Don_Atilla
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Lichtenfels Bayern Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo! Also, bei diesem alten Thema werden die meisten von euch wahrscheinlich erst mal abwiegeln "Man muss sich für eine entscheiden", in meinem Fall ist es jedoch so dass ich gemischter Abstammung bin. Die Gründe warum ich unbedingt den türkischen Pass haben will sind vielfältig, einerseits sind es rein Persönliche, aber auch eben auch rechtliche , wie eben z.B. so Sachen wie Erbrecht, Besitzrecht usw. Ich hatte auch mal meinem Vater gefragt inwiefern er da was machen könnte, aber der hatte gar keinen Plan Ich habe mich bereits bei mehreren deutschen und türkischen Behörden erkundigt und niemand wusste so recht Bescheid, die Aussagen waren teilweisen auch recht uneindeutig. Grundsätzlich gilt ja Folgendes:
"Mehrstaatigkeit kann entweder originär durch den gleichzeitigen und automatischen Erwerb von zwei oder mehr Staatsbürgerschaften bei Geburt entstehen oder derivativ durch den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft auf Antrag zuerkannt werden. Die Mehrstaatigkeit bei Geburt entsteht entweder durch das Zusammenwirken der Staatsbürgerschaftsregime mehrerer Staaten mit unterschiedlichen Erwerbstatbeständen – vgl. auch Abstammungsprinzip (lat. ius sanguinis) und Geburtsortsprinzip (lat. ius soli) – oder bei Kindern bi- oder multinationaler Eltern, die gleichberechtigt alle ihre Staatsbürgerschaften auf das Kind übertragen."
Dass dies auch in Deutschland möglich ist weiß ich zu 100% sicher, da ich selbst Leute in meinem direkten Umfeld habe, die gemischter Herkunft sind und in Besitz beider Pässe (ich kenne z.b jemanden halb türkisch-halb deutsch, halb italienisch-halb deutsch, halb australisch-halb deutsch) sind. Das sind jetzt drei Beispiele die mir auf Anhieb eingefallen sind, sie alle haben BEIDE Pässe.
In meinem örtlichen Landratsamt wurde mir gesagt dass ich sozusagen türkischer Staatsbürger auch ohne das Dokument an sich bin, einfach aufgrund meiner Abstammung väterlicherseits. Ich habe mich dann schriftlich an die Botschaft in Berlin gerichtet, die haben mir das Vatan-Recht geschickt, mit mehreren, für mich relevanten gekennzeichneten Stellen. Die erste für mich unterstrichene Stelle war der Satz
"Das Kind des türkischen Vaters oder der türkischen Mutter ist Türke."
Allerdings waren das so viele Stellen, die sich teilweise schon wieder wiedersprochen haben, dass ich daraus keine Information ziehen konnte. Denn meine Frage, ob in meinem Fall die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, wurde damit nicht beantwortet. Ich bekam noch den Hinweis mich an mein für mich zuständiges Konsulat (das wäre Nürnberg) zu wenden. Bevor ich diesen Schritt mache wollte ich mich jedoch noch etwas unabhängig informieren.
So was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist Deutschland so ziemlich der einzige europäischen Industrie-Staat der sich stur stellt bei diesem Thema (typisch deutsch), in Frankreich ist dies überhaupt kein Problem z.B.
Vielen DAnk schon mal für alle Antworten!
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