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Daueraufenthaltskarte von der Unbefristete Aufenthaltskarte (Gelesen: 11.614 mal)
Themen Beschreibung: EU Freizügigkeitsrecht
Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltskarte von der Unbefristete Aufenthaltskarte
Antwort #15 - 09.09.2011 um 20:28:51
 
Das Daueraufenthaltsrecht erwirbst du nachdem du fünf Jahre lang als Ehemann deiner britischen Frau in Deutschland gelebt hast.

Dein Aufenthaltsrecht gilt solange deine Frau freizügigkeitsberechtigt ist.

Wenn deine Frau nicht mehr freizügigkeitsberechtigt wäre, wenn sie nicht mehr in D leben würde oder im Fall einer Scheidung würde das Aufenthaltsrecht unter Umständen verloren gehen. Würdet ihr länger als sechs Monate im Ausland sein, würde das Aufenthaltsrecht verloren gehen. Es würde bei einer Rückkehr wieder vorliegen, aber dann würde der vorherige Aufenthalt für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nicht angerechnet werden.

Wenn du das Daueraufenthaltsrecht erwirbst, kannst du ohne weiteres in Deutschland bleiben, auch wenn deine Frau nicht mehr freizügigkeitsberechtigt wäre oder im Falle einer Scheidung oder wenn deine Frau nicht mehr in D leben würde. Ferner kannst du dann zwei Jahre lang im Ausland sein, ohne das Daueraufenthaltsrecht zu verlieren.

Kool schrieb am 09.09.2011 um 17:51:38:
Nur .... Die gültigkeit dieses Dokumentes ist ,,,,unbefristet,,,


Normalerweise gilt die Aufenthaltskarte (das Dokument, nicht das Aufenthaltsrecht) für fünf Jahre. Wenn deine tatsächlich kein Ablaufdatum hat, musst du nichts machen. Wenn das Daueraufenthaltsrecht erworben wird, kannst du zur ABH gehen, welche dannn prüft, dass das der Fall ist und eine Daueraufenthaltskarte ausstellt.
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