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Darf mein Mann bleiben nach Trennung? (Gelesen: 4.665 mal)
lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 20.08.2010 um 22:17:22
 
@mulete mein mann ist ja araber es könnte  ja sein das er mit den kinder verschwindet in sein land ich trau ihm ja nicht deswegen möchte ich das alleinige sorgerecht
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Daddy
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Antwort #16 - 20.08.2010 um 22:20:45
 
Zitat:
Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ?

Das hab ich nicht gemeint...

lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:08:02:
ich als deutsche muss doch mehr rechte haben für meine kinder oder? 

Ich hab eher das gemeint, nämlich dass das AufenthG "missbraucht" werden soll, um den mittlerweile ungeliebten Ex loszuwerden...

lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:11:14:
Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ? 

Aber das belehrt mich eines besseren...

@TS... angeben und leben sind 2 Paar Schuhe... wenn du hier ausloten willst, welche Märchen dein Ex der ABH erzählen soll, dass er in D bleiben kann, ohne seine Pflichten zu erfüllen, dann bist du hier verkehrt und der Thread bald zu...

Daddy

Änderung:

lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:17:22:
@mulete mein mann ist ja araber es könnteja sein das er mit den kinder verschwindet in sein land ich trau ihm ja nicht deswegen möchte ich das alleinige sorgerecht 

@TS... kannst du endlich mal sagen, worum es dir eigentlich geht?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 20.08.2010 um 22:26:22
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:17:22:
@mulete mein mann ist ja araber


das allein wird dem Familiengericht nicht für ein alleiniges Sorgerecht reichen. Echt nicht.

Zitat:
es könnte  ja sein das er mit den kinder verschwindet in sein land ich trau ihm ja nicht deswegen möchte ich das alleinige sorgerecht


das kannst Du mit einer Alleinsorge überhaupt nicht beeinflussen.

Für die Ausreise brauchen die Kinder einen (deutschen) Pass. Sieh zu, dass Du den Pass behältst und die Sache hat sich im Normalfall erledigt.

Wenn Du *konkrete* Anhaltspunkte für einen Entzug der Kinder hast (nicht nur Vermutungen oder Ängste), dann kannst Du Dich damit an das Familiengericht wenden.

Muleta
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lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 20.08.2010 um 22:26:49
 
@ daddy ich erzähle hier kein märchen ich dachte ich kann hier paar hilfe kriegen und schreibe jetzt mein situation hier rein stattdessen werde ich falsch verstanden !!! wieso drohst du mit therad zu schließen? und weshalb sollte ich sowas erfinden ?
also versteh mich nicht falsch und schließ es nicht


danke muleta für die antwort


Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt... man kann ein eigenes Post binnen 15 Minuten editieren... nutzt die Möglichkeit bitte, hält die Threads übersichtlicher...
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Daddy
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Antwort #19 - 20.08.2010 um 22:32:17
 
@lisa01

du schreibst viel, aber letztendlich sagst du wenig...

Ich gebe dir mal eine Hilfestellung...

Willst du dass dein Ex- MAnn hier in D bleiben kann

oder

willst du, dass er in sein Heimatland gebeten wird?

Hast du einfach Angst, dass er seine Kinder in sein Heimatland verbringt oder was auch immer?

Deshalb wiederhole ich meine Frage von vorhin.. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282330635/7#7

Daddy
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