Hallo zusammen,
nachdem ich in den letzten Monaten durch mitlesen in diesem Board viele wertvolle Informationen erhalten habe, wende ich mich heute mit meinen ersten konkreten Fragen an Euch:
Ich bin Deutscher, meine Frau ist Mexikanerin und wir sind kurz vor der Beantragung der
FZF.
Ich möchte wissen, ob eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss oder ob sie bei Ankunft in Deutschland bei meiner GKV mitversichert werden kann. In einigen Forenbeiträgen wird geschrieben, dass man erst mit einer
AE, die erst einige Tage nach der Ankunft erteilt wird, mitversichert werden kann.
So wäre sie einige Tage nicht versichert und seit ein paar Jahren gibt es in Deutschland Krankenversicherungspflicht.
Manchmal wird aber auch gesagt, dass die
ABH eine KV-Nachweis verlangt um eine
AE auszustellen.
Was ist denn bei einer Durchschnitts-ABH und
KV zu erwarten?
Dann würde ich noch gerne wissen, wenn ich bei der
ABH die Heiratsurkunde für die
AE einreiche, wie wird diese gewünscht?
Kann sie auch in Mexiko übersetzt worden sein? Muss dass Konsulat es unterschreiben/beglaubigen oder sollte man es bei einer stattlichen Stelle dort mit einer Apostille versehen lassen?
Oder verlangt die
ABH einen in Deutschland ansässigen Übersetzer?
In der Stadt meiner Frau gibt es nur "für in Mexiko stattlich anerkannte Übersetzer" (perito traductores). In Deutschland anerkannte Übersetzer scheint es nur in Mexiko-Stadt zu geben.
Sollte ich auch die Übersetzung der Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen?
Soll ich es hier einfach mal versuchen mit der Übersetzung und mal schauen was die
ABH sagt? Was meint ihr?
Oder wird nicht immer die Heiratsurkunde verlangt? oder zumindest keine Übersetzung?
Mexiko ist Vertragsstaat der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.
Dann noch zum Thema Deutschkenntnisse: Wenn sie aufgrund ihres Hochschulabschlusses keine A1-Kenntnisse vorweisen muss, erlischt dann ihr Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs?
Sie möchte die
A1 Prüfung eh machen, aber dann müsste sie noch 2 Monate warten bis die Prüfung ist, und dann nochmal 6 Wochen bis zum Ergebnis und dann würde erst die FZF-Antrag gestellt. Deshalb ziehen wir es vor, das jetzt nächste Woche der Antrag gestellt wird, damit wir nicht so lange auseinander sein werden.
Kann ein Visumantrag bearbeitet werden, und ein bestandener A1-Test bei der Abholung des Visums vorgelegt werden?
Bei einigen Einträgen ist auch bei einer
FZF von einer Einladung des in deutschen Ehegatten die Rede. Gilt das auch für Positiv-Staaten wie Mexiko oder ist eine Einladung bei
FZF nicht erforderlich? Weil eine Vollmacht macht nach Eheschliessung wenig Sinn. Oder erfült die Einladung einen anderen Zweck?
Meine letzte Frage weicht ein bisschen vom Thema ab, aber ich würde gern wissen, wie es mit dem Diplom(Sie ist Licenciada) ihrer Universitat und der Anerkennung und ggf. Fortsetzung ihres Studiengangs(Master) aussieht. Muss ihr Diplom hier mit einer Apostille versehen oder vom Konsul beglaubigt werden?
Ich weiss, dass sie erstmal entsprechende Deutschkenntnisse braucht und das Studienkolleg besuchen muss, aber ich würde es gerne jetzt schon mal wissen, welche Unterlagen untentbehrlich für das akademische Auslandsamt der Universität sein werden.
Vielen Dank im voraus mit der Beschäftigung meiner Fragen.
Mitras