chinara1982 schrieb am 22.08.2010 um 21:59:32:wo soll ich mich informiren,ob ich noch meinen Status habe und evt wo soll ich die neue
AE beatragen,hier oder in Aserb.
Informiert wirst Du ja im Forum (Beitrag vom Petersberger).
Wenn Du Deinen Flüchtlingsstatus verloren hast (spätestens mit Deiner Info an die Ausländerbehörde, dass Du Deinen Pass an die Behörde Aserbaidschans gegeben hast), und wenn Du Deine
AE verloren hast (durch mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands), dann gibt es kaum noch Möglichkeiten.
Du kannst eine
AE schriftlich bei Deiner Ausländerbehörde beantragen und einfach schildern, dass Du in Deutschland zu Hause bist und Du nur aus Versehen zu lange weg warst. Ohne Formular, einfach einen Brief. Dann bleibt Dein Aufenthalt hier (wegen der Antragstellung) erst mal legal. Erwähne unbedingt, dass Dein Kind die israelische Staatsangehörigkeit hat (hat es? Hast Du Papiere dafür?).
Frag bei der Caritas, welche Beratungsstelle in dieser Woche offen hat, und geh hin!
Erkundige Dich über die Härtefall-Kommission Deines Bundeslandes. Die Zusammenstellung hier ist schon ein Jahr alt, aber das meiste dürfte noch stimmen:
http://www.frsh.de/behoe/hfk.htmlDie Härtefall-Kommission kümmert sich um Leute, die eigentlich nicht mehr bleiben dürfen, aber viel mehr in Deutschland als irgendwo anders auf der Welt zu Hause sind. Sie kann Deinen Innenminister bitten, Dir sozusagen als "Gnade" eine
AE zu geben.
Falls es bei Dir oder Deinem Kind gesundheitliche Einschränkungen gibt: Dafür ist ein Leben in Aserbaidschan ganz, ganz schlecht. Dann solltest Du der Beratungsstelle auch davon erzählen.