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Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung (Gelesen: 6.143 mal)
chinara1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 22.08.2010 um 21:59:32
 
Guten Abend Reinhard.
Ich wollte ja garnicht lügen,ich wusste nur nicht wie ich mich verhalten soll.Es gibt hier auch niemanden den ich fragen kann..Beraterin in Ausländerbehörde gibt mir keine Information(sie meint,dass sie mir keine Ratschläge geben darf),in Caritas geht eine ins Urlaub,und in meine Gemeinde auch garnichts...Die einzige Information die ich kriegen kann und bisher gekriegt habe ist von euch..
DANKE NOCHMALS!
Reinhard wo soll ich mich informiren,ob ich noch meinen Status habe und evt wo soll ich die neue AE beatragen,hier oder in Aserb.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #16 - 22.08.2010 um 22:26:57
 
Auf welcher Grundlage bist Du damals nach Deutschland gekommen?

Jüdische Zuwanderung?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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chinara1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanisch
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Antwort #17 - 22.08.2010 um 22:42:26
 
Ja,als kontingent flüchtling(jüdische zuwanderung)
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Zkai
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Antwort #18 - 23.08.2010 um 08:12:35
 
Ich hab in letzter Zeit mehrfach solche Fälle gehabt. Der Konti-Status ist erloschen, darüber ist nichts mehr zu machen. Genauso wie die Niederlassungserlaubnis wegen dem längeren Aufenthalt im Ausland.

Ich sehe geringe Chancen wegen dem israelischen Kind hier vielleicht gerade noch ein humanitäres Aufenthaltsrecht hinzubiegen (bei eigener Lebensunterhaltssicherung etc.). Insofern wäre vielleicht eine Absprache mit der Härtefall-Kommission noch nützlich.

Innerlich vorbereiten solltest du dich aber auf ein Leben ausserhalb Deutschlands.

Der Kindesvater ist in Israel verblieben?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 23.08.2010 um 10:40:23
 
chinara1982 schrieb am 22.08.2010 um 21:59:32:
Ich wollte ja garnicht lügen


Hast Du aber wohl. Außerdem hast Du Dich nach eigenen, wenn auch in diesem Punkt nicht zutreffenden Angaben dem Schutz der Behörden Deines Herkunftslands unterstellt. Bis zum Beweis des Gegenteils werden die Behörden das zu Deinen Lasten annehmen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282241883/12#12
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #20 - 23.08.2010 um 10:55:47
 
chinara1982 schrieb am 22.08.2010 um 21:59:32:
wo soll ich mich informiren,ob ich noch meinen Status habe und evt wo soll ich die neue AE beatragen,hier oder in Aserb.


Informiert wirst Du ja im Forum (Beitrag vom Petersberger).

Wenn Du Deinen Flüchtlingsstatus verloren hast (spätestens mit Deiner Info an die Ausländerbehörde, dass Du Deinen Pass an die Behörde Aserbaidschans gegeben hast), und wenn Du Deine AE verloren hast (durch mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands), dann gibt es kaum noch Möglichkeiten.

Du kannst eine AE schriftlich bei Deiner Ausländerbehörde beantragen und einfach schildern, dass Du in Deutschland zu Hause bist und Du nur aus Versehen zu lange weg warst. Ohne Formular, einfach einen Brief. Dann bleibt Dein Aufenthalt hier (wegen der Antragstellung) erst mal legal. Erwähne unbedingt, dass Dein Kind die israelische Staatsangehörigkeit hat (hat es? Hast Du Papiere dafür?).

Frag bei der Caritas, welche Beratungsstelle in dieser Woche offen hat, und geh hin!

Erkundige Dich über die Härtefall-Kommission Deines Bundeslandes. Die Zusammenstellung hier ist schon ein Jahr alt, aber das meiste dürfte noch stimmen:
http://www.frsh.de/behoe/hfk.html

Die Härtefall-Kommission kümmert sich um Leute, die eigentlich nicht mehr bleiben dürfen, aber viel mehr in Deutschland als irgendwo anders auf der Welt zu Hause sind. Sie kann Deinen Innenminister bitten, Dir sozusagen als "Gnade" eine AE zu geben.

Falls es bei Dir oder Deinem Kind gesundheitliche Einschränkungen gibt: Dafür ist ein Leben in Aserbaidschan ganz, ganz schlecht. Dann solltest Du der Beratungsstelle auch davon erzählen.
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chinara1982
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Antwort #21 - 23.08.2010 um 21:54:50
 
Vielen Dank an Alle!!!!!!!!!!!
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chinara1982
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Antwort #22 - 23.08.2010 um 22:11:51
 
Guten Abend!
Noch eine Frage.
Meine Eltern leben hier in Deutschland,können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen,oder ist es ein Problem,weil ich über 28 Jahre bin und einen Kind habe?

Danke.
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Antwort #23 - 23.08.2010 um 22:32:41
 
Tut mir leid, liebe chinara, aber auch da stehen die Chancen nicht gut.  -

Ein Familiennachzug von Dir würde, da Du bereits (seit einiger Zeit  Zwinkernd) erwachsen bist nur über § 36 (2) AufenthG laufen können, und dafür hängen die Trauben ganz, ganz hoch. - Man braucht die Vorschrift nur einmal zu lesen:

Zitat:
2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Das ist sehr schwer zu machen und zu begründen - in der Regel geht es nicht ohne versierte anwaltliche Hilfe. Außerdem müsste hinreichende Lebensunterhaltssicherung und ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden können.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, ich weiß, aber aufrichtig kann ich Dir für diesen Weg keine machen ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #24 - 23.08.2010 um 22:32:54
 
chinara1982 schrieb am 23.08.2010 um 22:11:51:
Meine Eltern leben hier in Deutschland,können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen,oder ist es ein Problem,weil ich über 28 Jahre bin


http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#32
Kindernachzug geht nur für Minderjährige.

Evtl hilft
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37
(achte auf Absatz 2)
aber dazu sollten sich noch Experten äußern
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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chinara1982
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Antwort #25 - 24.08.2010 um 21:07:58
 
VIELE DANK!!!!!!!!!!
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