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Unbef. nach § 28 abs. 1Nr3. möglich? (Gelesen: 675 mal)
QRRR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbef. nach § 28 abs. 1Nr3. möglich?
24.08.2010 um 13:20:47
 
Hallo, ich habe meine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 ( Familienzusammenf. zu deut. Kind). (Ich habe die erlaubnis damals für 3 Jahre bekommen).Nun möchte ich die Unbefr. beantragen.

Aber ich befinde mich derzeit im Studium, wie sieht dann aus?? bekomme ich die Unbefr. trotz studiums??

Vielen Dank
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbef. nach § 28 abs. 1Nr3. möglich?
Antwort #1 - 24.08.2010 um 13:54:41
 
Das wird vermutlich schwierig. Es ist zwar gemäß § 28 (2) AufenthG auch, wenn man die Personensorge über sein deutsches Kind ausübt, möglich die begehrte NE zu erhalten, aber dafür muss man hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen. (ergibt sich aus den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG ) - Dies dürfte als Student kaum machbar sein ...

=schweitzer=
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