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Verzwickter Fall, Fragen zu sozialen Aspekte (Gelesen: 5.401 mal)
Sondra
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Antwort #15 - 03.10.2010 um 21:04:38
 
Muleta schrieb am 03.10.2010 um 20:49:04:
für das (angestrebte) Bestehen einer ehelichen LG sind die Kläger materiell beweisbelastet. Unerweislichkeit wirkt daher zu Lasten der Kläger.

Muleta

Hab' Mitleid  22 ... was ist "materiell beweisbelastet" ... ich vermute Fotos, Briefe, SMSen, Telefonrechnungen usw. ... geht es darum, oder muss er doch in den saueren Apfel beissen und mindestens 3 Monate bei ihr und ihrer Familie leben, um das Zusammenleben nachweisen zu können?
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Muleta
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Antwort #16 - 03.10.2010 um 21:13:13
 
Sondra schrieb am 03.10.2010 um 21:04:38:
...was ist "materiell beweisbelastet" ...


das VG hat von Amts wegen zu klären, ob eine eheliche LG angestrebt wird. Es gibt also keine strenge Beweislast der Kläger wie im Zivilrecht. Aber falls sich etwas nicht nachweisen lässt, wirkt es halt nachteilig für den, der beweisbelastet ist.

Zitat:
ich vermute Fotos, Briefe, SMSen, Telefonrechnungen usw


Du vermutest richtig.

Muleta
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Sondra
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Antwort #17 - 03.10.2010 um 21:15:13
 
OK, danke Muleta ... mal schauen was wird unentschlossen.
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