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Einbürgerung????? (Gelesen: 1.347 mal)
dominicangirl2010
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dominikanisch
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26.08.2010 um 12:07:30
 
hola buenos dias  Zwinkernd
hallo und zwar ich bin neu hier und habe eine frage.ich bin dominikanerin und lebe seit 10 jahre in deutschland, habe die fachoberschulreife als schulabschluss. ich wollte mich einbürgern lassen also ab zum ausländeramt und gefragt und unterlagen geholt, die meinte ja ich kann, lange genug in deutschland, auffenhaltsgenehmigung stimmt, schule hier gemacht, und arbeiten tue ich auch. ja das war damals, ich würde gekündigt und jetzt arbeitslosengeld 1 beantragt. habe gelesen das man sich trotzdem einbürgern lassen kann. aber ich habe noch ein problem, und zwar ich lebe mit meine mutter und sie liebt leider von hartz4 und dadurch eine bedarfgemeinschaft, also stehe ich auf dem bescheid drauf von wegen ca 9 euro würde ich bekommen und kann nicht da raus dadurch das ich mit ihr lebe. kann ich mich trotzdem einbürgern oder ist das ein problem? ich möchte nicht dahin wenn ich keine chance habe, danke schön
liebe grüße dominicangirl2010
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.08.2010 um 12:19:31
 
dominicangirl2010 schrieb am 26.08.2010 um 12:07:30:
ich möchte nicht dahin wenn ich keine chance habe


Eine Chance gibt es (fast) immer  Zwinkernd - auch ein Buenos Dias an Dich!

Nein, mal ernsthaft:

Eine Einbürgerung nach § 10 StAG ist immer möglich, solange Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) nicht tatsächlich bezogen werden.

Aber auch der tatsächliche Bezug ist unschädlich, und zwar dann, wenn man den Bezug nicht selbst verschuldet hat (also, wenn man zum Beispiel betriebsbedingt gekündigt wurde - eine verhaltensbedingte Kündigung wäre hingegen "schädlich") und wenn man nachweisen kann, dass man fortlaufen alles Zumutbare getan hat, um wieder eine Arbeit zu finden.

Ich würde an Deiner Stelle zunächst einen Termin bei Deiner EBH machen, mit der Bitte einer einzelfallbezogenen Beratung und Sondierung. Wenn sich dabei herausstellt, dass die Behörde keine Hindernisse für eine Einbürgerung sieht, dann kannst Du den Antrag ruhig stellen. - Wenn es noch Hindernisse gibt, dann wird man Dir das sagen, und Du nimmst Dir noch ein wenig Zeit, die aus dem Weg zu räumen.

Ich sehe aber sehr gute Chancen, da Du ja arbeitest - bin also sehr optimistisch.

Alles Gute - viel Erfolg, und, wenn Du magst, berichte mal, wie es gelaufen ist.


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Antwort #2 - 26.08.2010 um 12:31:55
 
hallo hallo danke für die schnelle antwort.
neine ich arbeite nicht mehr, mein vertrag würde nicht verlängert. und habe jetzt arbeitslosengeld 1 beantragt. ich wollte ja aus hartz4 raus geht aber nicht das ich mit meine mutter lebe und sie die leistung bekommt aber eine bedarfgemeinschaft besteht. ich bin zur arge gegangen und gefragt ob ich da raus kann. sie meinten ich kann nur raus wenn ich nicht mehr mit meine mutter lebe.
und die sachbearbeiterin zu der ich hin muss kennt mich schon, die wollte mir mal meine aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern und hat mit damals fixionsbescheinigung gegeben und hat sogar von abschiebung geredet, deswegen habe ich so angst jetzt wegen einbürgerung hin zu gehen. grüsse dominicangirl2010
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schweitzer
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Antwort #3 - 26.08.2010 um 13:07:46
 
Hmm, ist denn Bei Dir ABH und EBH eine Person??  Augenrollen - An sich sind das sogar unterschiedliche Behörden ...

Aber egal, das, was ich geschrieben habe stimmt, auch wenn Du zur Zeit keine Arbeit hast. - Wichtig ist, dass Du im Fall der Fälle belegen kannst, Dich intensiv um Arbeit zu kümmern.

Also, alles, was Du in der Richtung tust, wenn möglich bestätigen lassen und dokumentieren. - Dann kannst Du auch eingebürgert werden, wenn Leistungen nach dem SGB II bezogen werden.

=schweitzer=

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Antwort #4 - 26.08.2010 um 13:45:49
 
danke
jaaa hier ist ausländeramt, also die für nach meinen nachnamen nach zuständige person ist für meine aufenhaltsgehmigung und einbürgerung zuständig. danke für die antwort
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