage verstehe ich nicht, was die "visafreie" Einreise seit 2009 betrifft und bitte daher um Aufklärung.
Danke

ThanosSnap schrieb am 26.08.2010 um 20:32:56:
Brasilianische Staatsangehörige können seit 2009 visafrei in die Bundesrepublik einreisen. Die erforderliche AE kann dann später bei der zuständigen ABH beantragt werden. Dies gilt aber nur für z.B. Sprachkurs, Studium oder Familienzuzug.

Für die Arbeitsaufnahme ist allerdings ein Visum über die deutsche Botschaft des Heimatlandes notwendig.

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 13.09.2010 um 14:21:13
 
Sven1950 schrieb am 13.09.2010 um 12:45:30:
Die Aussage verstehe ich nicht, was die "visafreie" Einreise seit 2009 betrifft und bitte daher um Aufklärung.


- Brasilianer will einreisen ohne hier arbeiten zu wollen: visafrei

- Brasilianer will einreisen und hier arbeiten: Visum erforderlich (bereits bei der Einreise im Pass; zu beantragen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung)

Muleta
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