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Anerkennung von reglementierten Berufen EU (Gelesen: 915 mal)
endade
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung von reglementierten Berufen EU
26.08.2010 um 15:58:53
 
Hallo,
(ich hoffe, dass ich hier thematisch hinpasse.)
Mein Freund ist in England gelernter Elektriker (mit Zertifikaten der dortigen City and Guild (Equivalent zur deutschen Handwerkskammer) mit mehrjähriger Berufserfahrung und lebt seit geraumer Zeit bei mir in Deutschland.

Wir versuchen schon eine Weile, seine Ausbildung hier anerkannt zu bekommen, es scheint zur Zeit aber unmöglich. Die Rechtsabteilung der örtlichen Handwerkskammer gab uns die Information, dass es keine rechtliche Grundlage zwischen Deutschland und England gäbe, auf deren Basis seine Ausbildung anerkannt werden könne. Verträge existierten nur mit Frankreich und Österreich.
Ist das so richtig? Hat jemand mit der Anerkennung reglementierter Berufe aus anderen EU Ländern in Deutschland Erfahrung? Ist es wirklich notwendig, dass mein Freund seine gesamte Ausbildung noch einmal macht???

Denn was mich irritiert, ist, dass die Zentralstelle für ausändisches Bildungswesen angibt, dass in der Richtlinie 2005/36/EG  "die Anerkennung für den Zugang zu den reglementierten Berufen und ihrer Ausübung" für EU-Bürger geregelt wird. (http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-beruflichen-bereich.html) Also muss es doch eine Regelung geben. Oder?

Wir stehen vor einer ziemlich frustigen Wand. Wenn jemand Tipps hat, an wen wir uns wenden könnten...
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.08.2010 um 17:32:39
 
betrifft zwar Schleswig Holstein, aber uns haben die Anprechpartner seinerzeit sehr geholfen und die Verfahren sind m.E. recht gut beschrieben

http://access-frsh.de/

insbesondere hier http://access-frsh.de/hauptmenu/publikationen/newsletterupublikationen.html

Grüße
Jetflyer
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endade
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.08.2010 um 18:18:24
 
Danke für den Hinweis, Jetflyer.

Ich hab das Handbuch gleich überflogen. Eine echte Anerkennung scheint auch nach diesem Leitfaden nicht möglich, aber immerhin scheinen die jeweiligen Handwerkskammern eine grunsätzliche Einstufung vornehmen zu müssen, wozu die Leute, mit denen wir in Kontakt waren, bis jetzt noch keinen Hinweis gegeben hatten. Werden die wohl nochmal nerven müssen.

Hätte nie gedacht, dass das innerhalb Europas noch so schwierig ist.
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