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AE nach Heirat wann beantragen ?? (Gelesen: 1.598 mal)
carlosCB
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22.08.2010 um 22:28:25
 
Meine Freundin hat ein Geschäft Schengen Visum eines EU Staates  ( Multivisum 1 Jahr)
Wir werden in DK heiraten. Können wir dann sinnvoller Weise sofort in D eine AE beantragen ???
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Petersburger
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Antwort #1 - 22.08.2010 um 22:36:56
 
Eine AE muß normalerweise im Ausland beantragt werden.

Ausnahmen davon gibt es, die sind im § 39 AufenthV beschrieben.

Schau Dir einfach mal dieses Thema an (Fettschrift anklicken), da findest Du meiner Ansicht nach alles, was es zum Thema zu sagen gibt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.08.2010 um 08:20:47
 
Petersburger schrieb am 22.08.2010 um 22:36:56:
Eine AE muß normalerweise im Ausland beantragt werden.

Ich würde vorschlagen, dass die AE bei der ABH beantragt werden muss, auch wenn das Formblatt für das begehrte Visum "Antrag auf AE" heißt. Zwinkernd

Ohne einen bei der ABH gestellten Antrag wird der Antragssteller nichts erhalten. Zwinkernd

Zitat:
Können wir dann sinnvoller Weise sofort in D eine AE beantragen ???

Beantragen kann deine Freundin nach der Eheschließung jeder Zeit die AE. Ob deine ABH trotzdem die AE erteilt, solltest du dort erfragen.

Die Chancen für die sofortige Erteilung der AE dürften aber nicht besonders gut sein.
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.08.2010 um 08:35:05
 
Meine Freundin hat ein Geschäft Schengen Visum eines EU Staates  ( Multivisum 1 Jahr)
Wir werden in DK heiraten. Können wir dann sinnvoller Weise sofort in D eine AE beantragen und ggf hier bleiben???
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Zkai
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Antwort #4 - 23.08.2010 um 08:55:26
 
Liegen denn mindestens Sprachkenntnisse "Deutsch" der Stufe A1 vor?
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.08.2010 um 15:08:03
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.08.2010 um 15:26:19
 
carlosCB schrieb am 23.08.2010 um 15:08:03:
nein

... dann dürfte deine Freundin nicht um eine Ausreise mit neuer Antragsstellung (Sprachkenntnisse dann vorausgesetzt) herumkommen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.08.2010 um 18:55:52
 
steini007 schrieb am 23.08.2010 um 15:26:19:
... dann dürfte deine Freundin nicht um eine Ausreise mit neuer Antragsstellung (Sprachkenntnisse dann vorausgesetzt) herumkommen.


Es sei denn, sie ist nicht nur erfolgreiche Geschäftsfrau, sondern auch noch Akademikerin oder fällt unter eine sonstige Ausnahmeregelung.

Gruß, ULF
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